wiegt, dass eine Weiterbeschäftigung zumutbar wäre. Manipulationen, wie sie von der Klägerin vorgenommen wurden, sind durchaus geeignet einen Straftatbestand zu begründen. Sie können zu einem massiven Reputationsschaden des Arbeitgebers und gravierenden Problemen mit Behörden und Klienten führen. Ein abweichendes Ergebnis wäre nur denkbar, wenn die von der Klägerin gesetzten Handlungen nach vorheriger Absprache mit der Arbeitgeberin gesetzt worden wären. Ergebnis: Die Entlassung war gerechtfertigt. Ableitungen für den ärztlichen Alltag Ein ähnlich denkbares Szenario im Krankenhaus oder einer Ordination wäre beispielsweise die Manipulation der Krankengeschichten anlässlich der Klage eines Patienten. Hier gilt es einen „ruhigen Kopf“ zu bewahren und mit solch vermeintlichen „Rettungsaktionen“ neben einer strafbaren Handlung u. U. nicht auch noch einen Entlassungsgrund zu setzen. TIPP Rechtskonflikte können auch psychisch sehr belasten. Eine erste Entlastung und Orientierung bietet das kostenlose Beratungsformat der Ärztekammer über AMBOSS (Anti-MobbingBurn Out-Supervisionsstelle). Kontaktstelle in der Ärztekammer: Mag. Isabell Polanec, per E-Mail: amboss@aekstmk.or.at, per Telefon: 0316 8044-45. 3. Fall: Mehrfacher Verstoß gegen interne Richtlinien Der entlassene Kläger benützte interne Betriebseinfahrten/- ausfahrten mehrfach vorschriftswidrig. Seine Arbeitgeberin sah den restlichen Verkehr dadurch gefährdet. Auf diese dem Kläger auch wiederholt aufgezeigte Gefährlichkeit seines Verhaltens reagierte der Kläger gegenüber seinem Vorgesetzten mit den Worten „Dann müsst´s mich halt anzeigen“. Auch die seitens der Geschäftsführung ausgesprochene Verwarnung und Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen schuf bei ihm kein Unrechtsbewusstsein. Schließlich wurde der Kläger wegen Vertrauensunwürdigkeit entlassen. Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof (24.04.2024, 9 ObA 20/24t) sprach aus, dass die beklagte Arbeitgeberin aufgrund der Umstände aus objektiver Sicht befürchten müsste, dass der Kläger auch in Hinkunft seine Pflichten nicht mehr getreulich erfüllen wird. Er wurde zwar verwarnt, es wurden ihm aber auch arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht. Dennoch zeigte er keine Reue und keine Einsicht. Dazu kam, dass auch hervorkam, dass der Kläger auch Weisungen und Vorgaben seiner Vorgesetzten nicht befolgte. Ergebnis: Die Entlassung war gerechtfertigt. Ableitungen für den ärztlichen Alltag Dienstpflichten sind innerhalb des durch den Dienstvertrag vorgegebenen Rahmens grundsätzlich durch den Dienstgeber/Vorgesetzen konkretisierbar. Organisatorisch sind Mitarbeiteranordnungen oder Unternehmensrichtlinien zu einer Vielzahl an Themen möglich. In organisatorischen Belangen (Komplikationsmanagement etc.) wären auch Weisungen möglich. Außerdem erlaubt das Krankenanstaltenrecht die Erteilung fachlicher Weisungen des Abteilungsleiters an seine nachgeordneten Ärzt:innen. Eine fortdauernde Nichtbeachtung von Weisungen und Richtlinien könnte zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Mag. Isabell Polanec Abteilung Rechts-, Beschwerde- und Disziplinarsachen in der Ärztekammer für Steiermark recht Ærzte Steiermark || 09|2024 27 Fortbildung „NETZWERKORDINATIONSASSISTENZ DEMENZ“ Diese neue Fortbildungsreihe der Wissenschaftlichen Akademie für Vorsorgemedizin in Kooperation mit der Steirischen Alzheimerhilfe (Salz) und dem Netzwerk Demenz Steiermark (needs) richtet sich vor allem an Mitarbeiter:innen in Ordinationen, Allgemeinmediziner:innen, Internist:innen und Psychiater:innen, aber auch Ärzt:innen anderer Fachgruppen sowie Pflegekräfte sind herzlich willkommen. Die Fortbildungsreihe wird modular berufsbegleitend angeboten. Die hybride Struktur (Webinare & Präsenzveranstaltungen) ermöglicht den Zugang für Interessierte aus allen steirischen Bezirken. Nach Absolvierung des Lehrgangs bekommen die Teilnehmer:innen ein Zertifikat über die Qualifikation „Netzwerk-Ordinationsassistenz-Demenz“ (NOD). Für ärztliche Teilnehmer:innen ist die Ausbildung mit DFP-Punkten approbiert. Sturzprophylaxe und Hilfskonstrukte im Alltag von Demenzkranken 16.10.2024 | 18:00–19:30 Uhr | Webinar Christina Neubauer, BsC, Physiotherapeutin, EUR 45 Sozialarbeiterische Zugänge vom Pflegegeldantrag bis zur Hilfe im Haushalt Mittwoch | 06.11.2024 | 18:00–19:30 Uhr | Webinar Mag.a (FH) Carina Schweiger, EUR 45 Anmeldung https://www.vorsorgemedizin.st/ anmeldung-fortbildungsangebote Ein Service der Wissenschaftlichen Akademie für Vorsorgemedizin in Kooperation mit Quali kation für OrdinationsAssistenz
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