AERZTE Steiermark | Februar 2024

28 Ærzte Steiermark || 02|2024 Recht Aber mit welchen schadenersatzrechtlichen Ansprüchen kann ein Arzt wegen eines Behandlungsfehlers überhaupt konfrontiert werden? Allgemeines Dass aus einem Behandlungsfehler ein Schadenersatzanspruch des Patienten resultieren kann, ist wohl bekannt. Darunter wird üblicherweise der Anspruch auf Schmerzengeld verstanden. Mit der Leistung des Schmerzengeldes sind die Schadenersatzansprüche aus einem Behandlungsfehler aber nicht immer vollständig abgetan. Es können darüber hinaus u. a. Ansprüche auf (fiktive) Haushaltshilfe, (fiktive) Pflegekosten und Verdienstentgang bestehen. Diese können unter Umständen noch viel höher ausfallen als Schmerzengeldforderungen und sogar dauerhaft bezahlt werden müssen. Es wird daher in diesem Artikel vertiefend auf diese Ansprüche eingegangen. (Fiktive) Haushaltshilfe und (fiktive) Pflegekosten Sofern aus einer Fehlbehandlung eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit resultiert, kann daraus ein Ersatzanspruch für die eingeschränkt mögliche Führung des Haushaltes oder der Pflege entstehen. Es ist hierbei nicht zwingend notwendig, dass der Haushalt tatsächlich von einer Fachkraft durchgeführt bzw die Pf lege von professionellem Pflegepersonal vorgenommen wird, vielmehr wird auch der Zusatzaufwand, der Angehörigen des Geschädigten durch die Haushalts- und Pflegetätigkeiten entsteht, ersetzt. Ebenso ersatzfähig ist jene Zeit, die der Geschädigte selbst durch die körperliche Beeinträchtigung zusätzlich für die Haushaltsführung bzw die Pflege aufwenden muss. Diese Ansprüche bestehen, auch wenn tatsächlich keine Zahlungen erfolgt sind. Sodann ist für die Berechnung des fiktiven Anspruchs der Stundensatz einer üblichen Haushaltshi lfe bzw Pflegekraft in der Höhe von derzeit ca zwischen EUR 16,00 und EUR 18,00 heranzuziehen. Wenn eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Fähigkeiten aus dem Behandlungsfehler resultiert, kann es durchaus sein, dass diese Ansprüche wesentlich höher als die Schmerzengeldforderung ausfallen. Dies ergibt sich unter anderem daraus, dass eine Beeinträchtigung in der Haushaltsführung oder in der Pflege – sollte es sich um einen dauerhaft vorliegenden körperlichen Schaden handeln – bis ans Lebensende gegeben sein kann. Verdienstentgang Der Geschädigte hat weiters Anspruch auf jeden entgangenen bzw auf den künftig entgehenden Verdienst. Voraussetzung für den Ersatz des Verdienstentgangs ist, dass der Geschädigte aufgrund der körperlichen Beeinträchtigung durch den Behandlungsfehler insgesamt ein geringeres Einkommen erzielt, als er ohne die Behandlung erzielt hätte. Der Begriff des Verdienstes wird in der Rechtsprechung weit ausgelegt (ua Trinkgelder eines Kellners, Naturalleistungen des Dienstgebers, Erschwerniszulage). Weitere Ansprüche Weitere mögliche Kosten, die aus einem Behandlungsfehler zu ersetzen sind, wären Was kostet ein Behandlungsfehler? Ein Behandlungsfehler kann weitreichende Folgen haben. Um dem finanziellen Ruin zu entgehen, ist zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sofern aus einer Fehlbehandlung eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit resultiert, kann daraus ein Ersatzanspruch für die eingeschränkt mögliche Führung des Haushaltes oder der Pflege entstehen. Manuel Fähnrich Foto: KK www.arztakademie.at/velden VELDEN 25. – 31.8.2024 27. Ärztetage praxisorientiert - interaktiv - intensiv RZ_DRUCK_Ankünder_Velden_2024.indd 1 21.04.23 11:59

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