niedergelassene Ärztinnen und ärzte Ærzte Steiermark || 11|2023 45 Der ganz normale Praxiswahnsinn praktisch täglich Von Ulrike Stelzl Der selbstgemachte Kranke Wir alle kennen den „eingebildeten Kranken“. Und wir alle haben so einige davon in unserer Praxis. Menschen, mit denen der Umgang herausfordernd und schwierig ist. Denn statt ihnen geduldig zum wiederholten Male zuzuhören, möchte man im besten Fall mit den Augen rollen, im schlechteren einfach vor Frustration schreien. In letzter Zeit ist aber noch eine neue herausfordernde Spezies in meiner Ordination gelandet: nämlich der selbstgemachte Kranke. Diese Spezies zeichnet sich dadurch aus, dass sie durchwegs jung, schlank, gesund und sportlich ist. Die Körperhaltung ist meist etwas angespannt, die Lebensfreude kommt nicht so ganz an die Oberfläche und die Stirne ist oft in Sorgenfalten gelegt. Diese Menschen kommen brav regelmäßig zur Gesundenuntersuchung, gehen zwei Mal im Jahr zur Zahnhygiene, sind gegen alles und jedes geimpft, nehmen ihre Eisen- und Vitamintabletten, folgen einem ausgewogenen Fitnessplan und ernähren sich bewusst. Aber wenn ich ihnen versichere, dass alle ihre Werte perfekt sind und sie sich allerbester Gesundheit erfreuen dürfen, sehen sie mich mit großen unglücklichen Augen an. Statt zufrieden lächelnd die Praxis zu verlassen, erfüllt sie tiefe Unsicherheit. Und dann geht’s los: „Wissen Sie, ich wollte einmal mein biologisches Alter bestimmen und hab da umfassende Analysen machen lassen.“ Und dann kommen Werte von Spurenelementen, deren Nutzen und Funktion ich nicht einmal kenne und die ein klein wenig außerhalb der Norm sind. Der Versuch zu beruhigen, dass es sich dabei nicht um vitale Gesundheitsprobleme handelt, sondern um nicht wirklich gesicherte Daten, die vor allem zur finanziellen Gesundheit mancher Labors beitragen, geht ins Leere. Dann muss ich erfahren, dass Tag und Nacht ein Fitnesstracker getragen würde. Dabei sei aufgefallen, dass die Herzfrequenz in der Nacht einmal bis 35/min heruntergegangen sei. „Sind Sie aufgewacht? Sind Sie schwindlig, müde?“ „Nein.“ „Dann würde ich sagen, Sie lassen das Ding weg und freuen sich daran, dass Sie gut schlafen können. Einem gesunden Herzen passiert nichts, wenn es in den frühen Morgenstunden mal langsam schlägt. Und Ihnen auch nicht.“ „Aber die Herzfrequenzvariabilität ...“ „Ich muss jetzt leider weitermachen.“ „Können wir noch ganz schnell wiegen, nur zur Kontrolle meiner Waage?“ Ja klar, können wir. 54 kg. „Heute Morgen waren es aber nur 53,2. Und ich steige täglich auf die Waage und protokolliere das immer.“ Und ich werde heute Abend in den Wald gehen. Zum Schreien. Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin. Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc! 2 Der ganz normale Praxiswahnsinn“ (erhältlich bei Amazon) Fotos: Stelzl Abwesenheitsmeldungen bei Ordinationsschließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen werden in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Gesundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzt:innen müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung melden. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patient:innenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekammer Steiermark und auf ordinationen.st Versicherungsträger von der Antragstellerin/vom Antragsteller ein Gesellschaftsvertragsentwurf (Gesellschaftsantei le müssen angegeben werden, mindestens 25 % pro Gesellschafter:in) vorzulegen, in den eine Bewerberin/ein Bewerber eintreten und der insoweit Gegenstand der Ausschreibung sein soll. Öffnungszeiten: Die Ordinationszeiten müssen mindestens 20 Wochenstunden, aufgeteilt auf fünf Werktage umfassen. An zwei Werktagen muss die JobSharing-Gruppenpraxis bis mindestens 15 Uhr geöffnet haben. Dauer der Job-SharingPraxis: Der Job-Sharing-Praxis Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Weitere Detai ls zur JobSharing-Gruppenpraxis sind unter www.aekstmk.or.at ▶ Downloadcenter ▶ Tarife und Verträge zu finden.
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