6 Ærzte Steiermark || 05|2024 Bereich Gerhard Posch Antiquierte BlaulichtRegel endlich weg Um die Chance zu haben, ein Blaulicht zu führen, durften Ärztinnen und Ärzte in Hintergrundbereitschaft bisher höchstens 30 Kilometer vom jeweiligen Spital entfernt wohnen und dabei keine Bezirksgrenzen überschreiten. Diese Regelung in der KAGes-internen Richtlinie ist nun endlich gefallen. Sie wurde gestrichen, weil die Kurie Angestellte Ärztinnen und Ärzte hartnäckig dagegen aufgetreten ist und weil sich Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl schlussendlich für die Streichung stark gemacht hat. Natürlich ist damit noch nicht gesichert, dass die betroffenen Ärztinnen und Ärzte tatsächlich ein Blaulicht führen und verwenden dürfen, um bei Notfällen rascher bei ihrem Patienten, ihrer Patientin eintreffen zu können. Aber die Chance auf Genehmigung ist doch deutlich größer geworden. Darüber können sich die Kolleginnen und Kollegen freuen, die mit Blaulicht die Rettungsgasse benutzen können und durch einen wegen eines Sondertransports blockierten Tunnel nicht am Weiterkommen gehindert werden. Noch mehr können sich die steirischen Patientinnen und Patienten freuen, die nun in einer für sie oft lebensbedrohlichen Situation mehr Sicherheit haben, dass erfahrene Ärztinnen und Ärzte zur rechten Zeit bei ihnen eintreffen. Wir können also aus mehreren Gründen froh sein, dass die Überzeugungsarbeit – endlich – gefruchtet hat. Ein langer Atem zahlt sich also aus. Vizepräsident Dr. Gerhard Posch ist Obmann der Kurie Angestellte Ärzte. intra kont a Bei häufigem Konsum kann Lachgas das Knochenmark und das Nervensystem schwer schädigen. Der genaue Mechanismus ist noch nicht vollständig erforscht. Bekannt ist, dass Lachgas die chemische Struktur des Vitamin B12 verändert, so dass es dem Körper nicht mehr zur Verfügung steht. Dies kann unter anderem zum Abbau der Myelinscheide führen. Die Myelinscheide ist eine Art Isolierung um Nervenfasern. Ohne Myelinscheide ist die Reizweiterleitung in den Nervenfasern nicht möglich. Nervenschäden können sich in Missempfindungen wie Kribbeln und Taubheitsgefühlen in den Händen, Armen, Beinen oder Füßen bemerkbar machen. Die Schäden können auch Nerven betreffen, die für die Kontrolle der Muskeln zuständig sind. Muskelschwäche und Gangstörungen können die Folge sein. Chronischer Missbrauch erhöht zudem die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit. Konsumierende erhöhen die Dosis und nehmen mitunter täglich mehrmals Lachgas ein. Beim Versuch, den Konsum zu beenden, kann der starke Wunsch nach weiterem Konsum auftreten. Der Mischkonsum mit anderen Drogen birgt weitere Risiken. Drogen können generell die Urteilskraft mindern, weshalb es beim Mischkonsum leichter zu Überdosierungen von Lachgas kommen kann. Auch kann sich die dämpfende Wirkung von Lachgas verstärken, wenn weitere beruhigend wirkende Drogen wie Alkohol, Opiate oder Benzodiazepine eingenommen werden. Die meisten Effekte verschwinden nach wenigen Minuten. Häufiger Konsum kann jedoch gravierende Nervenschäden verursachen. Der Grund ist ein Mangel an Vitamin B12. Denn Lachgas verändert die Molekülstruktur des Vitamins. Es wird dadurch inaktiviert und kann seine lebenswichtigen Aufgaben im Körper nicht mehr erfüllen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1967 verfolgt die deutsche Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Ziel, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen. Sie betreibt auch die Website drugcom.de 2 d batte Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Wie gefährlich ist Lachgas als Droge?
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