AERZTE Steiermark | 04 2024

Ærzte Steiermark || 04|2024 37 Telemedizinische Datenübertragung Der aktuelle CIRSmedical-Fall des Monats ereignete sich wochentags auf der Neurologie-Station eines Krankenhauses. Das Ereignis fand im Bereich Organisation (Schnittstellen/Kommunikation) statt und betraf einen Patienten aus der Altersklasse 61–70. Es wurde von einem Arzt/einer Ärztin mit über 5 Jahren Berufserfahrung gemeldet. Der Patient wird mit einem Mediainfarkt rechts, Carotis- und Mediaverschluss rechts, Lyse und Thrombektomieindikation auf der Stroke Unit aufgenommen. Notfalldiagnostik und intravenöse Thrombolyse erfolgen problemlos, doch stellt sich bezüglich Thrombektomie heraus, dass die am Tag zuständige Klinik wegen einer bereits laufenden Thrombektomie nicht zusagen kann. Außerdem endet die Bereitschaft dieser Klinik um 19 Uhr, es ist bereits 17:30 Uhr. Es muss in einer Klinik mit TKT-Bereitschaft in einem anderen Bundesland angefragt werden. Die Kollegen helfen gerne, doch die Datenübertragung kann teleradiologisch nicht erfolgen, eine direkte Verbindung zu dieser Klinik besteht nicht. Die Daten werden über ein drittes Krankenhaus übermittelt, die Zusage erfolgt ohne Begutachtung der Bildmaterialien. In einem Bundesland besteht nur eine Thrombektomie-Bereitschaft bis 19 Uhr, ein Bundesland ist daher auf ein anderes angewiesen. Aus der gestörten bzw. unmöglichen Datenübertragung dorthin resultiert eine Zeitverzögerung bei der Patientenversorgung. Eigener Ratschlag: Die TKT-Bereitschaftsdienste besser organisieren und die telemedizinische Kommunikation prüfen und ggf. besser ausbauen. Die CIRSmedical-Expert:innen dazu: Die mechanische Thrombotektomie hat sich als Standardverfahren für die Behandlung ischämischer Schlaganfälle gut etabliert. Die Indikationsausweitung hat ergeben, dass sowohl der zeitliche Rahmen als auch distalere Verschlüsse zur Behandlung geeignet erscheinen. Es ist zukünftig mit weit höheren Indikationsstellungen zu rechnen, stellt doch die Thrombektomie auch für mit D-OAK behandelte Menschen eine Therapieoption dar. Diese Maßnahme nicht in allen Bundesländern und nicht zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung. Um diese Patient:innen besser versorgen zu können, sind Kontakte mit mehreren interventionellen Abteilungen in verschiedenen Bundesländern notwendig. Auch erschweren die z. T. sehr strengen Maßnahmen zum Einhalten der Datenschutzgrundverordnung die Datenübermittlung. Dementsprechend sind eine Optimierung unter Einbindung der jeweiligen IT-Systeme und eine bessere Zusammenarbeit der unterschiedlichen Krankenhausträger zu forcieren. CIRSmedical.at fall des monats service Der Tipp von der Expertin Übermittlung von Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigungen: Kinder von alters- oder invaliditätsversorgten Ärztinnen und Ärzten sowie Kinder von verstorbenen Ärztinnen und Ärzten, die sich noch in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden und die eine Kinderunterstützung bzw. (Halb-)Waisenversorgung des Wohlfahrtsfonds beziehen, müssen jedes Semester (Winter- und Sommersemester) die laufende Berufs- oder Schulausbildung nachweisen. Bitte schicken Sie uns immer automatisch die aktuelle Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung zu. Sie können uns diese Bestätigungen per Post, Fax (0316-8044-136) oder E-Mail (wff@aekstmk.or.at) übermitteln. Carmen Renner Wohlfahrtsfonds Foto: Schiffer Meine Ärztin meinen Arzt finden www.aekstmk.or.at > Ärztinnen- und Ärztesuche aufrufen ihre individuelle Online-Suche Welche Fachrichtung will ich? In welchem Bezirk suche ich? Kassen – ja oder nein, welche genau? Welche Öffnungszeiten will ich? Will ich Ärztin oder Arzt? Das sind nur ein paar Ihrer Filtermöglichkeiten auf der aktuellsten Ärztinnen und Ärztesuche der Steiermark. Gleich ausprobieren!

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