AERZTE Steiermark | -Dezember 2023

32 Ærzte Steiermark || 12|2023 wirtschaft&Erfolg Der Wohlfahrtsfonds hat mehr als „nur“ die Alters- und Invaliditätsversorgung sowie die Krankenbeihilfe zu bieten. Im Gegensatz zu den meisten privaten Versicherungsprodukten sind beim Wohlfahrtsfonds auch die Familienmitglieder automatisch abgesichert. Kinderunterstützung Kinder von alters- und invaliditätsversorgten Ärzt:innen erhalten bis zum vol lendeten 18. Lebensjahr eine Unterstützung von 20 % der Alters- bzw. Invaliditätsversorgung der/des versorgten Kammerangehör igen. Darüber hinaus wird eine Angehörige abgesichert Kinderunterstützung in Höhe von 22,5 % längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt, sofern sich das Kind in einer Schul- bzw. Berufsausbildung (FH, Uni) befindet, wobei die Unterstützung für das Erststudium (bis zum Ende des Magister- bzw. Masterstudiums) gewährt wird. Halbwaisen- und Waisenversorgung Die Halbwaisen- und Waisenversorgung gebührt Kindern von verstorbenen KammerangehörigenbiszumErreichen der Volljährigkeit. Darüber hinaus wird sie analog den Bestimmungen zur Kinderunterstützung längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr geleistet, sofern sich die oder der (Halb-)Waise in einer Schul- bzw. Berufsausbildung (FH, Uni) befindet, wobei auch die Halbwaisen- und Waisenversorgung immer nur für das Erststudium (bis zum Ende des Magister- bzw. Masterstudiums) gewährt wird. Die Höhe der (Halb-)Waisenversorgung (siehe Tab. 1) wird berechnet nach einem Prozentsatz der Alters- und Invaliditätsversorgung, die der/dem verstorbenen Kammerangehörigen zum Zeitpunkt ihres/ seines Ablebens gebührt hat oder gebührt hätte. Die staatliche Familienbeihilfe und die staatliche (Halb-)Waisenpension werden im Gegensatz zu den Leistungen des Wohlfahrtsfonds seit dem Budgetbegleitgesetz 2011 nur mehr bis zum vollendeten 24. Lebensjahr ausbezahlt, in gewissen Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr. Witwen- bzw. Witwerversorgung oder Versorgung des hinterbliebenen eingetragenen Partners (gem. EPG) Nach dem Tod eines KamTab. 1 bis zum 18. Lebensjahr 18. bis 27. Lebensjahr Halbwaise 20 % 25 % Waise 40 % 50 % % der Alters- bzw. Invaliditätsversorgung zum Zeitpunkt des Ablebens BERATUNG. PLANUNG. UMSETZUNG. WERTBESTÄNDIG & NACHHALTIG MASSIVHAUS AUF UNS KÖNNEN SIE BAUEN! Lieb Bau Weiz GmbH & Co KG LIEB MASSIVHAUS l iebmassivhaus@l ieb.at www. l iebmassivhaus.at EIN QUALITÄTSPRODUKT VON LIEB BAU WEIZ WWW.LIEB.AT Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

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