AERZTE Steiermark | 9/2024

Ærzte Steiermark || 09|2024 49 niedergelassene Ärztinnen und ärzte Gemäß § 4 Abs. 1 des für das Bundesland Steiermark geltenden ÖGK-Gesamtvertrages, gem. § 3 Abs 1 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau abgeschlossenen Gesamtvertrages sowie gem. § 3 Abs 3 des zwischen der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung der Selbständigen abgeschlossenen Gesamtvertrages werden auf der Homepage der Ärztekammer für Steiermark unter dem Link www.aekstmk.or.at/186 die Planstellen ausgeschrieben. PlanstellenAusschreibung 09 2024 Seit 1.7.2024 gibt es eine neue Reihungsrichtlinie – wie in AERZTE Steiermark Juni ausführlich berichtet. Die Richtlinie finden Sie online unter: www.aekstmk.or.at/188 Die Planstellenausschreibung gibt es künftig nur noch online unter www.aekstmk.or.at/fürÄrzte/NiedergelasseneÄrzte/Planstellen Falls Sie noch Fragen dazu haben, bitte kontaktieren Sie uns: T + 43 316 8044-61 (Iris Hutter) und -28 (Magdalena Lindmayer, MA), E-Mail ngl.aerzte@aekstmk.or.at Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Ärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, bis längstens 15.10.2024 einzureichen oder per Mail an ngl.aerzte@aekstmk.or.at zu übermitteln. Bewerbungsbögen sind bei der Ärztekammer für Steiermark erhältlich oder auf der Homepage der Ärztekammer unter https://www.aekstmk.or.at/496 abrufbar. Nach Fristende einlangende Bewerbungen und Unterlagen (z. B. Dienstzeitbestätigungen und ÖÄK-Diplome) können nicht berücksichtigt werden! Folgende Unterlagen müssen gemeinsam mit der Bewerbung fristgerecht vorgelegt werden: Bewerber, die Mitglieder der Ärztekammer für Steiermark sind: Dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizuschließen, wenn diese der Ärztekammer noch nicht in vollem Umfang und in aktueller Version vorliegen: • Dienstzeitbestätigungen des jeweiligen Dienstgebers, aus welchen sich das Stundenausmaß der Anstellung, das Fach, in welchem der Arzt tätig war, und die Berufsbezeichnung (Turnusarzt, Assistenzarzt, Facharzt, Stationsarzt) ergibt • Nachweis allfälliger Mutterschutzzeiten • Vertretungsbestätigungen, sofern diese noch nicht vorgelegt wurden und folgende Fristen noch nicht verstrichen sind: Vertretungen im 1. Quartal ▶ Vorlage bis zum 15.4. Vertretungen im 2. Quartal ▶ Vorlage bis zum 15.7. Vertretungen im 3. Quartal ▶ Vorlage bis zum 15.10. Vertretungen im 4. Quartal ▶ Vorlage bis zum 15.01. • ÖÄK-Diplome, Zertifikate oder CPD, sofern diese der Ärztekammer für Steiermark noch nicht vorgelegt wurden (Hinweis: Es werden nur von der ÖÄK ausgestellte Diplome und Zertifikate angerechnet, Teilnahmebestätigungen und nicht fristgerecht vorgelegte Bestätigungen bleiben unberücksichtigt.) Bewerber, die keine Mitglieder der Ärztekammer für Steiermark sind: Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind der Bewerbung folgende Unterlagen beizuschließen: • Kopie des Einzelvertrages oder eine Bestätigung jener Ärztekammer, in welcher der Bewerber als Wahlarzt oder Kassenarzt niedergelassen ist oder war • Bestätigung der zuständigen Landesärztekammer über die dort gemeldeten und anzurechnenden Vertretungszeiten • Sämtliche ÖÄK-Diplome, Zertifikate und CPD Bewerber, die im Ausland ärztlich tätig sind / waren: Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind der Bewerbung folgende Unterlagen beizuschließen: • Nachweis der Berufsberechtigung (Facharztdiplom bzw. Nostrifikation) • eine (beglaubigt übersetzte) Dienstzeitbestätigung des jeweiligen Dienstgebers sowie eine (beglaubigt übersetzte) Bestätigung der jeweiligen Standesvertretung, sofern eine solche in dem jeweiligen Land vorhanden ist • eine (beglaubigt übersetzte) Bestätigung über Mutterschutzzeiten • eine (beglaubigt übersetzte) Bestätigung der zuständigen Standesvertretung über die Tätigkeit als niedergelassener Arzt (sofern keine Standesvertretung vorhanden sein sollte: andere Unterlagen, mit welchen die Tätigkeit als niedergelassener Arzt im Ausland belegt werden kann) neu!

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