Foto: Adobe Stock das gute Abschneiden. In der Ausbildung werde großer Wert darauf gelegt auch in der Ambulanz mitzuarbeiten, was in den Feedbacks der Ausbi ldungsärzt:innen wegen des großen und vielfältigen Fachgebiets stets als sehr positiv bewertet werde. „Je nach Fortschritt der Ausbi ldung wird im bedsideTeach i ng se lbs t s t änd ige Visitenführung, Pat ientenkommunikation und Patientenbetreuung erlernt“, erklärt Höger. Vom Team (AOA, Stammärzteschaf t , Primarius) werde immer Zeit für ein ausreichendes Feedback aufgewendet. Die Tei lnahme an hausinternen Fortbildungen werde je nach Ressourcen sehr gefördert. Das positive Arbeitsumfeld werde der Stammärzteschaft immer wieder rückgemeldet. Für Vizepräsident Gerhard Posch, den Obmann der Kurie angestellte Ärztinnen und Ärzte, ist das Ergebnis insgesamt erfreulich: Die Steiermark sei auch in Österreich ganz vorne. Einen Wunsch hat Gerhard Posch für das nächste Jahr: „Der Rücklauf muss noch besser werden – es zeigt sich ja, dass eine hohe Beteiligung mit einem besonders guten Ergebnis Hand in Hand geht.“ Kürzlich sind durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern („WorkLife-Balance-Richtlinie“) Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen kompakt zusammengefasst: Papamonat Die Geldleistungen zum Papamonat bzw. der Familienzeitbonus wird rückwirkend für Geburten ab 1. August 2023 verdoppelt. Es stehen somit aktuell etwa € 1.400 pro Monat zur Verfügung. Eine Gegenrechnung mit dem Kinderbetreuungsgeld (bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch den Vater) findet nicht mehr statt. Elternkarenzen Änderungen nur für MUG Ärzt:innen Einen Anspruch auf volle Karenzdauer bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes gibt es grundsätzlich nur noch dann, wenn jeder Elternteil mindestens zwei Monate in Karenz geht. Eine Ausnahme gilt für Alleinerziehende (kein anderer Elternteil vorhanden; der andere Elternteil lebt nicht im gemeinsamen Haushalt) oder wenn der zweite Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat (Selbständige, Studierende, Arbeitslose etc.). In diesen Fällen kann ein Elternteil weiterhin bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes Karenz in Anspruch nehmen. Elternteilzeit KAGes Ärzt:innen Für Meldungen gilt nun, dass Elternteilzeit bis zum Ablauf des achten Lebensjahres (vormals: siebten) oder einem späteren Schuleintritt des Kindes dauern kann, wenn das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt des Antritts der Teilzeit ununterbrochen sechs Monate (vormals: 3 Jahre) gedauert hat. MUG Ärzt:innen Für Meldungen gilt nun, dass Elternteilzeit bis zum Ablauf des achten Lebensjahres (vormals: siebten) konsumiert bzw. vereinbart werden kann. Insgesamt sind sieben Jahre möglich, abzüglich der Zeiten des Mutterschutzes und der konsumierten Elternkarenzen. Sohin wurde zwar der Zeitrahmen für die mögliche Konsumation um ein Jahr ausgedehnt, unverändert bleibt jedoch die maximale Dauer der Elternteilzeit. Bei Fragen steht Ihnen die Rechtsabteilung und Kurie der angestellten Ärzte der Ärztekammer Steiermark gerne unter 0316-8044-45 und -47 zur Verfügung. Mag. Isabell Polanec ist Juristin in der Rechtsabteilung und Kurie der angestellten Ärzte der Ärztekammer für Steiermark. Isabell Polanec Papamonat, Karenz & Elternteilzeit Ærzte Steiermark || 11|2023 41 angestellte Ärztinnen und ärzte bethinen Graz II, Abt. f. Neurologie -LKH Mürzzuschlag-Mariazell, Abt. f. Innere Medizin ch-Fürstenfeld, Standort Feldbach, Abt. f. Unfallchirurgie - Standort Süd, Abteilung für Kinder- und Jugend- nd Psychotherapie nikum Graz, Univ. Klinik f. Psychiatrie bethinen Graz, Interne Abt. - Standort Süd, Abt.f. Neurologie
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