wirtschaft&Erfolg FAQ’s zur Vermögensveranlagung und Valorisierung von Pensionsleistungen Wer ist für die Vermögensverwaltung des WFF zuständig? Das Ärztegesetz gibt diesbezüglich klare Vorgaben, es ist der Verwaltungsausschuss (VA). Entscheiden die Mitglieder des VA, in welche dezidierten Aktien oder Anleihen investiert wird, d. h. ob bspw. Aktien einer bestimmten Firma gekauft werden? Nein, der Verwaltungsausschuss verwaltet Sondervermögen und handelt nicht mit Wertpapieren. Er vergibt Mandate an externe Veranlagungsspezialisten. Diese haben im Rahmen der Strategischen Asset Allokation genaue Vorgaben in Bezug auf Asset-Klassen, Zielertrag, Wertsicherung, Risiko udgl. In das Tagesgeschäft der Veranlagungsspezialisten und Fondsmanager greift der VA natürlich nicht ein. In welchen Städten besitzt der WFF Immobilien oder ist an diesen beteiligt? Der VA orientiert sich an Empfehlungen auf Basis der Immobilienportfolioanalysen, die von sachkundigen Experten erstellt und kontinuierlich evaluiert werden. Die Immobilien konzentrieren sich dabei auf die Standorte Graz, Wien und Hamburg. Was bedeutet ein Rechnungszins von 2,50 % p.a.? Mit dem Rechnungszins werden Pensionsleistungen, die man sich auf Grund der Beiträge erwarten kann, oder auch jene Beiträge errechnet, die voraussichtlich nötig sind, um eine bestimmte Pensionsleistung zu erreichen. Der Rechnungszins entspricht jenem Veranlagungsergebnis, das pro Jahr erwirtschaftet werden muss, damit die Pensionsleistungen gleich bleiben können. Das bedeutet, dass der Wohlfahrtsfonds 2,50 % p.a. an Ertrag (im Durchschnitt) erzielen muss, damit die Pensionsleistungen gleich hoch bleiben können. Was bedeutet ein Zielertrag von 4 % p.a.? Mittel- und langfristig wird eine Performance von 4 % p.a. nach Kosten angestrebt. Solange der definierte Zielertrag im langfristigen Durchschnitt erreicht wird, können Schwankungen in den einzelnen Kalenderjahren akzeptiert werden, ohne dass sie zu einer Anpassung führen. Ab welchem Ertrag ist eine Valorisierung der Leistung grds. möglich? Wenn ein höheres Ergebnis als der Rechnungszins erzielt wird, können Pensionen erhöht oder die Rückstellung für „schwierige“ Veranlagungsjahre (dies ist die sog. Schwankungsrückstellung) aufgestockt werden. Beispiel: Ein Veranlagungsergebnis von 3 % würde eine Pensionserhöhung von 0,50 % ermöglichen (3 % Ertrag minus 2,50 % Rechnungszins ergibt eine Differenz von 0,50 %). Spielen andere Faktoren neben dem Rechnungszins und dem Zielertrag eine Rolle bei der Festlegung der Leistungserhöhungen? Ja. Die Lebenserwartung wird alle 8 bis 9 Jahre durch die sog. Sterbetafeln angepasst. Damit verbundene Änderungen in der Langlebigkeit können auch zu einem höheren Kapitalbedarf führen, der durch Rückstellungen von Veranlagungserträgen in der Schwankungsrückstellung finanziert wird. Hat die Inflation (VPI oder HVPI) des abgelaufenen Jahres einen Einfluss auf Leistungserhöhungen? Nein, da die Inflation in keinerlei Zusammenhang mit den tatsächlichen Veranlagungserträgen steht. Die langjährige durchschnittliche Inflation (VPI von 1,50 %) ist in das Modell des WFF insofern eingeflossen, als dass sie die Differenz zwischen Rechnungszins (2,50 % p.a.) und Zielertrag (4 % p.a.) darstellt. Fließen die Veranlagungsergebnisse zur Gänze in den WFF? Ja. Es handelt sich um ein Sondervermögen, das getrennt vom Kammervermögen zu führen ist. trag von 4 % erreicht werden kann, wodurch entsprechende Erhöhungen der Pensionsleis- tungen für 2025 gewährt werden können. Der WFF wird die Pensionsanpassungen im alljährlichen Informationsschreiben, Ende Dezember, kundtun. Mag. Suzana Madzarevic, Bereichsleitung Wirtschaft und Infrastruktur in der Ärztekammer für Steiermark Ærzte Steiermark || 09|2024 33
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