AERZTE Steiermark | Januar 2024

28 Ærzte Steiermark || 01|2024 Recht Michael Hirth docf inder.at , arztsuche24. at, etc. – Bewertungsplattformen sind mit t lerweile von maßgeblicher Relevanz für freiberuflich tätige Ärzt:innen. Ungerechtfertigt schlechte Bewertungen durch Patient:innen können erhebliche wirtschaftliche und beruf liche Negativfolgen auslösen. Die gute Nachricht: Es gibt Möglichkeiten sich rechtlich zu wehren! Hier die Dos and Don´ts im Überblick. Ein Arzt hat – so wurde dies vom Obersten Gerichtshof klargestellt (6 Ob 198/21t) – auch negative Bewertungen auf einschlägigen Bewertungsportalen sowie die Aufnahme und Verarbeitung seiner Daten seitens des Bewertungsportals trotz der damit einhergehenden Einschränkung seiner Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte zum Schutz der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit der Allgemeinheit grundsätzlich zu dulden. Ist man mit einer negativen Rezension konfrontiert, sind im ersten Moment der Schock und das Ärgernis verständlicherweise groß. Für den Fal l einer ungerechtfertigten Rezension gibt es aber rechtliche Möglichkeiten zur Beseitigung, zur Bewirkung der künftigen Unterlassung sowie zum Erhalt etwaigen Schadenersatzes. Wie man im Einzelnen am besten vorgeht, respektive welche Besonderheiten zu beachten sind, wird folgend Schritt für Schritt aufgezeigt. Schritt 1: Prüfung der Rechtswidrigkeit In einem ersten Schritt sollte man sich die Frage stellen: Ist die betroffene Bewertung tatsächlich rechtswidrig (ungerechtfertigt)? Im Sinne des Rechts auf freie Meinungsäußerung ist nicht schon jede negative Bewertung auch als rechtswidrig und damit unzulässig einzustufen; vielmehr muss sie gegen geltendes Recht verstoßen. In der Regel wird dabei an Ehrenbeleidigung bzw. üble Nachrede, Ruf- bzw. Kreditschädigung (§ 1330 ABGB, § 111 StGB, § 115 StGB, § 152 StGB), Verletzung von Persönlichkeitsrechten (§ 16 ABGB, § 78 UrhG, §§ 6,7 Mediengesetz) und Verleumdung (§ 297 StGB) zu denken sein. In praxi sollte man sich insbesondere zwei Fallkonstellationen der Rechtswidrigkeit einer Bewertung vor Augen halten: (1) In der Bewertung werden Tatsachen behauptet, die nicht der Wahrheit entsprechen und für den betroffenen Arzt wirtschaftliche Nachteile zur Konsequenz haben können. (Beispielfall: „Herr Dr. Mustermann hat das Untersuchungsbesteck nicht desinfiziert.“) Auch eine unvollständige Sachverhaltswiedergabe (d. h. das Weglassen wesentlicher Umstände) kann die Unrichtigkeit der Tatsachenbehauptung begrünNegative Rezensionen in Bewertungsportalen? Wie man sich richtig dosiert wehren kann. Die Dos and Don´ts im Überblick. „Die ärztliche Verschwiegenheit sowie der Datenschutz der Patienten sind bei einer etwaig klarstellenden Antwort unter allen Umständen zwingend zu wahren.“ Michael Hirth Fotos: KK, Adobe Stock

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