AERZTE Steiermark | Januar 2024

Bereich Ærzte Steiermark || 01|2024 7 Wer sein Wissen über die Welt nur aus klassischen oder sozialen Medien bezieht, kommt leicht zur Meinung, dass alles schlecht ist. Das stimmt aber nicht. Da gibt es nach langem Ringen endlich die Vier-Tage-Woche für Kassenärztinnen und Kassenärzte. Sie bringt den Kolleginnen und Kollegen mehr Lebensqualität. Das ist wichtig. Sie wird aber hoffentlich auch den Patientinnen und Patienten viel bringen. Einerseits mehr besetzte Kassenstellen (Stichwort Lebensqualität), aber nicht nur das. Auch eine dichtere Versorgung an den Tagesrändern, dank des mit der Vier-Tage-Woche verbundenen Versorgungskonzepts. Das ist auch eine erfreuliche Nachricht für EBA-Ärztinnen und -Ärzte. Sie werden damit weniger heimgesucht werden. Stichwort Entlastung: „Die Ambulantisierung“ schreitet voran. Möglich macht sie der stete Fortschritt der Medizin. Gleichzeitig bringt sie eine beeindruckende Entlastung, weil Patientinnen und Patienten in der Regel nicht über Nacht ärztlich und pflegerisch betreut werden müssen. Bei Komplikationen ist eine stationäre Aufnahme aber immer möglich. Im Idealfall ohne lange Wege für die betroffenen Patientinnen und Patienten, die ja bereits am richtigen Ort sind. Mit ein bisschen Sachverstand können wir also die Versorgung deutlich besser machen. Aber wir sollten über diese Erfolge auch reden, statt nur über die negativen Aspekte (die es natürlich auch gibt) zu klagen. Ja, Medien und Politik tragen viel zur negativen Sicht auf die Gesundheitsversorgung bei. Ihnen allein die Schuld zu geben, greift aber zu kurz. Wir hören und lesen deren düstere Darstellungen und klagen mit. Statt dem Guten mehr Augenmerk zu widmen. Dr. Michael Sacherer ist Präsident der Ärztekammer Steiermark. Man kann da durchaus von Doppelmoral sprechen: Nur niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, die am ärztlichen Bereitschaftsdienst, der von der Gesundheitsversorgungsgesellschaft des Landes (GVG) organisiert wird, dürfen ein Blaulicht führen. Und das auch nur dann – so steht es im Infoblatt – wenn sie zumindest 20 absolvierte Dienste à fünf Stunden pro Jahr nachweisen können. Andererseits werden sie (ganz unabhängig von der GVG-Teilnahme) von Polizei oder auch Rettung immer wieder über Notfälle verständigt. Dann sollen sie also sehr wohl ausrücken und Menschenleben nach einem Unfall retten? Auch in der kalten Jahreszeit, wenn es bereits um vier Uhr Nachmittags dunkel wird? Es ist reine Schikane: Die 20-Dienste-Vorschrift ist durch nichts begründet, außer durch die Willkür des Landes. 19 Dienste reichen nicht. Aber selbst Ärztinnen und Ärzte, die gar nicht am GVG-Bereitschaftsdienst teilnehmen, retten (siehe oben) Leben. Und werden gerufen, es zu tun. Wir haben nicht genug Ärztinnen und Ärzte in der öffentlichen Gesundheitsversorgung? Angesichts solcher Vorschriften, wie sie das Land ohne gesetzliche Grundlage aufstellt, darf sich niemand darüber wundern. Denn so werden Ärztinnen und Ärzte dazu gezwungen, entweder das eigene Leben in Gefahr zu bringen oder die Erreichbarkeit zu reduzieren. Um es klar zu sagen: Jede Ärztin, jeder Arzt, die oder der zu einem Notfall ausrückt, nimmt am ärztlichen Bereitschaftsdienst teil. Und muss daher das Recht haben, es mit Blaulicht zu tun. Es geht dabei um Menschenleben. Ärztliche und nichtärztliche. Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Bayer ist Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte. extra Dietmar Bayer Blaulicht: Es geht um Menschenleben Standortbestimmung Michael Sacherer Wir müssen mehr über das Gute erzählen d batte Fotos: Gesundheitsfonds Steiermark/Fischer, Schiffer, Grafik: Konrad Lindner

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