Foto: Adobe Stock angestellte Ärztinnen und ärzte Ærzte Steiermark || 01|2024 41 In einer aktuellen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass das Land Steiermark das Stmk. Landes-, Dienst- und Besoldungsrecht (L-DBR) hinsichtlich der zu bezahlenden Urlaubsersatzleistung bei Beendigung des Dienstverhältnisses ändern muss. Der OGH führt in seiner Entscheidung aus, dass Beschäftigte, wenn ihr nicht konsumierter Urlaub bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt wird, nicht weniger Geld dafür bekommen dürfen, als wenn sie den Urlaub konsumieren würden. Es ist das regelmäßige Entgelt und nicht nur das Gehalt und der Kinderzuschuss für die Berechnung heranzuziehen – dies allerdings nur in dem Umfang, als der europarechtliche Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen je Urlaubsjahr bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht verbraucht wurde. Diese Grundsätze gelten daher nicht für die fünfte oder sechste Urlaubswoche. Es können rückwirkende Nachzahlungen gefordert werden. Allerdings gilt zu beachten, dass die Nachzahlungsansprüche der gesetzlichen Verjährung von drei Jahren unterliegen. Alle Ärzt:innen, die in den vergangenen drei Jahren aus einem Dienstverhältnis als KAGes-Bediensteter zum Land Stmk. ausgeschieden sind (dies betrifft auch Austritte wegen Pensionierungen) und auch eine Urlaubsersatzleistung (für einen nicht konsumierten Urlaub) ausbezahlt bekommen haben, sollen sich mit ihren Forderungen bzgl. einer Nachzahlung bitte direkt an die Stmk. KAGes wenden. Die KAGes wird nicht proaktiv auf die betroffenen Ärzt:innen zugehen. Bei Fragen steht Ihnen die Rechtsabteilung und die Kurie der Angestellten Ärzte gerne zur Verfügung: � Mag. Isabell Polanec: 0316-8044-45 bzw. recht@aekstmk.or.at y� Mag. Bernd Niehs: 0316-8044-21 bzw. angestellte.aerzte@aekstmk.or.at Isabell Polanec Urlaubsersatzleistung bei Austritt aus der KAGes ÖÄK-Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt-Prüfung Prüfungstermine Arzt für Allgemeinmedizin Die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin findet dreimal pro Jahr (jeweils an einem Montag) statt. Die nächsten Termine sind: 06.05.2024 Anmeldeschluss 01.04.2024 30.09.2024 Anmeldeschluss 26.08.2024 Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Landesärztekammer. Anmeldeformular: www.arztakademie.at/an-und-abmeldung Die Termine für die Facharztprüfungen (FAP) finden Sie unter: www.arztakademie.at/anmeldung Quick Link: Terminübersicht FAP Das FAP-Anmeldeformular ist über denselben Link abrufbar. Rückfragen: Anja Möbius, Referat Ärztliche Ausbildung Haus der Medizin, Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz T: +43 (316) 8044-43, F: +43 (316) 8044-143 ausbildung@aekstmk.or.at
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