wirtschaft&Erfolg Ærzte Steiermark || 06|2024 39 fe gewährt worden, so wird an deren Stelle die vorübergehende Invaliditätsversorgung auf Antrag gewährt. Diese kann auch schon früher gewährt werden, wenn durch die vorgelegten Unterlagen, wie z. B. ärztliche Befunde oder Bescheide von öffentlichen Institutionen, oder aufgrund einer vom Verwaltungsausschuss beauftragten vertrauensärztlichen Untersuchung festgestellt worden ist, dass eine vorübergehende oder dauernde Invalidität vorliegt. Der Mindestanspruch der Invaliditätsversorgung beträgt bei Anfall der Berufsunfähigkeit bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 100 Prozentpunkte der Grund- und Ergänzungsleistung, dies entspricht im Jahr 2024 einem Betrag von EUR 1.290,40 brutto monatlich – 14-mal jährlich. Sollte der Anfall der Berufsunfähigkeit nach dem vollendeten 40. Lebensjahr erfolgen, so verringert sich der satzungsgemäße Mindestanspruch monatlich um 0,25 Prozentpunkte (z. B. bei Anfall der Invalidität zum 45. Lebensjahr betragen die Mindestansprüche 85 % in der Grund- und Ergänzungsleistung, das sind EUR 1.096,84 p.m. – 14-mal jährlich). Es erfolgt gleichzeitig eine Vergleichsrechnung mit den eigenen bereits erworbenen Pensionsansprüchen und das für den Berufsunfähigen bessere Ergebnis bestimmt die Höhe seiner Invaliditätsversorgung. Der Mindestanspruch reduziert sich bis zum vollendeten 60. Lebensjahr auf derzeit (2024) EUR 516,16 brutto monatlich, dies auch 14-mal jährlich. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres wird bei Anfall einer Berufsunfähigkeit die vorzeitige Altersversorgung an Stelle der Invaliditätsversorgung gewährt. Für die Berechnung der Höhe der vorzeitigen Altersversorgung werden ausschließlich die eigenen erworbenen Pensionsansprüche herangezogen. Für Fragen steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung. Tel.: (0316) 8044: DW Carmen Renner 64 Sabine Steirer 65 Ursula Fressel 66 Mag. Michael Fasching 66 Kirstin Schauer 67 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Fax: (0316) 8044-136 „Der große Vorteil der Invaliditätsversorgung seitens des Wohlfahrtsfonds besteht somit darin, dass es einerseits keine Verweisung auf andere Berufe im Gesundheitswesen gibt und andererseits auch keine Wartezeit.“ Sportärztetage 2024 Vortr gender: OA Dr. Otmar Schindler LKH Graz II, Standort Enzenbach Abteilung für Innere Medizin und Pneumologie Moderation: Dr. Laurenz Schöffmann, MSc Co-Fortbildungsreferent Di. 18. Juni 2024, 19 Uhr, Ärzt kammer Steiermark, Graz FORTBILDUNG AKTUELL Anmeldung: www.med.or.at/rlb Die Teilnahme ist kostenfrei. UNTERSTÜTZT VON Raiffeisen-Landesbank Steiermark Turnusärzte*innen-Weiterbildung: !Diese Reihe richtet sich an alle Ärzte*innen in Ausbildung (aller Fächer & Allgemeinmedizin). Im Anschluss laden wir Sie gemeinsam mit der Raiffeisen-Landesbank Steiermark zu einem kleinen Buffet ein. Atemnot was jetzt? Fr. 28. – So. 30. Juni 2024, Seggau Leitung: Univ.-Prof. Dr. Peter Schober Internistisch-physiologischer Grundkurs IV Praxis- & Theorieseminare, Workshop, Ärztesport Do 5. – So. 8. Dez. 2024, Ramsau Leitung: Prim.i.R. Dr. Engelbert Wallenböck Orthop.-Traumatolog.-Physk. Grundkurs III Praxis- & Theorieseminare, Ärztesport FORTBILDUNG AKTUELL Anmeldung & Info: www.med.or.at/sport Auskünfte: Fr. Michaela Hutter Telefon 0316/8044-37 E-Mail: fortbildung@aekstmk.or.at Ausbildung zum ÖÄKDiplom „Sportmedizin“
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