AERZTE Steiermark | November 2023

32 Ærzte Steiermark || 11|2023 Foto: Furgler wirtschaft&Erfolg Was ist bei IT-Netzwerken in Arztpraxen zu beachten? Der Experte antwortet: Digitale Anwendungen werden im Praxisalltag immer wichtiger. Wichtig ist vor allem, dass alle Daten sicher und vor Hackerangriffen geschützt sind. Passwort-Sicherheit: Bei mehreren MitarbeiternsolltendiePasswörterunterschiedlichund sorgfältig ausgewählt werden, da diese sonst für Cyberangriffe zu leicht zu hacken sind. Sehr wichtig in einem Netzwerk sind eine Hard- und Software-Firewall sowie der Virenschutz: Ein Netzwerk und eine Serverumgebung müssen vor Datenverlust, CyberAttacken und unerlaubtem Zugriff geschützt werden. Den besten Schutz dafür bieten UTM-Firewalls, die Bedrohungen abwehren. Ein weiterer Risikofaktor sind Viren, die oftmals über Spam-Emails versendet werden und es Hackern ermöglichen, das Netzwerk lahmzulegen oder Zugriff auf Daten zu erlangen. Um sich nicht selbst um die Sicherheit seines Netzwerks kümmern zumüssen, bieten Firmen wie die Büroteam-Armbrust GmbH ein Sorglos-Paket für Ordinationen-Unternehmen an. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, die Daten zu sichern. Dies geschieht automatisiert durch ein RAID-System in einem Server und durch externe Sicherungslösungen wie z. B. ein NAS und – ganz wichtig – externe Festplatten oder Bandlaufwerke. Daten, die nur in einemNetzwerk gesichert sind, sind nicht 100 % vor Verschlüsselungstrojanern geschützt. Daher ist es sehr wichtig, mit mehreren externen Datenträgern zu sichern und diese auch gut zu schützen. Wir schlagen vor, 3–5 mal pro Woche Sicherungen auf unterschiedlichen Datenträgern durchzuführen (auch dies wird von uns automatisiert eingerichtet). Diese Datenträger sind vor Brand, Diebstahl und Beschädigung zu sichern. Sollte das EDVSystem-Netzwerk durch einen Brand zerstört werden, besteht die Möglichkeit, durch einen extern gesicherten Datenträger das Netzwerk neu aufzubauen und die Daten rückzusichern. All diese angeführten Lösungen könnten Sie durch einen Wartungsvertrag in sichere Hände geben. Jürgen Armbrust ist Geschäftsführer der Büroteam Armbust Gmbh in Tilmitsch. Jürgen Armbrust Rat und D@ten : Die IT-Kolumne FAQ’s zur Vermögensveranlagung und Valorisierung von Pensionsleistungen Wer ist für die Vermögensverwaltung des WFF zuständig? Das Ärztegesetz gibt diesbezüglich klare Vorgaben, es ist der Verwaltungsausschuss (VA). Entscheiden die Mitglieder des VA, in welche dezidierten Aktien oder Anleihen investiert wird, d.h. ob bspw. Aktien einer bestimmten Firma gekauft werden? Nein, der Verwaltungsausschuss verwaltet Sondervermögen und handelt nicht mit Wertpapieren. Er vergibt Mandate an externe Veranlagungsspezialisten. Diese haben im Rahmen der Strategischen Asset Allokation genaue Vorgaben in Bezug auf Asset Klassen, Zielertrag, Wertsicherung, Risiko, udgl. In das Tagesgeschäft der Veranlagungsspezialisten und Fondsmanager greift der VA natürlich nicht ein. In welchen Städten besitzt der WFF Immobilien oder ist an diesen beteiligt? Der VA orientiert sich an Empfehlungen auf Basis der Immobilienportfolioanalyse, die von sachkundigen Experten erstellt und kontinuierlich evaluiert werden. Die Immobilien konzentrieren sich dabei auf die Standorte Graz, Wien und Hamburg. Was bedeutet ein Rechnungszins von 2,50 % p.a.? Mit dem Rechnungszins werden Pensionsleistungen, die man sich auf Grund der Beiträge erwarten kann, oder auch jene Beiträge errechnet, die voraussichtlich nötig sind, um eine bestimmte Pensionsleistung zu erreichen. Der Rechnungszins entspricht jenem Veranlagungsergebnis, das pro Jahr erwirtschaftet werden muss, damit die Pensionsleistungen gleich bleiben können. Das bedeutet, dass der Wohlfahrtsfonds 2,50 % p.a. an Ertrag (im Durchschnitt) erzielen muss, damit die Pensionsleistungen gleich hoch bleiben können. Was bedeutet ein Zielertrag von 4 % p.a.? Mittel- und langfristig wird eine Performance von 4,0 % p.a. nach Kosten angestrebt. Solange der definierte Zielertrag im langfristigen Durchschnitt erreicht wird, können Schwankungen in den einzelnen Kalenderjahren akzeptiert werden ohne dass sie zu einer Anpassung führen. Ab welchem Ertrag ist eine Valorisierung der Leistung grds. möglich? Wenn ein höheres Ergebnis als der Rechnungszins erzielt wird, können Pensionen erhöht oder die Rückstellung für „schwierige“ Veranlagungsjahre (dies ist die sog. Schwankungsrückstellung) aufgestockt werden. Beispiel: Ein Veranlagungsergebnis von 3 % würde eine Pensionserhöhung von 0,50 % ermöglichen. (3 % Ertrag minus 2,50 % Rechnungszins ergibt eine Differenz von 0,50 %.) Spielen andere Faktoren neben dem Rechnungszins und dem Zielertrag eine Rolle bei der Festlegung der Leistungserhöhungen? Ja. Die Lebenserwartung wird alle 8 bis 9 Jahre durch die sog. Sterbetafeln angepasst. Damit verbundene Änderungen in der Langlebigkeit können auch zu einem höheren Kapitalbedarf führen, der durch Rückstellungen von Veranlagungserträgen in der Schwankungsrückstellung finanziert wird. Hat die Inflation (VPI oder HVPI) des abgelaufenen Jahres einen Einfluss auf Leistungserhöhungen? Nein, da die Inflation in keinerlei Zusammenhang mit den tatsächlichen Veranlagungserträgen steht. Die langjährige durchschnittliche Inflation (VPI von 1,50 %) ist in das Modell des WFF insofern eingeflossen, als dass sie die Differenz zwischen Rechnungszins (2,50 % p.a.) und Zielertrag (4 % p.a.) darstellt. Fließen die Veranlagungsergebnisse zur Gänze in den WFF? Ja. Im Gegensatz zu börsennotierten Unternehmen müssen keine Dritten in Form von Dividenden o.ä. befriedigt werden. Die Erträge kommen somit zur Gänze den steirischen Ärzt*innen und Zahnärzt*innen zu Gute.

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