Ærzte Steiermark || 11|2023 37 Zusätzliche Gabe eines Narkosegases Der aktuelle CIRS-Fall ereignete sich an einem Wochentag im OP-Bereich; betroffen war ein Patient im Alter zwischen 51 und 60 Jahren, der nicht zu Schaden kam. Der Vorfall wurde von einem/r Student:in im Klinischen Praktischen Jahr gemeldet. Während einer Operation unter Allgemeinanästhesie mittels TIVA wurde zusätzlich zum intravenösen Fentanyl und Propofol das Narkosegas Sevofluran verabreicht, ohne dass der/die Narkoseärzt:in darauf aufmerksam wurde. Erst gegen Ende der Narkose fiel dem/der Ärzt:in die Sevofluran-Verabreichung auf, der/die sie sofort beendete und den Wash-Out des Narkosegases mit erhöhtem Flow durchführte. Der betroffene Patient wachte vermutlich mit Verzögerung und möglicherweise mit verstärkter Verwirrung auf. Eigener Ratschlag: Der/die meldende werdende Ärzt:in im Klinisch Praktischen Jahr sieht den Grund für das Ereignis einerseits in möglicher Unaufmerksamkeit des/der Narkoseärzt:in und andererseits in der Beschaffenheit des Narkosegeräts, an dem die zusätzliche Gabe eines Narkosegases ohne explizite Eingabebestätigung aktiviert werden könne. Zudem werde diese Aktivität am Gerät nur sehr unscheinbar angezeigt. Der/die meldende Ärzt:in rät daher dazu, sämtliche gesetzten Maßnahmen regelmäßig zu reevaluieren. Die CIRSmedical-Expert:innen dazu: Ein:e Expert:in der Gesundheit Burgenland aus dem Bereich Anästhesie und Intensivmedizin betont, dass die gleichzeitige Gabe von inhalativen und intravenösen Anästhetika lege artis sei. Die Möglichkeit der kombinierten Verabreichung sei in den gängigen Anästhesiereversen erwähnt und es sei nicht nötig, sämtliche in einer Anästhesie potentiell zu applizierenden Medikamente mit dem/der Patient:in in Hinblick auf eventuelle Nebenwirkungen zu besprechen. Eine Narkosetiefemessung (etwa mittels BIS-Monitorings) sei Bestandteil der modernen Anästhesieführung, womit eine zu tiefe Narkose vermieden werde. Bei der Vielzahl an Einstellungsmöglichkeiten an modernen Narkosegeräte sei darauf zu achten, diese entsprechend zu konfigurieren. Sollte es zu einem postoperativen Delir gekommen sein, sei dies ohnehin Bestandteil des unterzeichneten Anästhesiereverses. Grundsätzlich dürften jedoch Medikamente nur indiziert und nicht unbeabsichtigt verabreicht werden, das beträfe selbstverständlich auch Inhalationsanästhetika. CIRSmedical.at fall des monats service Der Tipp von der Expertin Vorlage von Rasterzeugnissen in der Ausbildung von Fach:ärztinnen Bitte übermitteln Sie uns Ihre Rasterzeugnisse zeitnah, spätestens jedoch zum Ende eines Ausbildungsabschnitts: - Basisausbildung (BA): 9 Monate - Sonderfach-Grundausbildung (SFG): je nach Fachrichtung 15/27/36 Monate - Sonderfach-Schwerpunktausbildung (SFS): je nach Fachrichtung 27/36/48 Monate Wir empfehlen die zeitnahe Vorlage der jeweiligen Rasterzeugnisse im Original (inkl. Kopien). Sie können die Unterlagen jederzeit während unserer Öffnungszeiten ohne Termin vorbeibringen. Die Originale nehmen Sie gleich wieder mit. Vorab können die Dokumente auch gerne per E-Mail an ausbildung@ aekstmk.or.at gesendet werden. Wenn die Rasterzeugnisse in Ordnung sind, erhalten Sie von uns am Ende eines Ausbildungsabschnittes (BA, SFG) eine Bestätigung für den Dienstgeber. ACHTUNG: Erst nach vollständiger zeitlicher und inhaltlicher Absolvierung der BA- bzw. SFG-Ausbildung kann mit einer jeweiligen weiterführenden Ausbildung begonnen werden. Einreichung des Diploms: Der Diplomantrag und das Prüfungszertifikat können per E-Mail übermittelt werden. Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Ärztekammer für Steiermark: https://www.aekstmk.or.at/48 Gerne können Sie Ihren Ärzteausweis zur Aktualisierung während den Öffnungszeiten im Informations- und Mitgliederservice der Ärztekammer für Steiermark mitabgeben oder einfach in den Postkasten der Ärztekammer für Steiermark werfen. Bitte geben Sie uns auch bekannt, welcher Tätigkeit Sie nach der Diplomeinreichung nachgehen werden (Dienstbeginn, Dienstgeber, Dienstort). Katharina Pichler Ärztliche Ausbildung Foto: Schiffer
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