Ærzte Steiermark || 05|2024 35 Fehlerhafte Kontrastmittelgabe Der aktuelle Fall des Monats ereignete sich in der Ambulanz der Abteilung Orthopädie und Traumatologie eines Krankenhauses. Betroffen war ein Patient/eine Patientin im Alter von 41 bis 50 Jahren. Gemeldet wurde der Vorfall von einer Person im Medizinisch-technischen Dienst mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung. Bei einer Akut-Untersuchung mittels CT wurde der Dreiwegehahn beim Patienten nicht richtig gedreht. Dadurch floss das gesamte Kontrastmittel, das über die Motorspritze appliziert wurde, in die Infusion und nicht in das Gefäß. Die gesamte Untersuchung musste wiederholt werden (erneuter Scan und doppelte KM-Menge). Die CIRSmedical-Expert:innen dazu: Der Dreiwegehahn stellt bei Polytrauma CT’s, die meist mit Stress verbunden sind, eine potentielle Fehlerquelle in puncto Einstellung dar. Kontrastmittelinfusionen sollten daher hier nur über direkte Konnektierung verabreicht werden. In der Versorgung von Schwerverletzten sind mehrere Berufsgruppen beteiligt, sodass diese Maßnahme auch unabhängig von der ausführenden Berufsgruppe wirksam ist. Daneben monieren die CIRS-Expert:innen die eher unkonkrete Darstellung des Geschehens. So ist die Frage nicht geklärt, welche Berufsgruppe für das Anschließen der KMPumpe an den Venflon herangezogen wurde. Laut MTDGesetz sind Radiologietechnolog:innen nur in Zusammenarbeit mit Ärzt:innen lt. § 2(3) berechtigt Kontrastmittel anzuwenden. Wurde eine Röntgenassistenz eingesetzt, so ist diese Berufsgruppe nicht berechtigt, Kontrastmittel anzuwenden und einzusetzen. Dementsprechend müssen die Vorgesetzten bei arbeits-/dienstrechtlichen Weisungen immer die berufsrechtlichen Grenzen mitbedenken. Weisungsempfänger dürfen nur jene Tätigkeiten übernehmen, für die sie ausgebildet und berechtigt sind und die sie auch beherrschen bzw. wo sie in Übung sind. Herrschte zu viel Arbeitsdruck bei gleichzeitigem Personalmangel, so läge auch ein organisationales Verschulden vor. Weiters bleibt unklar, ob die restliche Infusion (hoffentlich) verworfen wurde. Wenn nicht, dann wäre der/die Betroffene noch ein 2. Mal mit Kontrastmittel unnötig belastet worden. Wichtige Richtlinien und neue Erkenntnisse für den Einsatz von Kontrastmitteln wurden in den ESUR-Guidelines, Version 10.0 aus 2018 veröffentlicht. Periodische Schulungen von Radiologietechnolog:innen sind empfehlenswert. CIRSmedical.at fall des monats service Der Tipp von der Expertin Invertragnahme: Wer nach erfolgreicher Bewerbung eine ÖGKKassenplanstelle annimmt, muss einige Formalitäten erledigen. Ganz wichtig ist in weiterer Folge der Antrag um Invertragnahme mit den Kleinen Kassen. Dieser sollte so schnell wie möglich in der Ärztekammer per Post, Fax oder per E-Mail an ngl.aerzte@ aekstmk.or.at eingereicht werden. Ansuchen zur Verrechnung bestimmter Leistungen: In den Honorarordnungen der Krankenversicherungsträger gibt es gewisse Leistungen, die ein Kassenarzt nur verrechnen kann, wenn er ein entsprechendes Ansuchen gestellt und die notwendigen Nachweise erbracht hat. Alle Ansuchen müssen bis spätestens 20. des zweiten Monats nach Quartalsbeginn (zB 20.05. für das 2. Quartal) bei der Sozialversicherung einlangen und sind dementsprechend vollständig inkl. Ausbildungsnachweisen und/oder Gerätenachweis bei der Ärztekammer per Post, Fax oder per E-Mail abzugeben, sodass diese fristgerecht an die Kassen weitergeleitet werden können. Sara Mujanovic Kurie niedergelassene Ärzte , ngl.aerzte@aekstmk.or.at Foto: Schiffer Einladung des Öst. Ärztekunstvereins zur Teilnahme am Kunstwettbewerb Peter Prohaska-Preis Künsterische Tätigkeit/en: Malerei, Zeichnungen, Fotos, Skulpturen, Literatur, Komposition von Doktor:innen der Medizin, doctores scientiae medicinae 2006 und später, Studierenden der Medizin ab dem 2. Studienabschnitt; Mitglieder des Öst. Ärztekunstvereins sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es können 4 Werke eingesendet werden (Fotos als jpeg mit max. 1 MB, Musik im MP3-Format, Literatur als Text mit max. 3.200 Zeichen); Einsendung an office@doc-art.at bis spätestens 01.09.2024 Preise: 1. Preis EUR 150,00, 2. Preis EUR 100,00, 3. Preis EUR 50,00 und die Gratis-Jahresmitgliedschaft für 2025. Die Werke der Preisträger:innen werden bei der Jahreshauptausstellung im November 2024 ausgestellt. Eine Expertenjury wird die Werke begutachten, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen: www.aerztekunstverein.at, www.doc-art.at
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