Die Interdisziplinäre Kontakt- und Anlaufstelle I.K.A. in Graz sucht ab sofort eine/n Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin (m/w/d) Teilzeit Die I.K.A. in Graz ist eine ambulante Einrichtung zur Basisversorgung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen von legalen und illegalen Substanzen. Unser Angebot umfasst die allgemein- und suchtmedizinische Grundversorgung inkl. Substitutionsbehandlung, pflegerischer Versorgung, allgemeine psychosoziale Unterstützung sowie Beratung und Begleitung durch ein interdisziplinäres Team. Als niederschwellige und kostenfreie Einrichtung fungieren wir auch als Drehscheibe für Case- und Care-Management. Ihr Verantwortungsbereich: Als Allgemeinmediziner:in übernehmen Sie die allgemeinmedizinische und suchtspezifische Behandlung und Beratung von opioidabhängigen Menschen und arbeiten in einem interdisziplinären Team bestehend aus Ärzt:innen, Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen und Pflegepersonal. Sie arbeiten stark teameingebunden und nehmen an der inhaltlichen Weiterentwicklung der Einrichtung sowie der Qualitätsstandards teil. Voraussetzungen: • Jus Practicandi und Substitutionsdiplom (bzw. Bereitschaft dieses zu absolvieren) • Interesse an der Mitarbeit in einem interdisziplinären Team • Interesse und Engagement für die Behandlung von Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung • Berufserfahrung in der Arbeit mit suchtkranken Menschen von Vorteil Wir bieten: • Anstellungsverhältnis: Teilzeit (= 20 Wochenstunden) • Eine abwechslungsreiche, sinnstiftende und verantwortungsvolle Arbeit • Teamsupervision, Fortbildung, Intervision und Austausch mit einem multiprofessionellen Team • Geregelte, familienfreundliche Arbeitszeiten (keine Journal-, Nacht- und Wochenenddienste!) • Mindestbruttogehalt EUR 6.479,01/Monat (bei Vollzeit = 37 Wochenstunden). Die tatsächliche Bezahlung ist abhängig von Ihren Vordienstzeiten. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen an Klarissa Sandhu, BA – Einrichtungsleitung, klarissa.sandhu@ika.or.at Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! necesse est! IKA-Personal-Inserat-Aerzte-Steiermark.indd 1 16.05.2024 10:44:20 werden, dass diese fachspezifischen Zuschläge nun auch auf Erste-Hilfe-, sowie Vertretungsfällen honoriert werden. Die fachspezifischen Zuschläge können Sie nicht in Rechnung stellen, diese werden vom Versicherungsträger automatisch 1 x pro Behandlungsfall der Honorarabrechnung hinzugefügt. 50 Ærzte Steiermark || 06|2024 Foto: Adobe Stock nachvollziehbar dargestellt. Fachspezifischer Zuschlag Bis zum 31.12.2022 wurde der fachspezifische Zuschlag seitens der ÖGK nur auf „eigenen“ Behandlungsfäl len (Regel fa l l, Überweisungsschein) honoriert. ImZuge der Honorarverhandlungen für 2022 bis 2024 konnte erreicht niedergelassene Ärztinnen und ärzte Abwesenheitsmeldungen bei Ordinationsschließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Für Ärzte“/„Niedergelassene Ärzte“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen werden in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Gesundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzt:innen müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung melden. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patient:innenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ärztesuche“ auf der Website der Ärztekammer Steiermark und auf ordinationen.st
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