Ærzte Steiermark || 11|2024 43 Präparat verschwunden Der aktuelle CIRSmedical-Fall des Monats ereignete sich an einem Wochentag im OP-Bereich der Abteilung Frauenheilkunde/Geburtshilfe eines Krankenhauses. Das Ereignis betraf eine Patientin in der Altersgruppe 41–50 Jahre und wurde von einem Arzt/einer Ärztin mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung gemeldet. Es kam zu einem möglichen Personenschaden. Die Patientin kam planmäßig zur Spaltung eines Bartholonischen Abszesses in Narkose. Dann stellte sich intraoperativ heraus, dass es sich aber nicht um einen Abszess handelte, sondern es wurde der Verdacht eines malignen Prozesses gestellt. Daraufhin wurde lege artis eine PE entnommen. Postoperativ konnte das Präparat nicht mehr gefunden werden, obwohl das OP-Team engagiert danach gesucht hat. In der Folge konnte keine Histologie gemacht werden (bei Barth Abszessen wird meist keine Histo entnommen). Eigener Ratschlag Oft verändert sich die Situation während des Eingriffs, wenn dieser sich von der ursprünglich gestellten Indikation unterscheidet. Ist das „nicht geplante“ Präparat sehr klein und es wird dann plötzlich nach einem FormaldehydBehälter gesucht, kann das Präparat mit einem Tupfer oder Tuch unabsichtlich entsorgt worden sein und ist danach nicht mehr auffind- oder identifizierbar. Geschultes Personal auf allen Ebenen kann hier Fehler minimieren. In dem Fall entstand kein tatsächlicher Schaden, außer dass die Patientin eine 2. Narkose zur Wiederholung der PE benötigt hat. Die CIRSmedical-Expert:innen dazu: Die Kombination aus geänderter Indikation (PE Entnahme statt Abszessinzision) und unerfahrenem Personal kann hier als Ursache vermutet werden. Solche Situationen lassen sich nicht 100%ig ausschließen. Durch Involvierung aller Mitarbeiter darüber, wann, wie und wohin dieses Präparat weitergegeben werden muss, kann jedoch Unachtsamkeiten vorgebeugt werden. Auch die Mängel fehlende Ressourcen, zu wenig Personal und zu große Arbeitsbelastung zu beheben, reduziert das Gefahrenpotenzial. Achtsamer und sorgfältiger Umgang sind entscheidend zur Vermeidung von Verlust oder Verwechslung eines Präparates. Sofortiges Einbringen in einen Behälter kann auch in hektischen Situationen den Verlust verhindern. PE sollte erst entnommen werden, wenn das Behältnis tatsächlich schon am Tisch steht. CIRSmedical.at fall des monats service Der Tipp von der Expertin Ist die Gefahrenzulage für Angestellte in Ordinationen steuerfrei? Die Gefahrenzulage, welche der Kollektivvertrag für Angestellte bei Ärztinnen und Ärzten in Ordinationen in der Steiermark vorsieht, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass die Angestellten tatsächlich Arbeiten verrichten, die überwiegend (also mehr als 50 % der gesamten Arbeitszeit) unter Umständen erfolgen, welche die Voraussetzung einer Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit erfüllen. Wenn Angestellte auch administrative Tätigkeiten ausüben und nicht ausschließlich mit Aufgaben betraut sind, die mit einer permanenten Infektionsgefahr verbunden sind, muss das Überwiegen der gefährdenden Tätigkeiten mittels Arbeitszeitaufzeichnungen nachgewiesen werden. Es sollte daher genau dokumentiert werden, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten gefährdende Arbeiten ausgeübt wurden. Kann nicht nachgewiesen werden, dass die Angestellten während der Arbeitszeit zu mehr als 50 % einer Gefährdung ausgesetzt sind, so ist die gesamte Zulage zu versteuern. Da die klar nachvollziehbaren durchgängigen Aufzeichnungen das Um und Auf in dieser Sache sind, empfehlen wir Ihnen diesbezüglich jedenfalls die Besprechung und Abklärung mit Ihrer/Ihrem Steuerberater:in. Dr. Angelika Falb, LL.M. Abteilung Rechts-, Beschwerde- und Disziplinarsachen in der Ärztekammer für Steiermark Foto: Schiffer Meine Ärztin meinen Arzt finden www.aekstmk.or.at > Ärztinnen- und Ärztesuche aufrufen ihre individuelle Online-Suche Welche Fachrichtung will ich? In welchem Bezirk suche ich? Kassen – ja oder nein, welche genau? Welche Öffnungszeiten will ich? Will ich Ärztin oder Arzt?
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