AERZTE Steiermark | Januar 2024

30 Ærzte Steiermark || 01|2024 recht Existenz erhalten und weiterhin für jedermann ersichtlich. Schritt 3: Löschungsaufforderung an den Bewertenden Mittels außergericht lichen Aufforderungsschreibens an die bzw. den Bewertenden kann man (in einem ersten versuchsweisen Schritt vor der gerichtlichen Geltendmachung) direkt von diesem die Löschung der Bewertung, die künftige Unterlassung derartiger Bewertungen sowie etwaigen Schadenersatz (bspw. für Anwaltskosten) geltend machen. Ein solches direkt an die bzw. den Bewertenden adressiertes Aufforderungsschreiben erweist sich jedoch in den Fällen problematisch, in welchen User-Nicknamen zur Anwendung gelangen; die realen Personalien der Bewertenden sind dann nur schwer bis unmöglich ausfindig zu machen. Dieser Problematik entgegenkommend sieht § 18 Abs 4 ECG vor, dass Diensteanbieter (hier: Bewertungsplattform) den Namen und die Adresse eines Nutzers ihrer Dienste (hier: bewertende:r Patient:in) auf Verlangen dritten Personen (hier: an den Arzt bzw. die Ärztin) übermitteln müssen, sofern jene Dritte ein überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der Identität des Nutzers sowie einem bestimmten rechtswidrigen Sachverhalt darlegen und glaubhaft machen können, dass die Kenntnis bezughabender Information eine zentrale Voraussetzung für deren Rechtsverfolgung ist. Die Bewertungsplattform hat dann sowohl den Vor- und Zunamen als auch die Postanschrift sowie die E-MailAdresse der:des Bewertenden anzugeben; nicht jedoch die IP-Adresse, von welcher aus die Bewertung vorgenommen wurde. Bei der Glaubhaftmachung des Identitätsfeststellungsinteresses (auch, wenn dies dadurch erschwert wird) ist die ärztliche Verschwiegenheit sowie der Datenschutz unbedingt auch zu wahren. Schritt 4: Löschungsaufforderung an die Plattform Gleichsam kann man sich mit einer Aufforderung zur Löschung der rechtswidrigen Bewertung an die Bewertungsplattform wenden. Bewertungsplattformen sind nämlich nach § 16 ECG dazu verpf lichtet, rechtswidrige Bewertungen zu entfernen, wenn sie darüber informiert werden und die Rechtswidrigkeit klar erkennbar ist. Vor allem bei beleidigenden Werturteilen ergibt sich die Rechtswidrigkeit in der Regel bereits eindeutig aus der Bewertung selbst. Sollte die Rechtswid- » Je mehr meine Patienten über ihre Erkrankung wissen, desto aktiver nehmen sie an ihrer Therapie teil! « Schulung für Bluthochdruck-Patienten +43 5 0766-151855 www.gesundheitskasse.at/herzleben Foto: © didesign021 – Shutterstock.com » Therapie Aktiv – Diabetes im Griff: Strukturierte Langzeitbetreuung mit System! « Betreuungsprogramm für Personen mit Diabetes mellitus Typ 2 Nähere Infos erhalten Sie unter +43 5 0766-151390 oder online unter www.therapie-aktiv.at. Die Bewertungsplattform hat dann (bei Bewertungen unter Nicknames) sowohl den Vor- und Zunamen als auch die Postanschrift sowie die E-Mail-Adresse der:des Bewertenden anzugeben; nicht jedoch die IP-Adresse, von welcher aus die Bewertung vorgenommen wurde. Michael Hirth

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