wirtschaft&Erfolg Ærzte Steiermark || 04|2024 33 y Bei Beantragung der vorzeitigen Altersversorgung sind auch die Schreiben über die Kassenkündigungen und die Beendigung des ärztlichen Dienstverhältnisses beizulegen. y Es ist ausreichend, wenn die vollständigen Antragsunterlagen per E-Mail (wff@aekstmk.or.at) an den Wohlfahrtsfonds übermittelt werden. Es werden keine Originale benötigt. y Zur Vollständigkeit wird darauf hinweisen, dass die gesetzliche Pension und die (vorzeitige) Altersversorgung vom Wohlfahrtsfonds separat zu beantragen sind und es keine gegenseitige Verständigung zwischen Wohlfahrtsfonds und PVA/ SVS/Bund/Land gibt. y Inwieweit wohnsitz- oder wahlärztliche Tätigkeiten neben dem Bezug der „staatlichen Pension“ ausgeübt werden dürfen, muss im Einzelfall mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen abgeklärt werden (Stichwort: Zuverdienstgrenze). y Die Beschlussfassung über die Zuerkennung der (vorzeitigen) Altersversorgung obliegt dem Verwaltungsausschuss. y ACHTUNG bezüglich Versteuerung: Die (vorzeitige) Altersversorgung des WFF wird aliquot versteuert. Da Ärzt:innen in der Regel zumindest 2 pensionsauszahlende Stellen (WFF und staatliche Pension) haben, führt dies aufgrund des progressiven Steuersatzes zu einer Nachversteuerung. (Eine Zusammenlegung der Pensionen kann leider nicht erfolgen.) Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre steuerliche Vertretung. Informationen zur Auszahlung der (vorzeitigen) Altersversorgung des WFF: y Sofern alle Voraussetzungen vorliegen und alle benötigten Unterlagen fristgerecht vorgelegt wurden, wird die (vorzeitige) Altersversorgung erstmalig am Ende des ersten Monats nach Pensionsantritt abgerechnet. y Die erste Pension wird im Nachhinein überwiesen. y Alle weiteren Pensionen werden im Vorhinein überwiesen. y Das heißt, dass mit der ersten Pensionsauszahlung 2 Pensionen überwiesen werden. y Die Pension wird 14 Mal jährlich ausbezahlt, wobei die Sonderzahlungen jeweils gemeinsam mit der Pensionszahlung Juni und November erfolgen. y Mit der ersten Pensionsabrechnung wird auch der individuelle Pensionsbescheid erstellt, der postalisch zugestellt wird. Weitere Informationen & Kontakt: Alle Informationen zur (vorzeitigen) Altersversorgung sowie das Antragsformular finden Sie auch im Downloadcenter auf der Homepage der Ärztekammer unter „Für Ärzte/ Formulare/Wohlfahrtsfonds“. Für Fragen zur (vorzeitigen) Altersversorgung steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung. Tel.: (0316) 8044: DW Carmen Renner 64 Sabine Steirer 65 Ursula Fressel 66 Mag. Michael Fasching 66 Kirstin Schauer 67 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Fax: (0316) 8044-136 © Erich Westendar / pixelio.de Dr. Karin Stockert: Akupunktur Dr. Florian Ploberger: westliche Kräuter Dr. Renate Schied: (Darm-) Mikrobiom Moderation: Dr. Olivia Pojer Referentin Evidenzbasierte integrative Medizin der Ärztekammer für Steiermark Teilnahmebeitrag € 25,- Mittwoch, 21. Mai 2024 19.30 – 21.45 Uhr Ärztekammer Steiermark, Graz FORTBILDUNG AKTUELL Anmeldung & Info: www.med.or.at/integrativ Auskünfte: Hr. Christian Hohl Telefon 0316/8044-33 E-Mail: fortbildung@aekstmk.or.at Bewährte Therapiestrategien aus der integrativen Praxis ...bei Allergie Referat Evidenzbasierte integrative Medizin
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