AERZTE Steiermark | Januar 2024

niedergelassene Ärztinnen und ärzte Ærzte Steiermark || 01|2024 45 Der ganz normale Praxiswahnsinn praktisch täglich Von Ulrike Stelzl Leben aus der App Genau zwischen meiner Ordi und unserer Wohnung hat eine neue Pizzeria eröffnet. Die Pizzen sind recht gut, die Kellner flink und die Location sehr praktisch für uns. Es gibt schließlich Tage, da geht vor lauter Arbeit und Erschöpfung nix mehr. Außer einer „Take away Pizza“. Also wollte ich am Heimweg einfach reinschauen und die Pizza, die ich vorher telefonisch bestellt hatte, mitnehmen. Der Kellner beäugte mich wie eine seltene Kakerlakenspezies. Ich solle doch die App verwenden und die Pizza würde geliefert. Also man redet nicht mehr miteinander, nicht einmal per Telefon und bewegt sich auch nicht von der 100 Meter entfernten Couch weg. Gerade heute, wo ich Ewigkeiten mit der künstlichen, nicht ganz so klaren Intelligenz des Handyanbieters verbracht hatte. Wieder und wieder habe ich deutlich artikulierend das Problem beschrieben. „Es“ hat mich nicht verstanden. Keine der Standardfragen traf auf meine Situation zu und „Es“ weigerte sich beständig, mich mit einem echten Menschen zu verbinden. Da würde ich dann gerne wenigstens am Abend jemandem, der mich versteht, sagen, dass ich keine Anchovis mag. Wenn ich daran denke, dass wir kaum mehr Alltagsgespräche führen müssen. Keine ganz banalen Begegnungen mehr haben. Mit einem Klick kommt das Essen nach Hause, die Einkäufe sind erledigt und sämtliche Behördenwege ebenfalls. Manchmal beschleicht mich der Gedanke, dass ich vielleicht weniger Antidepressiva oder Gesprächstherapie verschreiben müsste, wenn wir mehr im realen als im virtuellen Alltag leben würden. Aber sorry, ich bin keine Expertin. Gedanken wie dieser stehen mir nicht zu. Früher oder später wird man auch nimmer zum Doktor gehen. Zumindest nicht, bevor die App, die man im Krankheitsfall verpflichtend zuerst zu konsultieren hat, es erlaubt. Und einem dann auch sagt, wohin man gehen darf oder gehen muss. Meine Mutter kriegt dann nie mehr einen Arzttermin. Sie hat kein Smartphone, den Umgang damit will sie sich nicht mehr antun, sie hat nur ein Klapphandy. Ich sehe schon vor meinem geistigen Auge technikaffine Omis oder Opas im Notfall mit zittrigen Händen nach dem iPhone greifen. Das Atmen fällt ihnen zusehends schwerer, der Thorax platzt gleich. Die App öffnet sich mit Verzögerung. Dann versucht man noch die Fragenliste zu beantworten, anhand derer die App die Dringlichkeit des Notfalls abschätzen können wird. Als die App dann endlich den Notarzt vorbeischickt, hat Opa keine Beschwerden mehr. Aber Omi muss jetzt dringend die Bestattungs-App runterladen. Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin. Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc! 2 Der ganz normale Praxiswahnsinn“ (erhältlich bei Amazon) Fotos: Stelzl Abwesenheitsmeldungen bei Ordinationsschließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen werden in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Gesundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzt:innen müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung melden. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patient:innenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekammer Steiermark und auf ordinationen.st stellende Ärztin:Arzt kann mit den neuen Öffnungszeiten mit dem nächsten Monatsersten beginnen. y Jede Änderung einer bereits bewilligten 4-TageWoche ist als neuer Antrag zu bewerten und muss dieselben Voraussetzungen erfüllen wie ein Erstantrag. y Antragstellende Vertragsärzt:innen können zum Ende jeden Monats den Umstieg auf die ursprünglichen Mindestöffnungszeiten des Gesamtvertrages beantragen. y Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer 4-Tage-Woche. Bei Ablehnung des Ansuchens sind dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung bekanntzugeben. Unterlagen & Formulare Die Sondervereinbarung, das Antragsformular sowie die Einteilung der Sprengel sind unter https://www.aekstmk. or.at/admin/cms.php?pageNa me=676&articleId=12945 ersichtlich.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYwNjU=