AERZTE Steiermark | März 2024

Ærzte Steiermark || 03|2024 47 niedergelassene Ärztinnen und ärzte >> Fach:ärztinnen Augenheilkunde und Optometrie Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, Kapfenberg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.10.2024 Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, Friedberg (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.07.2024 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Bezirk Liezen, Schladming (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.07.2024 Haut- und Geschlechtskrankheiten Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, Bruck/Mur (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.07.2024 Innere Medizin Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, Bruck/Mur (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.07.2024 Neurologie (es gilt ausschließlich der neurologische Leistungskatalog) Bezirk Liezen, Schladming (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.07.2024 Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin Bezirk Graz-Umgebung, Frohnleiten (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.07.2024 Nachfolgepraxis für 1 Jahr Frauenheilkunde und Geburtshilfe Bezirk Südoststeiermark, Mureck (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.10.2024 HNO Bezirk Liezen, Liezen (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.07.2024 Bezirk Murau, Murau (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.07.2024 Orthopädie und Orthopädische Chirurgie Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, Bruck an der Mur (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.10.2024 Urologie Bezirk Leoben, Leoben (ÖGK, BVAEB, SVS): 1 ab 01.10.2024 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 15.04.2024 einzureichen. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter www.aekstmk.or.at/Formulare/Niedergelassene Ärzte abrufbar. Später einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerber:innen, die nicht Mitglied der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind zusätzlich beizuschließen, wenn die Unterlagen nicht bereits dem Reihungsantrag beigelegt wurden: QQ Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate; sofern nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen) QQ Staatsbürgerschaftsnachweis QQ Jus practicandi, Facharztdiplom bzw. Nostrifikation QQ Bestätigung über die Tätigkeit als selbständig berufsberechtigte/r angestellte/r oder niedergelassene/r Ärztin/Arzt der jeweiligen Landesärztekammer QQ Bestätigung über die Tätigkeit als Vertrags:ärzt:in einer Krankenversicherungsanstalt innerhalb des Staatsgebietes einer der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder eines Assoziationsstaates. Nach Zuerkennung der Planstelle durch die Ärztekammer für Steiermark und die Krankenversicherungsträger ist die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges (Leumundszeugnis) erforderlich; die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer für Steiermark wird automatisch nach Zuerkennung der Planstelle an die Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Anmerkung: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die termingerechte Abgabe der Bewerbung auch das Fax-Gerät der Ärztekammer für Steiermark (Fax-Nr.: 0316/8044-135) sowie das e-Mail-Postfach ngl.aezte@aekstmk.or.at zur Verfügung stehen.

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