AERZTE Steiermark | März 2024

Krankenbeihilfe bei einem Kuraufenthalt Es muss sich um einen mindestens zwei- bis dreiwöchigen ununterbrochenen Kuraufenthalt in einer sanitätsbehördlich genehmigten Kuranstalt in Österreich handeln. Er kann auch in zwei Teilen (2 Wochen plus 1 Woche innerhalb von 6 Monaten ab Beendigung des ersten Teils) in Anspruch genommen werden. Die Unterstützung wird für maximal 21 Tage gewährt. Das indiv iduel le Taggeld ist abhängig von dem im Kalendervorjahr geleisteten Beitrag zur K r a n kenbe i h i l f e und beträgt zwischen € 67,00 und € 201,00 ab dem 1. Tag des Aufenthaltes. Die Krankenbeihilfe bei Kuraufenthalt ist einkommensteuerpflichtig, d. h. sie wird unversteuert ausbezahlt und ist im Zuge der Steuererklärung zu versteuern. Erforderl iche Unterlagen für die AnDie Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt für niedergelassene Ärzt:innen Die Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt ist eine zusätzliche Leistung des Wohlfahrtsfonds, die für niedergelassene Ärzt:innen vorgesehen ist. tragstellung: y Ausgefüllter und unterfertigter Antrag (Download über die Homepage der Ärztekammer für Steiermark) y Vorlage der Bewilligung der Kur seitens eines ge- setzlichen Sozialversicherungsträgers. Sofern es sich um eine privat finanzierte Kur handelt, ist ein ausgestelltes ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich die Notwendigkeit der Kur ergibt. y Nachweis der ärztlichen Aufnahme- und Abschlussuntersuchung y Nachweis über die absolvierten Kurbehandlungen (Therapien). Es müssen täglich Kuranwendungen an Tagen des Kurbetriebes absolviert werden. y Aufenthaltsbestätigung (der Kur- oder Rehabilitationseinrichtung oder des Beherbergungsbetriebes). Sofern keine Aufenthaltsbestätigung vorgelegt wer- den kann, gebührt nur der halbe Tagsatz. Es gibt aller- dings keine Unterstützung für eine ambulant durchgeführte Kur. Krankenbeihilfe bei einem Rehabilitationsaufenthalt Es muss sich um einen mindestens zwei- bis maximal dreiwöchigen ununt e r brochenen Aufenthalt in einer Rehabilitationseinr i cht ung ode r Sonderkrankenanstalt in Österreich handeln. In begründeten Einzelfällen kann auch ein Anspruch über die Dauer von drei Wochen hinaus bestehen. Das individuel le Taggeld der Unters t üt zung i s t abhängig vom im Ka lender vor jahr geleisteten Beitrag zur Krankenbeihilfe und beträgt wirtschaft&Erfolg Foto: Adobe Stock 30 Ærzte Steiermark || 03|2024

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