AERZTE Steiermark | 9/2024

46 Ærzte Steiermark || 09|2024 niedergelassene Ärztinnen und ärzte den Influenza-e-Impfshop. Sobald die Selbstregistrierung technisch eingerichtet ist (voraussichtlich Spätsommer), erhalten die Arztpraxen eine Information und können ihre Daten über einen Link eingeben. Der e-Impfshop für Influenza-Impfstoffe befindet sich derzeit bzw. in den kommenden Wochen in technischer Umsetzung. Die Bestellung der Impfstoffe » Therapie Aktiv – Diabetes im Griff: Strukturierte Langzeitbetreuung mit System! « Betreuungsprogramm für Personen mit Diabetes mellitus Typ 2 Nähere Infos erhalten Sie unter +43 5 0766-151390 oder online unter www.therapie-aktiv.at. wird voraussichtlich im Laufe des Septembers über den e-Impfshop möglich sein. Die Impfstoffe stehen spätestens mit Anfang Oktober flächendeckend zur Verfügung. Die BBG und die ÖGK werden – sobald die Selbstregistrierung beim e-Impfshop möglich ist – mit einem Rundschreiben über die Details informieren. Freiwillige Veröffentlichung der impfenden Ärztinnen und Ärzte auf der Homepage des Ministeriums und ÖGK: Ergänzend dazu besteht nunmehr die freiwillige Möglichkeit, dass hinsichtlich der Teilnahme am ÖIP Ihre Ordination als Impfordination auf den Homepages der Sozialversicherung und des BMSGPK veröffentlicht wird. Die Zustimmung zur Veröffentlichung der Daten wird im Rahmen des BBG-Bestellprozesses aktiv von der jeweiligen Ärztin bzw. vom jeweiligen Arzt erfragt und eingeholt. Ein Widerruf der Veröffentlichung ist jederzeit möglich. Zustellung der Impfstoffe Die Zustellung der Impfdosen erfolgt frei Haus und primär in die Ordination der Ärztin bzw. des Arztes. Sollte eine Zustellung in die Ordination nicht möglich sein (z. B. wegen nicht vorhandener Kühlkapazitäten), kann bei der Bestellung alternativ eine Apotheke im jeweiligen Bundesland als Zustellort angegeben werden. Wegfall des Selbstbehaltes/Abrechnung und Dokumentation Es konnte erwirkt werden, dass für die bevorstehende Influenza-Impfaktion des ÖIP der Selbstbehalt zur Gänze wegfällt. Für die Verrechnung der Impfung gibt es die Abrechnungsposition INFLU1 mit einem Tarif von € 15,--. Mit dem Impfhonorar sind alle Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung zur Gänze abgegolten (insbesondere Aufklärung, die Impfung und die Dokumentation). Die Influenza-Impfung muss im elektronischen Impfpass erfasst werden. Wenn keine Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung besteht (Wahlärztebereich), werden die Impfungen über ein Online-Formular abgerechnet, welches ab Herbst unter www.gesundheitskasse. at/influenza zur Verfügung stehen wird. Abrechnung von nicht-Versicherten oder rein privat versicherten Personen: y Sozialversicherungsnummer vorhanden: Nicht-Versicherte und rein privat Versicherte sind mit dieser Versicherungsnummer über die ÖGK abzurechnen. y Keine Sozialversicherungsnummer vorhanden: Die Abrechnung erfolgt unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums der geimpften Person. Fotos Adobe Stock Parallel zur Bestellung von Influenzaimpfstoffen sind Bestellungen von COVID-19-Impfstoffen wie gewohnt über den BBG-eImpfshop möglich.

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