38 Ærzte Steiermark || 05|2024 Angestellte Ärztinnen & Ärzte Ein Passus in der internen Blaulicht-Richtlinie der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft KAGes erschwerte es diensthabenden Ärztinnen und Ärzten bisher, verlässlich rasch im jeweil igen Landeskrankenhaus einzutreffen und gefährdete Patientinnen bzw. Patienten sicher behandeln zu können. Diensthabende Ärzt innen und Ärzte in Landeskrankenhäusern erhielten bisher nur dann eine Blaulichtgenehmigung, wenn sie entweder im Bezirk wohnten, in dem sich das jeweilige LKH bef indet oder nicht mehr als 30 Kilometer zu fahren hatten. Im Detail hieß es darin: „In Anlehnung an die Spruchpraxis des LVwG Steiermark (…) zur Begrifflichkeit des ‚Notfalls‘, wird das Einzugsgebiet (Wohnsitz des Facharztes zum Einsatzort), in dem das ‚Blaulicht‘ verwendet werden darf, mit der Bezirksgrenze bzw. 30 Kilometer zum Einsatzort (Standort der Krankenanstalt), limitier t.“ Dieser „Uralt-Paragraf “ wurde in der am 3. Mai 2024 veröffentlichten Fassung aus der KAGes-Richtlinie gestrichen. Damit erhalten Ärztinnen und Ärzte, die außerhalb dieses engen Radius wohnen, mit weitaus höherer Wahrscheinlichkeit ein Blaulicht für ihr Auto und können damit im Ernstfall – Beispiele sind etwa die Nierenblutung „Uralt-Paragraf“ aus BlaulichtRichtlinie der KAGes eliminiert Wegfall der 30-Kilometer- bzw. Bezirks-Begrenzung kann Menschenleben retten. Die Ärztekammer lobt Überarbeitung als „wichtige Maßnahme“ für Patientinnen und Patienten. Fotos: Adobe Stock, Schiffer, Furgler Es können mehr steirische Patientinnen und Patienten innerhalb der vorgesehenen Zeit von erfahrenen Ärztinnen und Ärzten behandelt werden.“ Kurienobmann Vizepräsident Gerhard Posch „Wichtige Maßnahme zum Schutz der Steirerinnen und Steirer, die in manchen Fällen sogar Menschenleben retten kann.“ Präsident Michael Sacherer Eine Regelung, die vorsah, dass KAGes-Ärzt:innen nur dann Anspruch auf ein Blaulicht haben, wenn sie im Bezirk ihres Dienstortes wohnhaft sind bzw. maximal 30 Kilometer vom Dienstort entfernt wohnen, wurde jetzt aus der „Blaulicht-Richtlinie“ der KAGes entfernt. Die Ärztekammer hatte sich massiv darum bemüht – und auch Gesundheitslandesrat Kornhäusl hat sich dafür eingesetzt. Der Erfolg erhöht die Chance auf ein Blaulicht bei Hintergrundbereitschaften beträchtlich. „Ärzte sind verantwortungsvoll in ihrem Beruf. Ärzte sind daher bestimmt auch verantwortungsvoll im Straßenverkehr. Es ist ihnen ein großes Anliegen sicher und rasch zu ihren Patient:innen zu kommen.“ KAD-Stv. Stefan Kaltenbeck nach einem Unfall, ein lebensbedrohlicher Darmverschluss oder ein Herzinfarkt, der das baldige Setzen eines Stents mittels Herzkatheters nötig macht – weit schneller bei ihren Patientinnen und Patienten sein. Für die Überarbeitung der Richtlinie hatte sich Gesundheitslandesrat und Arzt Karlheinz Kornhäusl erfolgreich stark gemacht. Das Blaulicht macht es Ärztinnen und Ärzten möglich, im Ernstfall etwa durch die Rettungsgasse auf der Auto-
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