AERZTE Steiermark |5 2024

Ærzte Steiermark || 05|2024 23 Allgemeinmedizin oder einer Zentralen Ambulanten Erstversorgung (ZAE) absolviert werden. Die gesamte Sonderfach-Schwerpunktausbildung (18 Monate) ist in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis, allgemeinmedizinischen Lehrgruppenpraxis oder einem für Allgemeinmedizin anerkannten Lehrambulatorium zu absolvieren. Ich habe meine Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin bis zum 1. Juni 2026 begonnen. Kann ich diese nach den bisherigen Bestimmungen abschließen? Ja, es besteht eine Wahlmöglichkeit: Personen, die vor dem 1. Juni 2026 eine Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin begonnen haben, können diese Ausbildung nach dem derzeit geltenden Recht abschließen, oder ab dem 1. Juni 2026 in die neue fachärztliche Ausbildung übertreten. Nähere Informationen zum Verfahren zwecks Übertrittes folgen. Ich bin Arzt für Allgemeinmedizin. Darf ich weiterhin als Ausbildungsverantwortlicher in einer Ausbildungsstätte tätig sein? Ja, Ärzte für Allgemeinmedizin bleiben bis längstens 31. Mai 2030 berechtigt, die Ausbildungstätigkeit als Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin auszuüben. Ich bin bereits Arzt für Allgemeinmedizin. Wie kann ich die neue Facharztbezeichnung erwerben? Jeder Al lgemeinmediziner, der mindestens zwei Jahre in der Primärversorgung tätig war – und davon innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens sechs Monate – kann mit 1.1.2025 um den Facharzt ansuchen. Dabei sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen: y Eintragung in die Ärzteliste y Diplom Arzt für Allgemeinmedizin y ärztliche Berufserfahrung in der Gesamtdauer von zumindest 24 Monaten im Bereich der Grundversorgung (Primärversorgung) Zu der geforderten „ärztlichen Berufserfahrung im Bereich der Grundversorgung (Primärversorgung)“ zählen unter anderem y absolvierte Ausbildungszeiten als Turnusarzt in Allgemeinmedizin in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen, Lehrambulatorien oder Einrichtungen, die der medizinischen Erstversorgung dienen, y Tätigkeiten als Stationsarzt mit entsprechendem Tätigkeitsprofil, y Vertretungstätigkeiten in Ordinationen bei Ärzten für Allgemeinmedizin. Hinweis: Davon sind zumindest sechs Monate innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung nachzuweisen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die fachärztliche Prüfung für das Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin zu absolvieren. Die neue Bezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ tritt an die Stelle der bis dahin geführten Bezeichnung „Arzt für Allgemeinmedizin“. Unveränderter Nachdruck aus der © Österreichische Ärztezeitung Nr. 9 / 10.05.2024 Arzt für Allgemeinmedizin als Ausbildungsverantwortlicher in einer Ausbildungsstätte Erwerb der neuen Facharztausbildung Absolvierung der fachärztlichen Prüfung für das Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin Neue Bezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ tritt an die Stelle der bisher geführten Bezeichnung „Arzt für Allgemeinmedizin“ Ärzte für Allgemeinmedizin sind bis längstens 31. Mai 2030 berechtigt, die Ausbildungstätigkeit als Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin auszuüben. Voraussetzungen für ein Ansuchen ab 1.1.2025: y Eintragung in der Ärzteliste y Diplom Arzt für Allgemeinmedizin y Mindestens zwei Jahre ärztliche Berufserfahrung in der Primärversorgung, davon zumindest sechs Monate innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor Antragstellung Voraussetzungen erfüllt Voraussetzungen nicht erfüllt Bestehende Ärzte für Allgemeinmedizin „Die Umstellung zur neuen Ausbildung zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin erfolgt schrittweise bis 2030, um Ausbildungslücken zu verhindern.“ Chart: Conclusio

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