Foto: Walter Hoch Die Vorschriften zum Brandschutz sind in Österreich nicht immer einheitlich geregelt. So bestehen derzeit u. a. über 150 Ö-NORMEN sowie neun länderspezifische Bau- und Feuerpolizeigesetze. Sie sollten mit der Brandschutzrichtlinie des OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) harmonisiert werden. In jedem Fall aber gilt: Ist in einemBetrieb der bzw. die Arbeitgeber:in für den Schutz der Arbeitnehmer:innen verantwortlich, so trifft das bei Ordinat ionsinhaber : innen auch auf die anwesenden Patient:innen zu. Laut Gesetz müssen diese „geeignete Vorkehrungen treffen, um das Entstehen eines Brandes und im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit“ (www.usp.gv.at/gesundheit-sicherheit/arbeitnehmerschutz/brandschutz.html) der Ordinationsmitarbeiter:innen und der Patient:innen zu vermeiden. Bei einer Ordination, in der sich ständig mehr als 15 Personen aufhalten, muss die Eingangstüre nach außen aufgehen. Auch sind Fluchtwege bzw. Notausgänge sowie deren Kennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen. Vorbeugung mit Rauchmeldern Die OIB-Richtlinien sehen für Neu- und Umbauten sowie Sanierungen verpflichtend Rauchwarnmelder vor. In der Steiermark sind sie jedoch (anders als in Kärnten) beim Bestand nicht verpflichtend (Stand 2020). Es muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Melder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Detaillierte Regelungen für Rauchmelder hat der Österreichische Bundes-Feuerwehrverband zusammen mit den Österr. Brandverhütungsstellen herausgegeben (Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz TRVB 122 S). So müssen etwa Räume von über 60 m2 mit mehreren Brandmeldern ausgestattet sein. Sicherheitsbeleuchtungs- und Alarmanlagen sind einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Feuerlöscher Zwar wird von 1.000 tragbaren Feuerlöschern tatsächlich nur einer als Mittel für die erste Löschhilfe benötigt, dennoch ist jeder Feuerlöscher wichtig. Daher gibt es auch eine unbedingte Empfehlung durch die Feuerwehr dafür. Dementsprechend sollte auch jede:r Ordinationsinhaber:in darauf wirtschaft&Erfolg 32 Ærzte Steiermark || 02|2024 Ordinationen vor Bränden schützen Immer wieder kommen Menschen in Wohnungen und kleinen Betrieben durch Feuer zu Schaden. Oft waren die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend oder die Menschen haben sich im Brandfall nicht richtig verhalten. Auch Ordinationen sollten daher einige Grundregeln befolgen. achten, ob genügend Feuerlöscher vorhanden sind. Sie müssen alle zwei Jahre überprüft und mit einer gelben Prüfplakette versehen, klar gekennzeichnet und gut zugänglich aufbewahrt werden. Je nach Löschmittel unterscheidet Schaum-, Pulver- oder CO2-Feuerlös c h e r, d i e d e m A u s - löschen von Klein- und Entstehungsbränden dienen. Selbstschließende B r a n d s c hu t z - türen müssen nur innerhalb von raumabschließenden Wänden von Heizräumen e i n g e b a u t werden. „Die Türen des Raumes, in dem es brennt, sollen so lange geschlossen bleiben, bis der professionelle Löschangriff startet. Andererseits sollen Fenster in Räumen, die nicht vom Brand betroffen sind, und im Stiegenhaus geöffnet sein, damit die giftigen Rauchgase abziehen können.“ „Bei starker Verqualmung gilt es, sich tunlichst am Boden kriechend fortzubewegen.“
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