44 Ærzte Steiermark || 07_08|2024 angestellte Ärztinnen und ärzte Foto: Adobe Stock ÖÄK-Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin und Facharzt-Prüfung Der letzte Prüfungstermin heuer ist der 30.09.2024 (Anmeldeschluss 26.08.2024). Die nächsten Prüfungstermine im Jahr 2025 sind: 27.01.2025 (Anmeldeschluss: 23.12.2024) 05.05.2025 (Anmeldeschluss: 31.03.2025) 29.09.2025 (Anmeldeschluss: 25.08.2025) Voraussetzung zum Prüfungsantritt für Mitglieder einer Ärztekammer sind 30 Monate praktische Ausbildung (Mindesteintragungszeit in der Ärzteliste) zum Zeitpunkt der Anmeldung. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Landesärztekammer. Anmeldeformular: www.arztakademie.at/an-und-abmeldung Für die Anmeldung zur Prüfung Arzt für Allgemeinmedizin übermitteln Sie bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular als PDF-Dokument an ausbildung@aekstmk.or.at. Die Termine für die Facharztprüfungen (FAP) finden Sie unter: www.arztakademie.at/sonderfaecher Quick Link: Terminübersicht FAP Das FAP-Anmeldeformular ist über denselben Link abrufbar. Für die Anmeldung zur Facharztprüfung übermitteln Sie bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular als PDF-Dokument an ausbildung@ aekstmk.or.at. Kontakt: Anja Möbius Referat Ärztliche Ausbildung Haus der Medizin Kaiserfeldgasse 29 8010 Graz T: +43 (316) 8044-43 F: +43 (316) 8044-143 ausbildung@aekstmk.or.at Der Arbeitgeber hat die Kosten einer Aus-, Fort- und Weiterbi ldung zu t ragen, wenn auf Grund gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen, Normen der kol lekt iven Rechtsgestaltung oder des Arbeitsver t rages eine bestimmte Aus-, Fort- oder Weiterbi ldung Voraussetzung für die Ausübung der arbeitsver t rag l ich vereinbarten Tätigkeit ist (§ 11b AVRAG). Anwendung der neuen Regelung Die neuen Regelungen sind auch auf bereits vor Inkraf ttreten dieser Novel le (28. 3. 2024) bestehende Arbeitsverhältnisse und noch fortlaufende Ausbildungen anzuwenden. beitgeber bereitgestellte Fortbildung. Dienstzettel sowie Arbeitsverträge, welche vor dem 28. März 2024 abgeschlossen wurden, müssen nicht geändert werden. Die Pflicht zur Ausstellung eines Dienstzettels entfällt dann, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, welcher alle aufgezählten Angaben enthält. Aus-, Fort- und Weiterbildung Neu ist die explizite Regelung, dass Aus-, Fort- und Weiterbildung vom Arbeitgeber zu bezahlen ist, es sei denn, die Kosten werden von einem Dritten (z. B. AMS) getragen.
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