wirtschaft&Erfolg Ærzte Steiermark || 10|2024 31 ständigung zwischen Wohlfahrtsfonds und PVA/SVS/ Bund/Land gibt. yInwieweit wohnsitz- oder wahlärztliche Tätigkeiten neben dem Bezug der „staatlichen Pension“ ausgeübt werden dürfen, muss im Einzelfall mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen abgeklärt werden. (Stichwort: Zuverdienstgrenze) y Die Beschlussfassung über die Zuerkennung der (vorzeitigen) Altersversorgung obliegt dem Verwaltungsausschuss. y ACHTUNG bzgl. Versteuerung: Die (vorzeitige) Altersversorgung des WFF wird aliquot versteuert. Da Ärzt:innen in der Regel zumindest 2 pensionsauszahlende Stellen (WFF und staatliche Pension) haben, führt dies aufgrund des progressiven Steuersatzes zu einer Nachversteuerung (eine Zusammenlegung der Pensionen kann leider nicht erfolgen). Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre steuerliche Vertretung. Auszahlung der (vorzeitigen) Altersver- sorgung des WFF: y Sofern alle Voraussetzungen vorliegen und alle benötigten Unterlagen fristgerecht vorgelegt wurden, wird die (vorzeitige) Altersversorgung erstmalig am Ende des ersten Monats nach Pensionsantritt abgerechnet. y Die erste Pension wird im Nachhinein überwiesen. y Alle weiteren Pensionen werden im Vorhinein überwiesen. y Das heißt, dass mit der ersten Pensionsauszahlung zwei Pensionen überwiesen werden. y Die Pension wird 14 Mal jährlich ausbezahlt, wobei die Sonderzahlungen jeweils gemeinsam mit der Pensionszahlung Juni und November erfolgen. y Mit der ersten Pensionsabrechnung wird auch der individuelle Pensionsbescheid erstellt, der postalisch zugestellt wird. Weitere Informationen & Kontakt: Alle Informationen zur (vorzeitigen) Altersversorgung sowie das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Ärztekammer unter Wohlfahrtsfonds/Formulare. Für Fragen zur (vorzeitigen) Altersversorgung steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung. Tel.: (0316) 8044 DW Carmen Renner 64 Sabine Steirer 65 Mag. Michael Fasching 66 Kirstin Schauer 67 E-Mail: wff@aekstmk.or.at Foto: Adoe Stock ÖÄK-Diplom Ernährungsmedizin Leitung: Univ.-Prof. Dr. Gerhard Wirnsberger 6 Module: jeweils Freitag 12.45-20.30 und Samstag 08.30-15.15 Uhr Modul 1: 18./19. Oktober 2024 Modul 2: 15./15. November 2024 Modul 3: 13./14. Dezember 2024 Modul 4: 31. Jänner/01. Februar 2025 Modul 5: 28. Februar/01. März 2025 Modul 6: 09./10. Mai 2025 (Abschluss) FORTBILDUNG AKTUELL WEITER BILDUNG Ernährungsmedizin 6. ÖÄK-Diplomlehrgang in Graz 18. Okt. 2024 – 10. Mai 2025, Steiermarkhof Graz Anmeldung & Info: www.med.or.at/ernaehrung Auskünfte: Fr. Michaela Hutter Telefon 0316/8044-37 E-Mail: fortbildung@aekstmk.or.at
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