Ærzte Steiermark || 02|2024 47 niedergelassene Ärztinnen und ärzte Ausschreibung eines Gesellschaftsanteils an einer Gruppenpraxis Arzt für Allgemeinmedizin Bezirk Graz Lend (ÖGK, BVAEB, SVS) (Gesundheitszentrum Smart City-Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin Dr. Höfler Dr. Otto GmbH) ab 01.04.2024, spätestens im weiteren Verlauf des Kalenderjahres 2024 Liebenau (ÖGK, BVAEB, SVS) (GP Dr. Auferbauer & Dr. Reiser Ärzte für Allgemeinmedizin Graz-Liebenau OG) ab 01.04.2024, spätestens im weiteren Verlauf des Kalenderjahres 2024 1) Startbonus € 100.000,– Für die Besetzung dieser Stelle wird gemäß § 2 GesRefFinG ein Startbonus in Höhe von EUR 100.000,00 gewährt. Voraussetzung dafür ist der Abschluss von kurativen Einzelverträgen mit allen drei oa Krankenversicherungsträgern bis spätestens 31.12.2024 sowie ein Kündigungsverzicht für fünf Jahre ab Vertragsabschluss. Ärzten, die sich bereits in einem kurativen Einzelvertragsverhältnis mit einem Krankenversicherungsträger befinden, kann kein Startbonus gewährt werden. Wird nach Gewährung des Startbonus ein Einzelvertrag vor Ablauf der fünf Jahre gekündigt, so ist der Startbonus abhängig von der Laufzeit des Vertragsverhältnisses aliquot zurückzuzahlen. Des Weiteren gelten für die Gewährung und Rückforderung des Startbonus sämtliche Bestimmungen des GesRefFinG sowie der Einheitlichen Vorgaben des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger zur Förderung von Vertragsarztstellen – Startbonus, kundgemacht im RIS unter avsv Nr. 10/2024. Bei Fragen zum Startbonus wenden Sie sich an: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Frau DDr. Meinhild Hausreither, Telefon: 01 711 00-64 4387, E-Mail: Meinhild.Hausreither@ gesundheitsministerium.gv.at > > Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 13.03.2024 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) • Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) • Staatsbürgerschaftsnachweis • Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation • Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigter angestellter Arzt oder niedergelassener Arzt der jeweiligen Landesärztekammer • Bestätigung über die Tätigkeit als Vertragsarzt der Österreichischen Gesundheitskasse oder einer vergleichbaren Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Stelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Stelle an die Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch per E-Mail der Ärztekammer für Steiermark zur Verfügung steht. E-Mail: ngl.aerzte@aekstmk.or.at
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