6 Ærzte Steiermark || 12|2023 Bereich Gerhard Posch Blaulicht rettet Menschenleben Kommt es in einem Krankenhaus zu einem Notfall, wird eine Fachärztin oder ein Facharzt raschest zur Hilfe geholt. Laut Kraftfahrgesetz kann das bei Rufbereitschaft „aufgrund krankenanstaltenrechtlicher Organisationsvorschriften“ auch die Anfahrt mit einem mit Blaulicht ausgestatteten Privatfahrzeug sein. Schließlich geht es um ein Menschenleben. Da zählt dann jede Minute. Das Blaulicht muss selbstverständlich genehmigt werden. Das ist aber gar nicht so einfach: Wer länger als 30 Kilometer fahren muss (auch auf einer Schnellstraße oder Autobahn) und außerhalb des Bezirkes wohnt, in dem sich „sein bzw. ihr“ LKH befindet, darf laut rechtlicher Vorgabe nicht mit einer positiven Erledigung des Blaulichtansuchens rechnen. Nun wissen wir, dass viele Fachärztinnen und -ärzte außerhalb des Bezirkes leben, in dem sich das LKH befindet. Die Fahrtstrecke ist dann auch länger als 30 Kilometer. Wir befassen uns gerade mit einem konkreten Fall, wo genau das zutrifft. Der Kollege ist einer jener, die rasch vor Ort sein sollen, wenn sie gerufen werden. Und das geht mit Blaulicht einfach besser. Nicht, weil er schneller fährt. Sondern, weil er auf der Autobahn die berühmte „Rettungsgasse“ benützen kann und nicht durch Sondertransporte aufgehalten wird. So rettet das Blaulicht tatsächlich Menschenleben. Das gilt insbesondere in Zeiten des Ärztemangels, der auch zu mehr Blaulichteinsätzen führt. Letztlich geht es um die Sicherheit für die Steirerinnen und Steirer. Dass Ärztinnen und Ärzte im Stau stecken, statt im Notfall raschestmöglich ins Spital zu ihren Patient:innen zu gelangen, kann wohl niemand wollen. Die rechtlichen Vorgaben müssen dringend reformiert werden. Vizepräsident Dr. Gerhard Posch ist Obmann der Kurie Angestellte Ärzte. intra kont a Ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu. Zum Glück. Die Galavorstellung der österreichischen Gesundheitspolitik in Sachen Gesundheitsreform lässt das Jahr 2024 noch sehnsüchtiger erwarten. Drohen, Streiten, Beleidigt-Sein, das waren die Show-Elemente der Beteiligten, das ganz große Theater. Keiner hat diesen Zirkus unbeschadet überstanden, so berechtigt viele Anliegen gewesen sein mögen. Die Ärztekammer nicht, die Österreichische Gesundheitskasse nicht, und die Politik sowieso nicht. Die Kollateralschäden, die alle Verhandler in Kauf genommen haben, sind enorm. Die Ärztekammer ist der Politik und der ÖGK ins offene Messer gelaufen und hat mit ihren Drohungen und ihrer Kommunikationsstrategie viel Kredit bei den Patientinnen und Patienten verspielt. In Zeiten der Inflation und der Rezession entfalten die alten Kommunikations-Reflexe nicht mehr ihre Wirkung. Was in Erinnerung bleibt? Gesundheitsminister Johannes Rauch wollte offensichtlich eine geschwächte Ärztekammer, die Ärztekammer einen übrig gebliebenen Strohhalm ihrer Macht und die Gesundheitskasse weitere Kompetenzen. Johannes Rauch brach das Vetorecht der Ärztekammer bei Niederlassungen. Neue Stellenpläne und die Schaffung neuer Ambulatorien kann die Kammer künftig nicht mehr beeinspruchen. Die Österreichische Gesundheitskasse entscheidet, wo Kassenstellen platziert werden. Für die Ärztekammer ist dieser weitere Machtverlust doppelt bitter. Weil gute Initiativen überschattet werden. Etwa die Viertagewoche für Kassenärzt:innen, mit gleichzeitiger Ausweitung der Ordinationszeiten in den Randzeiten. So eine Arbeit zeigt, was eine Landesärztekammer in Zusammenarbeit mit der ÖGK bewirken kann. Letztlich ist es heute egal, dass man aus Entscheidungsprozessen geflogen ist. Wenn sich die Gesundheitsversorgung weiter verschlechtert, haben Politik und Gesundheitskasse den Schwarzen Peter. Die Ärztekammer kann sich währenddessen auf Lösungen im Sinne der Ärztinnen und Ärzte und der Patientinnen und Patienten konzentrieren, um die eigene Glaubwürdigkeit wieder aufzubauen. Didi Hubmann ist Redakteur der Kleinen Zeitung und Gesundheitsexperte. Den Kommentar schrieb er ohne Honorar. d batte Didi Hubmann Es geht um die Glaubwürigkeit
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