Niedergelassene Ärzt:innen Ærzte Steiermark || 01|2024 43 Wie wird die 4-Tage-Woche beantragt? Folgende Voraussetzungen müssen für die Gewährung einer 4-Tage-Woche erfüllt sein: � Ordinationsöffnungszeiten von mindestens 23 Stunden an 4 Werktagen � davon mindestens 2 Nachmittage bis 18:30 Uhr � Für Samstagsordinationen im Ausmaß von mindestens 4 Stunden kann eine Nachmittagsordination auf 15:30 Uhr reduziert werden. � Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit und damit die Sachleistungsversorgung darf sich durch die 4-Tage-Woche nicht reduzieren. Abrechnungs Service Steiermark KASSENCHECK Mit 1. Jänner 2024 trat die Sondervereinbarung zur Gewährung der 4-Tage-Woche in Kraft, welche die Arbeitsbedingungen und die Work-Life-Balance von Ärzt:innen verbessern und eine nachhaltige und zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung gewährleisten soll. Alexander Moussa Gerd Wonisch Markus Huber Sind diese Voraussetzungen erfüllt, beantragen Kassenärzt:innen, die dies wollen, die Umstellung ihres Kassenvertrags auf die 4-TageWoche mind. 3 Monate vor Beginn der Änderung der Ordinationszeiten wie folgt: Ablauf der Antragsstellung 4-Tage-Woche 1. Versorgungskonzept: Die beantragende Ordination erstellt ein übersichtliches Konzept über die zeitliche Versorgung in der Region/im Sprengel und legt es den regionalen Kolleg:innen schriftlich vor: Wer übernimmt wann die Versorgung? Das Versorgungskonzept beinhaltet auch, wie die Bevölkerung auf die geänderten und abges t immten ärzt l ichen V e r s o r - gungsangebote informiert wird. 2 . Schr i f tl i che Zus t i m m u n g einholen: Die Kol leg:innen in der Region/ im Sprengel bestätigen die Zu s t immung zum Versorgungskonzept schriftlich (Unterschrif t bzw. eindeutige Mai lkorrespondenz). 3. Übermittlung des Versorgungskonzeptes an die/den Bezirksärztevertreter:in, welche das Versorgungskonzept auf regionale Verträglichkeit und Umsetzbarkeit prüf t. Nach positiver Prüfung: 4. Übermittlung an Fachgruppenobfrau/mann bzw. Sektionsobmann Allgemeinmedizin zur Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Nach positiver Prüfung: 5. Übermittlung des Antrages, des Versorgungskonzeptes und aller schriftlichen Zusagen an: ngl.aerzte@aekstmk. or.at Bitte bachten Sie: Anträge, welche nicht alle erforderlichen Unterlagen beinhalten, können nicht bearbeitet werden. Zeitlauf der Bewilligung durch die ÖGK Nach Prüfung der Kriterien, spätestens jedoch sechs Wochen vor dem beantragten Beginn, übermittelt die Ärztekammer den Antrag samt aller Unterlagen an die ÖGK. Sollte binnen sechs Wochen kein Einspruch der ÖGK erfolgen, gilt das Versorgungskonzept inklusive der neuen Öffnungszeiten als bewilligt. Die bzw. der antragstellende Ärztin:Arzt kann mit den neuen Öffnungszeiten mit dem nächsten Monatsersten beginnen, nachdem entweder die Einspruchsfrist der ÖGK abgelaufen ist oder die Bewilligung der ÖGK vorliegt. Die Bewilligung einer 4-TageWoche wird maximal für 5 Jahre erteilt und durch die ÖGK schriftlich bestätigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer 4-TageWoche. Bei Ablehnung des Ansuchens sind dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung bekanntzugeben. Achtung: Jede Änderung einer bereits bewilligten 4-TageFotos: Schiffer (2), beigestellt 8011 Graz, Josef-Pongratz-Platz Postfach 900 Tel. +43 5 0766-151126 www.gesundheitskasse.at UID-Nr.: ATU74552637 ANTRAG auf eine 4-Tage-Woche Angaben Antragsteller*in: Name: _____________________________________________ Fachgebiet: _____________________________________________ Ordinationsadresse: _____________________________________________ Bisherige Ordinationszeiten: Mo: _______________ Di: _______________ Mi: _______________ Do: _______________ Fr: _______________ Sa: _______________ Neue Ordinationszeiten im Rahmen der 4-Tage-Woche: Mo: _______________ Di: _______________ Mi: _______________ Do: _______________ Fr: _______________ Sa: _______________ Die Ordinationszeiten müssen mind. 23 Stunden/Woche und zwei Nachmittage bis 18:30 Uhr umfassen. Die 4-Tage-Woche wird ab _____________________________ beantragt. *Die Antragstellung muss mindestens 3 Monate im Vorhinein bei der ÄK für Steiermark eingebracht werden. Übermittlung per E-Mail an: ngl.aerzte@aekstmk.or.at, Übermittlung per Fax an: 0316-8044-135, Übermittlung per Post an: Ärztekammer Steiermark, Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz Ein Versorgungskonzept entsprechend der Vereinbarung vom 12.12.2023 ist beigelegt und ebenso die nachweisliche Zustimmung der Ärzt*innen der jeweiligen Versorgungsregion sowie die Zustimmung des Fachgruppenobmanns/Sektionsobmann Allgemeinmedizin und des Bezirksärztevertreters gem § 2 Abs 1 der Sondervereinbarung. __________________________________ Datum, Unterschrift
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