Ærzte Steiermark || 07_08|2024 49 Der ganz normale Praxiswahnsinn praktisch täglich Von Ulrike Stelzl Für alles braucht es einen Experten Sommerzeit ist Reisezeit und damit auch Impfzeit. Wobei das in meiner Ordi in dieser Form gar nicht so stimmt. Ich bin nämlich das ganze Jahr im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen oder Mutter-Kind-Pässe etc. hinter den Impfpässen meiner Patienten her. Trotzdem gibt es auch bei uns im Sommer einen Peak. Und sei es nur, weil im Februar in den Tiroler Alpen eine Tollwutimpfung nicht wirklich nötig ist. Ganz im Gegensatz zu einer geplanten Reise durch den Dschungel. Natürlich folgt auf die Durchsicht des Impfpasses eine Beratung und dann werden die Impfungen rezeptiert und geplant, wann was gespritzt wird. Ich liebe besonders die Konstellation: „In zwei Wochen fliegen wir nach Thailand, Brasilien/Kenya – wohin auch immer. Meine letzte Impfung war in der Volksschule“ – passiert aber aufgrund meiner Affinität zu Impfpasskontrollen glücklicherweise selten. Letzte Woche war Herr K. zur Vorsorgeuntersuchung da. Beiläufig erwähnte er, dass er nach Brasilien fliegen würde und noch die Hepatitis bräuchte. Impfpass: nix mit. BeimAbschlusstermin hatte er ihn dann dabei. Außer Hepatitis fehlte auch noch Diphterie-Tetanus-Polio-Keuchhusten. Will er nicht, denn Keuchhusten hat er als Kind gehabt. Dass keine lebenslange Immunität bleibt, interessiert ihn nicht. Grippe und Pneumokokken im Herbst für einen über Sechzigjährigen mit zwei Stents imHerzen kann ich ihm auch nicht schmackhaft machen. Also wenigstens Hepatitis A und B. Als er zum Impfen kommt, sagt mir mein Bauchgefühl, dass ich doch noch einmal in den Impfpass sehen soll. Und voila: Gelbfieber vor drei Tagen. Ich erkläre ihm, dass jetzt mindestens für die nächsten vier Wochen Impfpause angesagt ist, da dies eine Lebendimpfung ist. Und dass es besser gewesen wäre, in medizinischen Dingen zuerst mich zu konsultieren – und nicht das Online-Reisebüro. Die Antwort erspare ich Ihnen. Nur so viel sei gesagt: Er hätte sich ja informiert und wisse schon selber, was er braucht. Kürzlich musste ich in einem Lokal sehr lange auf einen Kaffee warten. Auf meine Frage, warum er nicht käme, ich würde doch die riesige Kaffeemaschine hinter dem Tresen, die gurgelnd und blinkend auf Arbeit wartet, sehen. „Kaffee kann nur der Barista zubereiten.“ „Und ich dachte, Kaffee mit dem Ding kann nur einer machen, der zumindest einen Abschluss in Weltraumtechnik hat!“ Damit das also klar ist: Für alles braucht es heutzutage einen Experten. Sogar für die Zubereitung von Kaffee. Nur in medizinischen Fragen ist das anders. Da ist jeder sein eigener Experte und der Hausarzt nur der Dodl. Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin. Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc! 2 Der ganz normale Praxiswahnsinn“ (erhältlich bei Amazon) Fotos: Fotolia, Stelzl niedergelassene Ärztinnen und ärzte Bisher wurden Einzelvertragsärzt:innen bei Annahme eines Kassenvertrages mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags aus sämtlichen Reihungsräumen gestrichen. Nun erfolgt eine Streichung nur noch aus der Liste jenes Reihungsraumes, in welchem die Vertragsarztstelle angetreten wird. Zusätzlich zu den sonstigen Punkten aus der fachlichen Eignung können 4 Punkte generiert werden, wenn eine Tätigkeit als angestel lte:r Ärztin/Arzt oder erweiterte:r Stellvertreter:in in der Ordination der/des Planstel lenvorgängerin bzw. -vorgängers nachgewiesen werden kann, sofern die Tätigkeit unmittelbar vor Ende der Bewerbungsfrist durchgehend mindestens 2 Jahre angedauert hat. Es werden nun auch die Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes angerechnet. Neben den ÖÄK-Diplomen und Zertifikaten werden nun auch alle ÖÄK-CPDs mit jeweils 2 Punkten angerechnet. Weiterhin können maximal 14 Punkte über Fortbildungen generiert werden. Bewerber:innen erhalten nun auch Punkte aus der Reihungsposition, welche erst mit der Bewerbung ihre Reihung in der jeweiligen Reihungsliste begründen. Für erfolglose Bewerbungen gibt es keine Punkte mehr. Da es immer wieder Probleme mit der exakten Angabe der Dienstzeiten auf den Bewerbungsbögen gab, ist es nun erforderlich, der Bewerbung Dienstzeitbestätigungen der jeweiligen Dienstgeber beizulegen. Aus diesen muss sich das Stundenmaß der Anstellung, das Fach, in dem man tätig war, und die Berufsbezeichnung ergeben. Auch allfällige Mutterschutzzeiten sind entsprechend nachzuweisen. An die Ärztekammer vorgelegte Vertretungsbestätigungen müssen von der/dem ver t re tenen Ärz t in/Arz t unterzeichnet werden und sämtliche Tage, an denen die Vertretung erfolgt ist, exakt und jeweils extra mit dem jeweiligen Datum enthalten. Für die Vorlage der Vertretungsbestätigungen gelten folgende Fristen – verspätet eingelangte Vertretungsmeldungen werden nicht angerechnet: Vertretungen im ... 1. Quartal: bis zum 15. 4. 2. Quartal: bis zum 15. 7. 3. Quartal: bis zum 15. 10. 4. Quartal: bis zum 15. 1. Bewerber:innen kann das Ergebnis der Reihung erst mitgeteilt werden, wenn die Berechnung sowohl in der Ärztekammer als auch von der ÖGK abgeschlossen wurde und Einvernehmen zwischen ÖGK und Ärztekammer über die Reihung hergestellt wurde. Die Reihungsrichtlinie wurde umfassend reformiert und trat mit 1. Juli in Kraft. Das Wichtigste nochmals im Überblick. Reihung neu im Überblick
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