niedergelassene Ärztinnen und ärzte niedergelassene Ärztinnen und ärzte Ærzte Steiermark || 09|2023 45 Der ganz normale Praxiswahnsinn praktisch täglich Von Ulrike Stelzl Die Böse ist immer die Hausärztin Ich habe da eine Patientin: Die Dame ist Ausländerin, arbeitet hart als Reinigungskraft, spricht kaum Deutsch und alles, was wir so über die gesundheitlichen Probleme von Menschen in sozioökonomisch schlechten Lebensbedingungen im Lehrbuch stehen haben, trifft auf sie zu: Sie ist massiv übergewichtig, hat einen nicht insulinpflichtigen Diabetes, eine kaputte Wirbelsäule, einen Zahnstatus, dass der Sau graust, Rückenschmerzen ohne Ende, aber keine Zeit für Physiotherapie und obendrauf einen schlecht eingestellten Hypertonus. Alle meine Versuche, sie auf Kur zu schicken oder wenigstens in Ernährungsberatung und zur Physiotherapie waren umsonst. Auch Krankenstand ist meist selbst bei hochfieberhaften Erkrankungen nicht drin. Sie hat immer Angst um ihren Job. Und um ihre Nebenjobs, von denen ich gar nichts wissen will, die sie aber braucht, um die Familie über Wasser zu halten. Einmal im Jahr kann ich sie normalerweise zur Vorsorgeuntersuchung überreden und wenigstens an den schlimmsten Baustellen ein bisschen herumgraben und spachteln. Dieses Jahr war das aber leider nicht möglich. Der Gynäkologe hat die allgemeine VU gesteckt, dafür dass er ihr kommentarlos ein Cholesterin abgenommen und ihr gerade einmal den Blutdruck gemessen hat. Natürlich hat er keine Beratungen oder Therapieanpassungen durchgeführt. Also ist sie monatelang nicht bei mir aufgeschlagen, hat selber einfach weitergewurschtelt wie bisher und die eh schon suboptimale Betreuung ist noch schlechter geworden. Letztes Jahr hatte ich versucht, den Hypertonus etwas zu verbessern und eine Kombi am Abend dazu gegeben. Vorgestern erfahre ich von ihr, dass sie die nicht verträgt und auch nicht nimmt. Warum sie mir das aber ein Jahr lang verschweigt, weiß keiner. Jedenfalls sitzt sie dann bei mir und als wir ihren Blutdruck messen, erfreut sie uns mit 250/140, Schwindel und Kopfweh. Der Druck ist nach zwei Hüben Nitro immer noch ziemlich unbeeindruckt, und ich lasse sie auf die EBA bringen, weil sie Angst hat, dass ihr gleich der Schädel platzt. Den Rettungskräften sage ich noch, dass ich die nächsten Tage auf Urlaub bin und deshalb die anschließende Weiterbehandlung nicht übernehmen kann und die Kollegen im Krankenhaus bitte die Therapieanpassung einleiten müssen. Nur damit die Patientin nicht schon wieder zwischen den Stühlen durchrutscht. Offenbar steht deshalb im Arztbrief: Die Hausärztin lehnt die Blutdruckeinstellung ab. Echt jetzt? Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin. Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc! 2 Der ganz normale Praxiswahnsinn“ (erhältlich bei Amazon) Fotos: Stelzl, Adone Stock 44 Ærzte Steiermark || 09|2023 Abwesenheitsmeldungen bei Ordinationsschließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen werden in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Gesundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzt:innen müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung melden. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patientenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekammer Steiermark und auf ordinationen.st Fall 2: Bei Anwesenheit der Ärztin bzw. des Arztes am Wohnort des/der Versicherten (z. B. im Pflegeheim) gibt es zwei Möglichkeiten: y Blankoformular: Die Heilmittel werden auf einem zuvor in der Ordination aus dem e-card- System ausgedruckten Blankoformular verschrieben – und zwar handschriftlich! Jedes Blankoformular hat eine eindeutige ID und kann nur einmal verwendet werden. Achtung: Zur Einlösung in der Apotheke muss jedenfalls das händisch ausgefüllte Blankoformular mitgebracht werden, da die Daten nur auf Papier vorliegen und nicht elektronisch im e-card-System hinterlegt sind! y Nacherfassung: Die Arzneimittel werden nach dem Hausbesuch in der Ordination mit Admin-Karte und Sozialversicherungsnummer als e-Rezept verschrieben. Fall 3: Bei Rezeptanforderung von Dauermedikation z. B. via Telefon, E-Mail, Formular etc. wird in der Ordination mit Admin-Karte und Sozialversicherungsnummer ein e-Rezept ausgestellt. Wichtig für ELGA Die verschreibende Ordination muss alle 90 Tage die e- card stecken/vorhal ten. Nur so kann sie für ELGATeilnehmer:innen ... y 90 Tage lang auf ELGA zugreifen (und somit die e-Medikationsliste der/des Versicherten vollständig und korrekt halten) y 28 Tage lang Impfungen im e-Impfpass nachtragen. Einlösen von e-Rezepten für nicht mobile Personen y via e-card: Die Einlösung aller offenen e-Rezepte ist mit der e-card des/der Versicherten möglich. y via App: Aus den Apps der Sozialversicherungen können jeweils einzelne eRezepte mit dem e-RezeptCode oder der Rezept-ID eingelöst werden. Für den Login in die Apps benötigt der/die Versicherte eine eigene Handy-Signatur oder ID-Austria. Mit der Handy-Signatur bzw. der ID-Austria können Versicherte auch eine Vollmacht im Stammzahlenregister anlegen. Damit werden z. B. pflegende Angehörige mit deren eigener HandySignatur bzw. ID-Austria im Namen der Versicherten zum Login in die Apps ermächtigt. y via Telefon: Ärzt:innen können die 12-stellige Rezept-ID auch telefonisch an jene Person durchgegeben, die das Rezept in der Apotheke einlöst (z. B. an pflegende Angehörige, Personal des Pflegeheimes oder direkt an die einlösende Apotheke). y via PDF-Übermittlung der e-Rezept-Belege mit dem Befundübermittlungsservice: Wenn sowohl die verordnende Ordination als auch die einlösende Apotheke hochsichere Übermittlungsservices nutzen (z. B. als Mehrwertdienst im e-cardSystem), können e-Rezepte als PDF über diese Systeme direkt von der Ordination an die Apotheke gesendet werden. Befundübermittlungsprogramme wären etwa DAME oder MedicalNet – hier gilt es darauf zu achten, dass Befunde sowohl gesendet, als auch empfangen werden können. y Liste mehrerer e-Rezept- IDs via Befundübermittlungsservice oder E-Mail: Als Alternative zur Übermittlung der vollständigen PDF-Belege kann auch eine Liste der e-Rezept- IDs an die Apotheke geschickt werden. Sofern ausschließlich die IDs (ohne personenbezogene Daten) übermittelt werden, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht auch eine Übermittlung per E-Mail erlaubt. Voraussetzung für die Übermittlung über Befundübermittlungsservices sowie für die Übermittlung der einzelnen Rezept-IDs in Listenform ist, dass die jeweilige Software in der Ordination und in der Apotheke diese Prozesse unterstützt. Informationen dazu erhalten Sie direkt beim jeweiligen Software-Hersteller. Suchtgift-Verschreibung via e-Rezept Seit 1.7.2023 können Suchtgif te (mit Ausnahme der Substitutionstherapie) via eRezept vollständig elektronisch verschrieben werden. Ein elektronisches SuchtgiftKennzeichen im hochsicheren e-card-System ersetzt dabei die bisherige SuchtgiftVignette. Substitutionstherapien werden weiterhin auf den bekannten Formularvordrucken und mit Vignette verschrieben. Privatrezepte Bei Privatrezepten in e-Rezept handelt es sich um Verschreibungen von nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln durch Ärzt:innen mit Kassen-Rezepe-Card defekt, gesperrt oder nicht vorhanden y Wenn eine e-card defekt oder gesperrt oder nicht vorhanden ist, können in der Apotheke keine e-Rezepte aus dem e-cardSystem abgerufen werden, auch nicht mit einem elektronischen e-card Ersatzbeleg. Ohne funktionierende e-card wird für die Einlösung jedenfalls der e-Rezept-Code oder die e-Rezept-ID benötigt. y Wenn Versicherte die Apps der Sozialversicherungen nutzen, ist immer klar, was verschrieben wurde, und die Arzneimittel können in der Apotheke eingelöst werden, auch wenn die ecard defekt oder gesperrt ist. Foto: Adobe Stock turrecht (Vertragsärzt:innen sowie Wahlärzt:innen). Typisches Beispiel ist die Pille für Empfängnisverhütung. Im e-Rezept-Service sind die Funktionen für das elektronische Privatrezept bereits seit November 2022 umgesetzt. Sobald alle großen ApothekenSoftwarehersteller die Umsetzung korrekt vorgenommen haben, wird das Service im e-card-System aktiviert, ist einer Aussendung der SV vom Juli 2023 zu entnehmen. Weiterentwicklung der App „MeineSV“ Aktuell wird seitens der Sozialversicherung auch an einer Weiterentwicklung der App „MeineSV“ gearbeitet: Der/ die Versicherte wird seine/ ihre Ärztin/Arzt berechtigen können, in die e-Medikation einzusteigen bzw. auch Impfungen nachzutragen, ohne dass eine e-card-Konsultation nötig ist. Detai l lierte Informationen zur Funktionalität der App werden sobald bekannt berichtet.
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