40 Ærzte Steiermark || 07_08|2024 Angestellte Ärztinnen & Ärzte Die beiden Rechtsanwälte Daniel Heitzmann und Michael Tauss sprachen das Thema sehr umfassend an. Klar ist: Ärztliche Aufklärung muss sein. In absoluten Notfällen (bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben) oder bei einer Operationserweiterung (wenn die OP nicht ohne weiteres abgebrochen und später fortgesetzt werden kann) kann sie ausnahmsweise unterbleiben. Auch wenn eine Patientin oder ein Patient nicht aufgeklärt werden will, wird die Aufklärung unterbleiben. In einem OGH-Urteil dazu heißt es: „Gegen seinen Willen soll dem Patienten eine Aufklärung nicht aufgenötigt werden.“ Es muss aber entsprechend dokumentiert werden, dass die Patientin, der Patient auf die Aufklärung verzichtet hat. Überhaupt lautet der generelle juristische Rat: dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren! Ansonsten muss die Aufklärung vor jeder medizinischen Hei lbehandlung, also vor Therapie, Diagnose, prophylaktischen und schmerzlindernden Maßnahmen, erfolgen. Inhalte der Aufklärung sind Diagnose und Krankheitsverlauf, Therapieverlauf und (vor allem typische) Risiken. Beim Umfang der Aufklärung legt sich der OGH aber nicht fest: „Der Umfang der Auf klärung muss aufgrund gewissenhafter ärztlicher Übung und Erfahrung Ärztliche Aufklärung: Es kommt auf den Einzelfall an Das Thema „Ärztliche Aufklärung“ ist komplex. Die Kurie Angestellte Ärzte traute sich bei einem Webinar mit zwei kompetenten Juristen drüber. Foto: Adobe Stock nach den Umständen des Einzelfalles unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des Krankheitsbi ldes beurtei lt werden“, schreibt er in einer Entscheidung. Das heißt, je dringender und notwendiger eine ärztliche Maßnahme ist, desto weniger Aufklärung ist erforderlich. Im Umkehrschluss bedeutet dies, je weniger dringend und notwendig eine Maßnahme ist, desto mehr Aufklärung ist vonnöten. Wichtig ist: Nur bei richtiger Aufklärung liegt das schicksalhafte Risiko bei der Patientin, beim Patienten. Ohne Aufklärung geht es nicht Die Wichtigkeit der Aufklärung hat der OGH in einer anderen Entscheidung betont: „Wenn der Arzt die gebotene Aufklärung unterlässt, hat er die Heilbehandlung fehlerhaft vorgenommen.“ Damit ist rechtlich klargestellt, dass die Aufklärung ein immanenter Teil der Heilbehandlung ist. Zeitrechte Aufklärung Klar, Auf klärung muss so erfolgen, dass die Patientin bzw. der Patient auf deren Grundlage eine selbstbestimmte Entscheidung treffen kann. Das heißt, sie muss frühzeitig erfolgen. Aber was heißt frühzeitig? Dazu gibt es mehrere spezifische OGHEntscheidungen, wobei diese Das ist der generelle juristische Rat: dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren!
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