AERZTE Steiermark | Februar 2024

16 Ærzte Steiermark || 02|2024 versorgung Fall 1: Die Leitstelle der Rettungsorganisation verständigt die niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin: Sie möge rasch zum Unfall auf der Landesstraße kommen. Es gebe Schwerverletzte, die dringend ärztliche Hilfe bräuchten. Die Ärztin steigt schnellstens in ihren PKW, schaltet das Blaulicht ein und fährt los. Aber halt: Sie hat ja kein Blaulicht-Willkür überall Mit teils absurden Bestimmungen wird steirischen Ärztinnen und Ärzten der Zugang zum Blaulicht verweigert. Das ist schlecht für die Menschen, deren Leben gerettet werden soll. Blaulicht. Sie konnte nämlich nicht nachweisen, dass sie im letzten Jahr 20 Dienste à 5 Stunden für die Gesundheitsversorgungsgesellschaft GVG des Landes Steiermark gemacht hat. Was laut GVGInfoblatt die Voraussetzung dafür ist, ein Blaulicht führen zu dürfen. Sie fährt dennoch los, ohne Blaulicht. So kommt sie leider nur langsam voran. Zu langsam für einen der Schwerverletzten. Ohne Blaulicht ist sie am Unfallort auch nicht sicher. Sie trägt zwar eine Warnweste, aber das blaue Licht hätte auch ihr Fahrzeug abgesichert. Im Dunkeln – es ist Februar 2024, kurz nach 17 Uhr, die Sonne ist schon untergegangen – tut sie, was sie tun kann … Fall 2: Der erfahrene Oberarzt hat Hintergrundbereitschaftsdienst. Ins Spital wurde ein Herzinfarkt-Patient eingeliefert. Jetzt geht es um jede Minute. Der Oberarzt fährt von zu Hause aus los, mit Blaulicht natürlich. Aber leider: Er wohnt 40 Kilometer vom Spital entfernt. Und nicht im Bezirk, wo sich das Spital befindet. Deswegen darf er laut KAGes-Richtlinie (die sieht maximal 30 Kilometer bzw. den Wohnort im Bezirk des Spitals vor) kein Blaulicht führen. Weil es auf » Je mehr meine Patienten über ihre Erkrankung wissen, desto aktiver nehmen sie an ihrer Therapie teil! « Schulung für Bluthochdruck-Patienten +43 5 0766-151855 www.gesundheitskasse.at/herzleben Foto: © didesign021 – Shutterstock.com Ohne Blaulicht im Einsatz Ohne Blaulicht sind Ärztinnen und Ärzte im Einsatz für die Gesundheit ihrer Mitmenschen dazu gezwungen, als ganz „normale“ Verkehrsteilnehmer:innen z. B. vor gesperrten Tunneln zu warten, Sondertransporte nicht zu überholen, Busspuren und Rettungsgassen nicht zu verwenden etc. Im … Ministerium schüttelt man angesichts der steirischen Willkür-Regelungen den Kopf. Ärztinnen und Ärzte retten Menschen. In der Steiermark müssen sie es (zu) oft ohne Blaulicht tun … Foto: Adobe Stock

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