AERZTE Steiermark | März 2024

Niedergelassene Ärzt:innen Ærzte Steiermark || 03|2024 41 Serienbehandlung bei Physikotherapie und i.m.-Injektionen Die Definition der Serienbehandlung laut Honorarordnung der ÖGK-Steiermark lautet folgendermaßen: Die Regelung zur Serienbehandlung erfasst folgende Leistungen: Physikotherapie, i.m.-Injektionen. Eine Serienbehandlung liegt nur dann vor, wenn während eines Quartales mehr als fünf gleiche Leistungen bei gleicher Diagnose und in Folge erbracht werden. Bei einer Serienbehandlung wird eine Ordination bei der ersten und bei der letzten Leistung honoriert. Werden zwischen einer Serie Ordinationen durchgeführt, können diese in Rechnung gestellt werWann handelt es sich um eine Serienbehandlung? Welche Leistungen sind betroffen? Wann kann eine Ordination verrechnet werden? Hier erklären wir Ihnen, was es bei der Serienbehandlung zu beachten gilt. Abrechnungs Service Steiermark KASSENCHECK Alexander Moussa Gerd Wonisch Markus Huber den, wenn eine dementsprechende Begründung vorliegt. Das bedeutet, die in Tab. 1 angeführten Leistungen der ÖGK sind von einer Serienbehandlung betroffen. Verrechnen Sie also zum Beispiel 5 i.m.-Injektionen bei einer Patientin/bei einem Patienten im Quartal, können Sie jedes Mal eine Ordination dazu verrechnen, da es sich um keine Serienbehandlung handelt. Leistungsdatum Verrechenbare Positionen 02.01.2024 108, 015 05.01.2024 108, 015 17.01.2024 108, 015 25.01.2024 108, 015 31.01.2024 108, 015 Darüberhinausgehende Leistungen sind natürlich ebenso verrechenbar. Sobald sie mindestens sechs Leistungen der oben angeführten in einem Quartal bei einer Patientin/bei einem Patienten verrechnen, handelt es sich um eine Serienbehandlung. Leistungsdatum Verrechenbare Positionen 02.01.2024 108, 015 05.01.2024 108, 015 17.01.2024 108, 015 25.01.2024 108, 015 31.01.2024 108, 015 03.02.2024 108,015 In einem solchen Fall ist die Ordination nur bei der ersten und bei der letzten Behandlung verrechenbar. Sobald allerdings andere, kurative Leistungen an einem dieser Behandlungstage erbracht werden, sind die Ordination und natürlich eine etwaige andere Leistung ebenso verrechenbar! Die Verrechnung einer Ordination und/oder anderer Leistungen begründen Sie bitFotos: Schiffer (2), beigestellt Tab. 1 Positionsnummer Text 108 i.m.-Injektion 530 Dezimeter-Mikrowelle 531 Faradisation 532 Galvanisation (Quergalvanisation), Schwellstrom 533 Jontophorese 534 Hochfrequenz (verrechenbar nur für FÄ für Neurologie) 535 Anwendung von Wärmebestrahlungslampen (Sollux-, Vitalux-, Profunduslampen) 536 Chromotherapie (Rot-Blaulicht) 537 Quarzlichtbestrahlung (Quecksilber und Höhensonne) 538 Heißluft - Teil (Kopf) lichtbad 539 Manuelle Massage 540 Pneumomassage des Trommelfelles (verrechenbar nur für FÄ für HNO-Krankheiten) 541 Extensionsbehandlung (verrechenbar nur für FÄ für Chirurgie und Orthopädie) 542 Aerosolinhalation (ohne Medikament) 543 Exponentialstrom (verrechenbar nur für FÄ für Neurologie) 544 Mittelfrequenztherapie; Stereodynamischer Strom, Interferenzstrom 545 Therapeutischer Ultraschall (Mindesttherapiedauer 10 Minuten)

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