wirtschaft&Erfolg Foto: Shutterstock Ærzte Steiermark || 03|2024 31 zwischen € 67,00 und € 201,00 pro Tag ab dem 1. Tag des Aufenthaltes. Die Krankenbeihilfe bei Rehabilitationsaufenthalt ist einkommensteuerpflichtig. Sie wird unversteuert ausbezahlt und ist im Zuge der Steuererklärung zu versteuern. Erforderliche Unterlagen für Antragstellung: y Ausgefüllter und unterfertigter Antrag (Download über die Homepage der Ärztekammer für Steiermark https://www.aekstmk. or.at/471) y Vorlage der Bewilligung der Rehabilitation seitens eines gesetzlichen Sozialversicherungsträgers. Sofern es sich um eine privat finanzierte Rehabilitation handelt, ist ein ausgestelltes ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich die Notwendigkeit der Rehabilitation ergibt. y Nachweis der ärztlichen Aufnahme- und Abschluss- untersuchung y Nachweis über die absolvierten Therapien. Es müssen täglich Therapieanwendungen an Tagen des Therapiebetriebes absolviert werden. y Aufenthaltsbestätigung (der Rehabilitationseinrichtung oder des Beherbergungsbetriebes). Sofern keine Aufenthaltsbestätigung vorgelegt werden kann, gebührt nur der halbe Tagsatz. Es gibt allerdings keine Unterstützung für eine ambulant durchgeführte Rehabilitation. Für beide Unterstützungsleistungen gilt: y Die Frist für die Antrag- Informations- & Mitgliederservice Wir beantworten Ihre Fragen per E-Mail info@aekstmk.or.at per Tel. (0316) 8044-0 per Fax (0316) 8044-790 Öffnungszeiten Montag 8.00 bis 19.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 19.00 Uhr Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr Haus der Medizin Eingang Kaiserfeldgasse / Ecke Nelkengasse Informations- & Mitgliederservice Informatio s- & Mitgliederservice Wir beantworten Ihre Fragen per E-Mail info@aekstmk.or.at per Tel. (0316) 8044-0 per Fax (0316) 8044-790 Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien: 27., 12. & 3.01.: 8:00 bis 16:00 Uhr 28.12. & 4.01.: 8:00 bis 19:00 Uhr 29.12. & 5.01.: 8:00 bis 13:00 Uhr Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest! Haus der Medizin Eingang Kaiserfeldgasse / Ecke Nelkengasse Wir beantworten Ihre Fragen per E-Mail info aekstmk.or.at per Tel. (0 4-0 per Fax (0316) 8044-790 Öffnungszeiten Montag 8.00 bis 17.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.00 Uhr Freitag 8.0 is 13.0 Uhr Öffnungszeiten während Ferialzeiten finden Sie unter: www.aekstmk.or.at/384 Haus der Medizin Eingang Kaiserfeldgasse / Ecke Nelkengasse stellung beträgt zwölf Wochen ab Beginn der Kur bzw. Rehabilitation. y Die Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitations- aufenthalt wird innerhalb von zwei Jahren – gerechnet ab dem 1. Tag des letzten Kur- oder Rehabilitations- aufenthaltes – nur ein Mal gewährt. y Der gleichzeitige Bezug der Krankenbeihilfe und der Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufent- halt ist ausgeschlossen. y Bezieher:innen einer Alters- oder Invaliditätsversorgung haben keinen Anspruch auf diese Leistungen. Abrechnung und Auszahlung der Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt Nach Beendigung der Kur bzw. Rehabilitation und Vorlage der o. a. Unterlagen erfolgt die Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss und die Ausstellung eines Bescheides, dem die Details der gewährten Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt entnommen werden können. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt ein Mal pro Monat, in der Regel am Monatsende im Anschluss an die Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss. Für Fragen zur Krankenbeihilfe bei Kur- oder Rehabilitationsaufenthalt steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung. Tel.: (0316) 8044-65 Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at
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