AERZTE Steiermark | -Dezember 2023

Ærzte Steiermark || 12|2023 33 merangehörigen oder Empfängers einer Alters- oder Invaliditätsversorgung hat die Witwe bzw. der Witwer Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerpension. Seit 2019 hat auch der hinterbliebene eingetragene Partner Anspruch auf eine Versorgung als hinterbliebener eingetragener Partner. Die Höhe der Versorgungsleistung beträgt 60 % der Alters- und Invaliditätsversorgung, die dem verstorbenen Kammerangehörigen zum Zeitpunkt seines Ablebens gebührt hat oder gebührt hätte. Achtung: Die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte haben keinen Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerversorgung. Dies betrifft sowohl den Wohlfahrtsfonds als auch die Ansprüche im staatlichen Pensionssystem. » Therapie Aktiv – Diabetes im Griff: Strukturierte Langzeitbetreuung mit System! « Betreuungsprogramm für Personen mit Diabetes mellitus Typ 2 Nähere Infos erhalten Sie unter +43 5 0766-151390 oder online unter www.therapie-aktiv.at. Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunter- stützung Im Fall des Todes eines aktiven bzw. alters- oder inva l iditätsversorgten Kammerangehörigen besteht zusätzlich ein Anspruch auf ein einmaliges „Sterbegeld“, das ist die sogenannte Bestattungsbeihi l fe und Hinterbliebenenunterstützung, wie wir bereits in der Ausgabe vom Oktober 2023 berichtet haben. Für Fragen steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung: Tel.: (0316) 8044: DW Carmen Renner 64 Ursula Fressel 65 Sabine Steirer 66 Kirstin Schauer 67 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Foto: Shutterstock

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