AERZTE Steiermark | 7/8 2024

Cover Ærzte Steiermark || 07_08|2024 11 verbleibt bei der ÖQMED, die Koordination der Überprüfungen findet im BIQG statt. Wir nutzen dasselbe IT-System und stimmen uns in allen Themen ab. Diese enge Zusammenarbeit zwischen ÖQMED und BIQG soll sicherstellen, dass sich für die zu überprüfenden Ordinationen und Gruppenpraxen vom Ablauf her möglichst wenig ändert. Die Ankündigung von (Stichproben-)Überprüfungen wird jetzt durch das BIQG durchgeführ t . Die Schulungen für Peers werden von ÖQMED und BIQG gemeinsam durchgeführt. Baumer: Für Ärztinnen und Ärzte wird sich gar nichts ändern. Die ÖQMED koordiniert nach wie vor die Selbstevaluierung und darauf beruhende Mängelbehebungen. Die abgefragten Kriterien bleiben unverändert. Durch die gesetzlichen Umstellungen kommt danach das BIQG ins Spiel. Seine Aufgabe ist es nun, aus allen Praxen eine zehnprozentige Stichprobe zu ziehen und bei jenen Ordinationen die Angaben aus der Selbstevaluierung vor Ort zu kontrollieren. In der Vergangenheit wurde dies durch die Qualitätssicherungsbeauftragten der ÖQMED, in Zukunft durch Peers des BIQG erledigt. Diese Peers sind, genauso wie früher, erfahrene Ärztinnen und Ärzte, die selbst lange Jahre eine Praxis geführt haben. Worin liegt der Vorteil, dass in den Ordinationen zuerst Selbstevaluierungen stattfinden und daran anschließend st ichprobenar t ige Audit s durchgeführt werden – statt ausschließlich Audits? Eglau: Die Selbstevaluierung ist ein Teil von nahezu allen Qualitätsmanagementsystemen und soll sicherstellen, dass sich Ärztinnen und Ärzte anhand der Qualitätskriterien, die in einem spezifischen Fragebogen abgebildet sind, mit der Qualität in ihrer Ordination auseinandersetzen und ggf. auch schon vorab Verbesserungen durchführen können. Durch das System der Selbstevaluierung werden alle Ordinationen ohne zu großen bürokratischen Aufwand erreicht. und notwendige Maßnahmen (z. B. in Bezug auf Hygiene, sichere Dokumentation, Patientenaufklärung) umgesetzt wurden. Damit können Patientinnen und Patienten sicher sein, dass Behandlungsqualität und Patientensicherheit an erster Stelle stehen. Aber auch für Ärzt innen und Ärzte ergibt sich dadurch das Potenzial, in regelmäßigen Abständen sicherstellen zu können, dass in der Praxis die notwendigen rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Welche Rolle in der Qualitätssicherung spielen auch für Patientinnen und Patienten relevante Punkte wie Terminorganisation, Zeitmanagement? Eglau: In der QS-VO 2024 sind insgesamt 24 Evaluierungskriterien festgelegt. Das Kriterium „Patientenversorgung – Erreichbarkeit“ (§4) regelt u. a. die kurzfristige Terminvergabe bei akuten Beschwerden, aber auch die Informationen, die Patientinnen und Patienten über die Ordination vorab zu Verfügung stehen müssen. Im §21 „Zugang zur ärztlichen BeEin Audit in allen Ordinationen wäre zeitlich und auch personell nicht durchführbar. Die Stichprobenüberprüfung betrifft 10 % zufällig ausgewählter Ordinationen und Gruppenpraxen und ist somit durchaus repräsentativ. Baumer: Die Selbstevaluierung wird von allen Praxen durchgeführt, das bedeutet jede Praxis in Österreich stellt selbst fest, ob sie den wichtigsten gesetzlichen Vorgaben entspricht und kann gegebenenfalls mit einfachen Mitteln allfällige Abweichungen beheben. Dafür gibt es von der ÖQMED auch eine ganze Reihe von Unterstützenden Unterlagen und Materialien und nicht zuletzt die Möglichkeit der individuellen und persönlichen Beratung. Welchen Vorteil haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durch die Qualitätssicherung, also die Selbstevaluierung und möglicherweise einen stichprobenartigen Besuch in der Praxis? Baumer: Der gesamte Prozess belegt, dass in einer Praxis Qualitätsarbeit geleistet wird Die Freundlichkeit von Personal kann gesetzlich nicht geregelt werden :-) Karin Eglau Der gesamte Prozess belegt, dass in einer Praxis Qualitätsarbeit geleistet wird … Paul Baumer

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