AERZTE Steiermark | März 2024

Ærzte Steiermark || 03|2024 35 Barcode bei Influenza-Impfungen Der aktuelle CIRSmedical-Fall des Monats ereignete sich wochentags im Routinebetrieb einer AllgemeinmedizinOrdination. Das Ereignis fand im Bereich Organisation (Schnittstellen/Kommunikation) statt und betraf keine Patient:innen; es wurde von einem Arzt/einer Ärztin mit über 5 Jahren Berufserfahrung gemeldet. Es gibt ein Scan-System, mit dem der Barcode des Impfstoffes eingescannt wird und dann im e-Impfpass aufscheint. So erfolgen alle Eintragungen in der Ordination. IMMER muss der Code des AKTUELLEN Impfstoffes durch das Ordinationspersonal eingescannt werden. Dieser wird dann vom Arzt nach Kontrolle und Aufklärung verabreicht. Nun stellt sich heraus, dass Impfstoffe im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramms (ÖIP) Influenza mit einem separaten Code, der aus dem Internet geladen werden muss, gescannt werden müssen. Es wurden Impfstoffe falsch registriert, weil seitens des Impfprogrammes die Barcodes auf der Verpackung als nicht die richtigen definiert wurden. Das schafft Verwirrung. Es muss sichergestellt werden, dass jegliche Information auf der Verpackung richtig ist und zur Dokumentation verwendet werden kann. Änderungen, wie separate Barcodes aus dem Internet, sollten unzulässig sein. Eigener Ratschlag: Nochmalige Evaluierung des Programms und einen eigenen Button mit der Bezeichnung Impfstoff aus dem Impfprogramm hinzufügen. Die CIRSmedical-Expert:innen dazu: Die Eintragungen in den e-Impfpass sind eine relevante Steuerungsgröße für öffentliche Impfprogramme. Influenza-Impfungen sind als idente Produkte sowohl am Privatmarkt als auch über das Öffentliche Impfprogramm Influenza verfügbar. Derzeit ist es im e-Impfpass technisch nicht möglich, mittels manueller Angabe zu differenzieren, ob eine Impfung aus dem ÖIP stammt oder nicht. Es wurden daher gesonderte QR-Codes/PZNs geschaffen, um auch bei der Auswertung der Eintragungen in den e-Impfpass das ÖIP gesondert betrachten zu können. Die Eintragung des Impfstoffes mit dem QR Code, der auf der Packung aufgedruckt ist, ist nicht falsch, allerdings ist es damit nicht möglich zu differenzieren, ob es sich um eine Impfung aus dem ÖIP Influenza handelt oder nicht. Für 2024/25 wird versucht, durch eine technische Änderung im e-Impfpass eine andere Möglichkeit der Differenzierung zu implementieren. CIRSmedical.at fall des monats service Der Tipp von der Expertin Meldung von Angehörigendaten Hinterbliebene von verstorbenen Ärztinnen und Ärzten haben Ansprüche auf verschiedene Leistungen (Bestattungsbeihilfe, Witwen- bzw. Witwerpension, Waisenpension bei Kindern unter 27). Damit wir gerade in schwierigen Situationen behilflich sein können, ist es notwendig, dass Sie uns die Daten Ihrer Angehörigen bekannt geben und auch aktualisieren. Bitte melden Sie uns deswegen immer y die Geburt eines Kindes, y eine Eheschließung oder Verpartnerung y eine Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft (mit bzw. ohne Unterhaltsanspruch) y ein Ableben der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners Sie können uns diese Informationen (samt Unterlagen) per Post, Fax (0316-8044-136) oder E-Mail (wff@ aekstmk.or.at) übermitteln. Ursula Fressel Wohlfahrtsfonds Foto: Schiffer Meine Ärztin meinen Arzt finden www.aekstmk.or.at > Ärztinnen- und Ärztesuche aufrufen ihre individuelle Online-Suche Welche Fachrichtung will ich? In welchem Bezirk suche ich? Kassen – ja oder nein, welche genau? Welche Öffnungszeiten will ich? Will ich Ärztin oder Arzt? Das sind nur ein paar Ihrer Filtermöglichkeiten auf der aktuellsten Ärztinnen und Ärztesuche der Steiermark. Gleich ausprobieren!

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