Ærzte Steiermark || 02|2024 21 Primärversorgung Wie gründe ich eine PVE? Seit 1. Juli 2023 ist ein steirischer PVE-Vertrag zwischen Ärztekammer Steiermark und ÖGK in Kraft, der die Organisation der PVE und die Honorierung regelt. Die Bezahlung besteht aus einer Grundpauschale von 30.000 Euro pro Jahr und einer (kontaktabhängigen) Fallpauschale von 48,39 Euro pro Patient:in und Quartal. Bei 2.000 Patientinnen ergeben die Grundpauschale und die Fallpauschalen 417.120 Euro pro Jahr. Die Grundpauschale (EUR 30.000,– pro Jahr) dient laut Vert rag „insbesondere zur Abgeltung PVEspezifischer Personal- und Sachmehrkosten“. Damit gemeint sind die laufenden Kosten für Zugänglichkeit – längere Öffnungszeiten, Gesundheitsförderung und Prävention sowie administrative Aufgaben (Unterstützung der Patient:innen beim Auffinden der richtigen Versorgungseinrichtungen und Koordinierung des Versorgungsprozesses innerha lb und außerhalb der Primärversorgungsstruktur, Qualitätsmanagement, Aus-, Fort- und Weiterbildung). Zusätzlich zu den Pauschalen können auch einige Einzelleistungen in der PVE verrechnet werden: Das sind Krankenbesuche, Visiten und Wegegebühren, f ixes Wegegeld (Pos. 003-007; 012014; 194-196), Zeitaufwand bei lebensbedrohlichen Zuständen (Pos. 145 und 146), Wundversorgung (Pos. 210214), Operative Eingriffe und Verbandwechsel (Pos. 220228; 232, 282), Leistungen der physikalischen Medizin laut Abschnitt II der HO (Pos. 530-533; 542; 544-545), dazu Labor (Pos. 20 bis 27, 30 bis 38, 40 bis 46, 50, 55, 56, 60-66, 70, 80-81, 85, 86 und 90), Lungenfunktionsprüfung (Pos. 307 und 331), EKG (Pos. 508), 24-Stunden Blutdruckmonitoring (Pos. 519), Psychotherapie (Pos. 337 -339), Infusionen (Pos. 120 und 121) sowie die Aufklärung im Rahmen des Brustkrebsf rüherkennungsprogramms/BKFP (Pos. 149). Dazu kommen Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen des Mutter-Kind-Passes, Substitution und DMP – wie in Einzelordinationen laut bestehenden Vereinbarungen. Zusätzlich sind Förderungen anderer Stellen (vor allem für die Gründung) möglich. Dazu gehören etwa die Mittel aus dem Resilienzfonds der EU, die über das Austria Wirtschaf tsservice (AWS) – bis zu 1,6 Millionen Euro – abgewickelt werden oder Landesförderungen. Der Weg zur PVE-Gründung Expertenempfehlung ist es, vorweg mit relevanten Gemeinden in der Wunschregion Kontakt aufzunehmen, um abzuchecken, welche Infrastruktur (Praxisräumlichkeiten, Wohnmöglichkeiten, Bi ldungseinrichtungen für Kinder, Verkehr, Arbeitsmöglichkeiten für Partnerin oder Partner, Personal …) zur Verfügung stehen können. EbenDer Weg zur PVE-Gründung ist durchaus herausfordernd. Aber es gibt Hilfe. Eine Hexerei ist die Gründung einer Primärversorgungseinheit (PVE) nicht. Ganz ohne Aufwand geht es aber auch nicht. Foto: Adobe Stock
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