Bruck-Mürzzuschlag Admont Leoben Murau Murtal HartbergFürstenfeld Weiz Voitsberg Vorau Südoststeiermark Leibnitz Graz Gratwein Deutschlandsberg Mariazell Schöcklblick Friedberg Mureck Fehring Liezen Cover Ærzte Steiermark || 09|2024 9 Im Vertrag heißt es: „Ergibt sich im Einzelfall, dass ein Vertragsarzt, der seine Planstelle in eine PVE einbringt, bei gleichbleibender Arbeitsleistung und mindestens gleicher Anzahl an Behandlungsfällen gegenüber seiner Tätigkeit in der bisherigen Einzel- oder Gruppenpraxis nicht mehr verdient als vorher (Einkommen vor Steuer), so kann er unter Nachweis der ÖGK-Einkommensentwicklung und seiner Leistungsdaten einen Ausgleich dahingehend beantragen, dass sich sein Einkommen in der PVE gegenüber dem Einkommen in der Einzel- oder Gruppenpraxis um maximal 5 % erhöht. Dieser Antrag kann nur pro Kalenderjahr gestellt werden und maximal für die ersten drei Jahre nach dem Übertritt in die PVE. Beim Einkommensvergleich mit der Tätigkeit in der Einzel- oder Gruppenpraxis ist die Ausgangslage analog der Tarifanhebung im Bereich Allgemeinmedizin zu valorisieren.“ 5 Prozent mehr Einkommen in der PVE sind also garantiert. Foto: Schiffer Teamstrukturen Drei Ärztinnen oder Ärzte in Vollzeit (Verpflichtung zur nachweislichen Erbringung eines Tätigkeitsausmaßes von mindestens 20 Wochenstunden Ordinationstätigkeit je VZÄ) bilden gemeinsam mit einer diplomierten Pflegekraft (DGKP) und einer Ordinationsassistenz das Kernteam einer PVE. Die Pflegekraft muss allerdings nur bei 3 Vollzeit-Ärzt:innen nur halbtags angestellt sein, die Ordinationsassistenz „im erforderlichen Ausmaß“. Die Mindestöffnungszeit bei 3 Vollzeitärzt:innen beträgt 40 Stunden/Woche (Montag bis Freitag, jeweils Vormittag und Nachmittag, inklusive Tagesrandzeiten, ganzjährig). „Die Konkretisierung der Vorgaben für Mindestöffnungszeiten für jede PVE erfolgt unter Berücksichtigung der regionalen Bedürfnisse und Gegebenheiten im Rahmen des jeweiligen Primärversorgungsvertrages“, so die Vereinbarung. Zum Kernteam kommt ein erweitertes Team. Es besteht aus zumindest drei Angehörigen nichtärztlicher Gesundheits- und Sozialberufe. Möglich sind Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Diätolog:innen, Psychotherapeut:innen, Hebammen, Sozialarbeiter:innen und Klinische Psycholog:innen. Die Finanzierung des erweiterten Teams sowie allenfalls zusätzlicher DGKS/DGKP und Ordinationsassistenzen erfolgt durch die Sozialversicherungsträger bzw. deren Zielsteuerungspartner (Gesundheitsfonds Steiermark) „derart, dass der PVE die anfallenden Personalkosten (Löhne/Gehälter – orientiert an den im Landesdienst üblichen Schemen, inkl. lohnabhängiger Abgaben) ersetzt werden“, so der steirische Vertrag. Verträge gibt es auch für fünf weitere Bundesländer, darunter Wien, Niederösterreich und Salzburg. Dazu lecht? „Es gibt ausnahmslos aufbauend auf dem bestehenden Stellenplan und danach mit einer Einladung und Auswahlverfahren die Möglichkeit, eine PVE zu etablieren.“ Alexander Moussa
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