Das Magazin der Ärztekammer Steiermark Dezember 2024 Ende gut. Günter Polt unterstützt Menschen, an dem Ort sterben zu dürfen, wo sie das wollen. Alles. Alternativen zum Krankentransport sind Josef Harb ein wichtiges Anliegen. Gut. Ethische Aspekte von KI beleuchtet ein neues Buch von Andreas Klein, Sebastian Dennerlein und Helmut Ritschl. Österreichische Post AG MZ 02Z033098 M Ärztekammer für Steiermark, Kaiserfeldgasse 29, 8010 Graz, Retouren an PF555, 1008 Wien STEIERMARK Foto: Adobe Stock Zuwachs Abgang Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin So wird man
Eine besinnliche Weihnachtszeit und viel Gesundheit für 2025 … wünscht die Ärztekammer Steiermark Dr. Michael Sacherer Präsident MR Dr. Peter Schmidt Vizepräsident Dr. Gerhard Posch Vizepräsident/Kurienobmann Prof. Dr. Dietmar Bayer Vizepräsident/Kurienobmann Dr. Doris Kriegl Finanzreferentin Mag. Dr. Stefan Kaltenbeck, Bakk. Kammeramtsdirektor Der Reinerlös kommt krebskranken Kindern und deren Familie in Österreich zu Gute.
Bereich themen Ærzte Steiermark || 12|2024 3 BUCHTIPP Essen entstressen. Ein ganzheitliches Kochbuch – It’s all about the balance, baby! Dorothea Brunialti 1. Auflage, 168 Seiten ISBN: 978-3-99052-322-3 Lebensmittel bieten uns Nährstoffe, unterstützen das Immunsystem, helfen bei der Produktion von Hormonen und Botenstoffen mit und kommunizieren mit unseren Gehirnen. Nicht immer denkt man bei Krankheitssymptomen aber an eine falsche Ernährung. Die Autorin dieses unkonventionellen Kochbuchs hat sich aus persönlicher leidvoller Erfahrung von Kindheit an mit den Wirkmechanismen einseitiger wie auch ausbalancierter Ernährung beschäftigt. Nun gibt sie ihre praxistauglichen Rezepte inklusive kreativ eingestreuter Infos zu Nährstoffen und Stressbewältigung weiter. Durch ihre italienischen Wurzeln von gutem Essen mit frischen Zutaten geprägt, legt sie ein auch optisch originelles Kochbuch mit simplen, nährstoffreichen Rezepten für alle vor – ohne Trends zu folgen – getreu der Maxime: Gesunde Ernährung heißt Vielfalt, nicht Stress. DATUM 29. Jänner 2025 Von 29.01. bis 01.02.2025 findet der„Allgemeinmedizin Update Refresher Graz“ hybrid statt. Geboten wird ein strukturiertes, praxisorientiertes Update über alle relevanten Themenbereiche der Allgemeinmedizin. Anmeldung: www.fomf. at/content/allgemeinmedizin-update-refresher-graz-290125 LINK: https://www.soziales.steiermark.at/ Eine Übersicht vieler Sozialangebote für Menschen mit und ohne Behinderung bietet der Sozialserver des Landes Steiermark: Von dem seit April des Jahres aktiven steirischen „Rund um die Uhr-Hilfetelefon“ über den Zugang zu den verschiedensten Beratungsstellen, Notrufnummern, Wohn- und Arbeits-/Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten. Gerade in schwierigen Zeiten sehr patient:innentauglich! Zahl 26 % aller österreichischen Jugendlichen bis 15 Jahre haben sich zumindest schon einmal selbst verletzt. Trigger für nichtsuizidales selbstverletzenden Verhalten (NSSV) können Postings in sozialen Medien sein. Dies wurde in einer Studie von der MedUni Wien bestätigt, sie fordert hier Prävention. Download unter: doi:10.1001/jamanetworkopen.2024.22892 Illu: Verlagshaus der Ärzte, Adobe Stock Fortbildungstipp Unter dem Motto „Die Zukunft beginnt heute“ werden vom 21.–29.03.2025 bei den „33. Seminaren im März der Ärztekammer für Steiermark“ aktuelle Trends beleuchtet, die unser ärztliches Handeln nachhaltig prägen werden. Es warten anregende Impulse und ein lebhafter interdisziplinärer Gedankenaustausch bei 25 Seminaren & Kursen und beim Abendsymposium: „Personalisierte Medizin & KI“ am 26. März 2025. Details & Anmeldung: www.seminareimmaerz.at IMPRESSUM: Medieninhaber (Verleger): Ärztekammer für Steiermark, Körperschaft öffentlichen Rechts | Redak- tionsadresse: 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, Tel. 0316 / 8044-0, Fax: 0316 / 81 56 71, E-Mail: presse@aekstmk. or.at | Chefredaktion: Martin Novak | Koordination: Dr.in Jasmin Novak | Redaktionelle Betreuung und Produktion: CONCLUSIO PR Beratungs Gesellschaft mbH, Schmiedgasse 38, 8010 Graz | Gestaltung: Konrad Lindner | Anzeigen: Gernot Zerza, Tel.+43 664 2472673, E-Mail: Zerzagernot@gmail.com; Mit „Promotion“ gekennzeichnete Texte sind entgeltliche Veröffentlichungen im Sinne § 26, Mediengesetz. | Druck: Stmk. Landesdruckerei GmbH, 8020 Graz | Abonnements: Eva Gutmann, Ärztekammer Steiermark, Tel. 0316 / 804440, Fax: 0316 / 81 56 71. Jahresabonnement (11 Ausgaben) EUR 25,–. Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens, Medienfabrik Graz, UW-Nr. 812 Klimakompensierte Produktion www.climate-austria.at Ident-Nr Klimakompensierte Prod www.climate-austria Kennzeichnu für vorbildlic Waldwirtscha HCA-COC-100 Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft PEFC/06-39-22 PEFC zertifiziert Klimakompensierte Produktion www.climate-austria.at Ident-Nr. A Klimakompensierte Produk www.climate-austria.a Kennzeichnung für vorbildliche Waldwirtschaft HCA-COC-10029 Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft PEFC zertifiziert update im DEZEmber Schlagzeile „Deshalb wäre es gut, wenn endlich der Dreifachtest für Covid, RSV und Grippe flächendeckend zum Einsatz kommen würde.“ Gudrun Zweiker, 1. KurienobmannStellvertreterin Niedergelassene Ärzte, Kronenzeitung 1.10.2024 23. SEMINARE IM MÄRZ DER ÄRZTEKAMMER FÜR STEIERMARK Ärztekammer für Steiermark, Fortbildungsreferat, 8010 Graz, Kaiserfeldgasse 29, Tel.: 0316/8044-37, Fax: 0316/8044-132, fortbildung@aekstmk.or.at www.seminareimmaerz.at Die Zukunft beginnt heute … 21. bis 29. März 2025 I Graz SiM25_Inserat.indd 1 28.11.24 07:39
Bereich themen 4 Ærzte Steiermark || 12|2024 Foto: Adobe Stock Themen Cover. Mut zur Veränderung 8 Studie. Dort sterben dürfen, wo man möchte 14 Sonderfach. So wird man Fachärztin bzw. Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin 17 Recht. Unterliegt eine Ordination bei Scheidung der Aufteilung? 22 Serie Erlesen. Morawa Moser: Die Traditionsbuchhandlung in Graz 24 Robotik-Chirurgie. Chirurgische Telemanipulatoren am Univ.-Klinikum Graz 26 Buchbesprechung. KI in der Medizin transparent gemacht 29 Versorgung. Alternativen zum Krankentransport – Entlastung des Rettungsdienstes 30 Innovatives Lernen. Video-assistierte Prozessoptimierung durch Simulation 33 Wirtschaft&Erfolg. Angehörige abgesichert 35 Wirtschaft&Erfolg. Mit Förderungen zur optimalen Digital-Ordination 36 Forschung. Frühe Herz-Kreislauf- Warnsignale im Blut 38 Expertinnentipp. ÄAO 2006-Ausbildungsmöglichkeit endet per 30.06.2030 39 CIRS. Hygienerichtlinien im OP 39 Angestellte Ärztinnen und Ärzte Infotag neu: Gelungene Premiere 42 Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Serie KASSENCHECK. Verschiedene Termine Ihre Verträge bzw. Honorarabrechnungen betreffend 45 Serie. Praktisch Täglich. Ein Weihnachtswunder bitte 46 Debatte 6 News 41 Planstellenausschreibung 47 Veranstaltungen & Referate 48 Kleinanzeigen 49 Personalia 54 Karikatur 57 Ad Personam 58 Abgang Vinzenz Harrer verlässt die ÖGK. Ein Rückblick und Ausblick. Seite 8 Scheidung Was geschieht bei der Scheidung von Ärzt:innen mit dem Vermögen: Kann eine Ordination als Ganzes bewahrt werden? Seite 22
Ærzte Steiermark || 12|2024 5 Bereich themen „Ist es hilfreich, die Menschen von den Notaufnahmen wegzubringen?“ Unsere aktuelle Frage des Monats beantworteten fast 78 (77,8) Prozent mit einem klaren Ja. Nur 12,3 Prozent sagten nein. Und manche meinten, dass diese Frage eigentlich gar nicht gestellt werden müsse, zu klar sei die Antwort. „Es darf nicht länger hingenommen werden, dass eine Notfallambulanz ein Selbstbedienungsladen ist“, war eine der freien Antworten, die zu den 77,8 Prozent noch hinzuzurechnen wären. Beachtlich auch, dass nur 9,9 Prozent keine Antwort (ich weiß nicht/Sonstiges) gaben. Also: Patient:innenlenkung weg von den Notaufnahmen ist ein zentrales ärztliches Anliegen. Wie es umzusetzen ist, müssen die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker beantworten … epikrise Kurze Nachrichten aus der Redaktion Soziale Medien: X/Twitter: www.twitter.com/ AERZTE_NEWS Facebook: www.facebook. com/aerztekammer.stmk/ und Facebook-Gruppe für steirische Ärztinnen und Ärzte Youtube: AERZTE_NEWS Instagram: www.instagram. com/aerztekammerstmk Chart: Conclusio, Foto: Alexander Moussa Menschen von den Notaufnahmen wegbringen n= 243 12,3 % 77,8 % AERZTE Frage des Monats: Ist es hilfreich, die Menschen von den Notaufnahmen wegzubringen? Ja Nein Weiß nicht/Sonstiges 9,9 % DAS bild des monats. Vom 28. bis 30. November fand der 54. Kongress für Allgemeinmedizin unter dem Motto „Heilkunst in einer digitalen Welt. Von Bewährtem und Neuem“ statt. Organisiert von der STAFAM, der Steirischen Akademie für Allgemeinmedizin, gehört er zu den spätherbstlichen Standards der heimischen Kongresslandschaft. An der Eröffnung nahm auch der steirische Ärztekammerpräsident Michael Sacherer teil, ebenso trat der Obmann der Kurie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Ärztekammer-Steiermark-Vizepräsident Dietmar Bayer (Bild), dort auf.
6 Ærzte Steiermark || 12|2024 Bereich intra kont a debatte Barbara Brunbauer Gesundheitsversorgung Bezirk Liezen Rottenmann ist der am längsten bestehende Spitalsstandort im Bezirk Liezen. 1844 ist das erste Spital errichtet worden. In den folgenden Jahrzehnten hat sich die Infrastruktur gebildet: Autobahn A9 mit eigener Abfahrt, ein Bahnhof mit behindertengerechtem, überdachtem Zugang neben dem Krankenhaus (100 m entfernt). Kindergarten am LKH-Gelände, Personalwohnhäuser, Kindernachmittagsbetreuung mit Mittagessen für die Schulkinder sind vorhanden. 1986 wurde das Krankenhaus in die neu gegründete KAGes integriert. Dieser Spitalsverbund hat sich gerade in der Coronakrise als wichtig erwiesen, da durch Zentraleinkauf, Zentralapotheke die Versorgung aller Landeskrankenhäuser bestmöglich erfolgte. Die Abspaltung vom KH-Verbund durch Gründung einer neuen Betreibergesellschaft mit der Diakonie wäre ein Rückschritt. Der Bezirk Liezen wäre der einzige Bezirk der Steiermark ohne ein Landeskrankenhaus! Der einzige medizinische Mehrwert des geplanten Klinikums Stainach sind zwei zusätzliche Ambulanzen, kein Herzkatheter, keine stroke-unit, kein Kinderarzt in der Nacht. Mein Vorschlag ist ein Landeskrankenhaus Rottenmann im KAGes-Verbund als Leitspital. In Schladming ein Orthopädie Traumatologiezentrum, Dialyse mit zusätzlichen Feriendialyseplätzen unter Führung der Diakonissen und in Bad Aussee ein Facharztzentrum, mit dem KH-Bad Ischl (OÖ) ein Abkommen zur stationären Versorgung. Weiters wären Patient:innenstromanalysen in ganz Österreich wichtig, in weiterer Folge die Planung einer bundesländer- überschreitenden Gesundheitsversorgung unter medizinischen, ökonomischen und wirtschaftlichen Aspekten. Die Steiermark wäre damit Vorreiter in der bundesländerübergreifenden Gesundheitsversorgung! Ergänzend: Das Krankenhaus Bad Ischl (Teil des Salzkammergut Klinikums, einem Zusammenschluss von drei Spitälern) hat fünf Betten mehr als das geplante Klinikum Stainach, eine neurologische MS-Station und eine Kinderstation mit einer kinderfachärztlichen Versorgung rund um die Uhr. Das Krankenhaus Bad Ischl hat damit mehr Gesundheitsversorgung als das geplante Klinikum Stainach. Ein Krankenhaus muss auch für die Bevölkerung von St. Gallen, Altenmarkt und Wildalpen erreichbar sein. Dr. med. Barbara Brunbauer war bis zu ihrer Pensionierung Oberärztin im LKH Rottenmann. Gerhard Posch Patientenlenkung: verbindlich nötig! Unsere Spitalsambulanzen kommen insbesondere in der Weihnachtszeit nicht zur Ruhe. Sie sind überlastet, die Ressourcen sind knapp – darunter leiden wir Ärztinnen und Ärzte ebenso wie unsere Patientinnen und Patienten, die orientierungslos durch das Gesundheitssystem irren. Vielfach werden Spitäler mit medizinischen „Bagatellen“ aufgesucht, obwohl der Hausarzt die bessere Lösung gewesen wäre. Dieser Ist-Zustand hat nur Nachteile: Für die Betroffenen, weil sie sich erst die richtige Anlaufstelle für die optimale Behandlung ihrer Beschwerden suchen müssen, und für die Ärzteschaft, die in den überfluteten Spitalsambulanzen am Limit oder bereits darüber hinaus arbeitet. Das gipfelt darin, dass wir unsere Patientinnen und Patienten nicht mehr innerhalb jener Frist behandeln können, die sie sich verdienen. Das ist nicht unser medizinischer Anspruch. Das ist frustrierend – sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für uns Ärztinnen und Ärzte. Die Lösung ist an sich recht einfach: Es muss eine verbindliche Patientenlenkung her, die den Weg durch das Gesundheitssystem vorgibt. Wir als Standesvertretung fordern das seit Jahren und haben auch in einer Resolution festgehalten, wie die optimale Versorgungspyramide aussieht: niedergelassen-ambulant – spitalsambulant – stationär. Digitalisierung kann einen wesentlichen Beitrag leisten. Was mich positiv stimmt: Mittlerweile haben sehr viele wichtige Player im Gesundheitssystem die dringende Notwendigkeit einer verbindlichen Patientenlenkung erkannt, auch die Landesgesundheitsreferenten haben sich einstimmig dazu bekannt. Wir haben auch gar keine andere Wahl – denn ohne Patientenlenkung wird unser Gesundheitssystem nicht mehr lange so hervorragend funktionieren können wie bisher. Wir als Standesvertretung sind bereit, an der Umsetzung aktiv und gestaltend mitzuarbeiten. Beginnen wir jetzt damit! Vizepräsident Dr. Gerhard Posch ist Obmann der Kurie Angestellte Ärztinnen und Ärzte.
Bereich Ærzte Steiermark || 12|2024 7 Die Politik richtet sich häufig nach dem Wind – was in einem demokratischen System gar kein Fehler sein muss. Aber es gibt Tatsachen, unabhängig von der politischen Einschätzung. Eine solche Tatsache betrifft die Spitalsstruktur in der Steiermark, speziell im Bezirk Liezen. Hier werden Strukturen aufrechterhalten, die veraltet sind. Natürlich lässt sich darüber diskutieren, wo und wie ein so genanntes Leitspital angesiedelt sein soll. Dass drei Spitäler in der Region jedoch zu viel sind, darüber ist eine Diskussion wenig sinnvoll. Das ist eine Tatsache. Dass das bestehende Landeskrankenhaus in Rottenmann auch einer massiven Erneuerung bedürfte, um funktionsfähig zu bleiben, ist ebenfalls ein Faktum, keine Meinung. Ob ein so genanntes Leitspital in Rottenmann, in Stainach oder anderswo verortet ist, hat medizinisch keine Relevanz. Hier darf die politische Diskussion – KAGes als Träger oder gemeinsame Trägerschaft von KAGes und Diakonissen, Akzeptanz für ein Spital südlich von Liezen durch die Gemeinden im Ausseerland etc. – also durchaus geführt werden. Die Standortentscheidung sollte ausschließlich auf der Grundlage medizinischer und infrastruktureller Überlegungen getroffen werden – nicht aus politischem Kalkül. Wie Ingeborg Bachmann treffend formulierte: „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar.“ Diese Wahrheit – dass eine grundlegende Neuordnung der Spitalsstruktur notwendig ist – ist keine Zumutung, sondern eine Chance, um die Gesundheitsversorgung in der Region nachhaltig zu sichern. Dr. Michael Sacherer ist Präsident der Ärztekammer Steiermark. Die ÖGK als Nachfolgerin der Gebietskrankenkassen ruft viel Kritik hervor. Selbst Arbeitgebervertreter sehen in der Reform keine erfolgreiche Lösung. Gut gemeint, aber nicht gut gemacht, sagt etwa Vinzenz Harrer, der scheidende Vorsitzende des Landesstellenausschusses der ÖGK in der Steiermark. Das mag alles stimmen, es mag auch ein Problem sein, es ist aber nicht das Problem der Ärztinnen und Ärzte. Wir brauchen endlich frisches Geld, damit wir unsere Patientinnen und Patienten so gut betreuen können, wie es die ÖGK verspricht. Der einheitliche Leistungskatalog mit vergleichbaren Tarifen in allen Bundesländern gehört nicht irgendwann umgesetzt – sondern jetzt. Es gibt nicht genug Geld dafür? Dann müssen ÖGK und Politik es beschaffen. Es sind auch faire Tarife für Ärztinnen und Ärzte notwendig. Es gibt nicht genug Geld dafür? Dann müssen ÖGK und Politik es beschaffen. Das Leben ist deutlich teurer geworden. Das gilt nicht nur für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das gilt auch für alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Die wollen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen bezahlen, ihre Patientinnen und Patienten gut versorgen und sich selbst nicht ausbeuten. Was die ÖGB-Granden in den Kollektivvertragsverhandlungen fordern, müssen die ÖGK-Granden (oft dieselben Personen) verwirklichen. Nicht, weil sie die Ärztinnen und Ärzte als ihre wichtigsten Vertragspartner:innen lieben, sondern weil sie sie als erste Ansprechpartner:innen ihrer Versicherten respektieren sollten. Mehr als sie es in der Vergangenheit getan haben. Vizepräsident Professor Dr. Dietmar Bayer ist Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte. extra Dietmar Bayer Ärztinnen und Ärzte respektieren Standortbestimmung Michael Sacherer Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar debatte Fotos: Furgler, Schiffer, beigestellt; Illu: Shutterstock KI
8 Ærzte Steiermark || 12|2024 Cover Vinzenz Harrer wollte in der ÖGK Steiermark weitermachen. Die Kassenreform sieht er kritisch. Die Umsetzung des Einheitlichen Leistungskatalogs ELK hält er für ein Langzeitprojekt, das sogar Jahrzehnte dauern kann. Was sind aus Ihrer Sicht die größten Erfolge des Teams Harrer/Harb? Allen voran stand die konstruktive Zusammenarbeit und die gemeinsamen Ziele im Interesse unserer Versicherten. Josef Harb und ich haben uns die Aufgaben gut einteilt, so dass wir unser Haus stets gut vertreten konnten und haben auch viele Projekte vorangetrieben. Sehr vieles konnten wir zusammen mit unseren Vertragspartnern, dem Land und auch mit der Politik erreichen: Der Ausbau der radiologischen Versorgung, die Invertragnahme von an die 20 Primärversorgungseinheiten, bzw. -zentren wie auch Primärversorgungsnetzwerken sind sicherlich die sichtbarsten Erfolge. Wir konnten aber auch viele Einzelleistungen und Pilotprojekte auf den Weg bringen.
Cover Ærzte Steiermark || 12|2024 9 Foto: Michaela Grabner/Salondeluxe „Für mich ist die Ausübung einer Funktion eine Frage der Hingabe.“ Vinzenz Harrer „Funktionär zu sein, heißt die Interessen der Gemeinschaft in den Vordergrund zu stellen und sich den gemeinsamen Herausforderungen zu verpflichten.“ Vinzenz Harrer Was heißt es für Sie Funktionär zu sein? Für mich ist die Ausübung einer Funktion und eines Ehrenamts eine Frage der Hingabe. Funktionär zu sein, heißt die Interessen der Gemeinschaft in den Vordergrund zu stellen und sich den gemeinsamen Herausforderungen zu verpflichten. Ihre Nachfolgerin steht mit Beatrice Erker, Obfrau der Fachgruppe Buch- und Medienwirtschaft, angeblich bereits fest. Was muss sie schaffen, was bisher noch nicht gelungen ist? Vorweg ist es mir wichtig, den Einsatz und die Erfahrung, die meine Nachfolgerin mitbringt, zu würdigen. Ich bin überzeugt, dass sie den Aufgaben gewachsen ist und sich aktiv einbringen wird. Die größte Hürde, die es zu nehmen gilt, ist die Struktur der Selbstverwaltung, die uns durch die Reform der Sozialversicherungen auferlegt wurde. Josef Harb und ich konnten das Haus und damit auch die handelnden Personen noch in der alten StGKK kennenlernen. Diese Verbindungen sind in der derzeitigen Organisationsstruktur nicht mehr vorhanden, was die Arbeit der Selbstverwaltung auf der Landesebene massiv erschwert. Aus Sicht der länderspezifischen Bedürfnisse hat die Reform keine sichtbaren Vorteile gebracht. Die Entscheidungswege sind lang geworden und die Verantwortungsträger auf ganz Österreich verteilt. Die größte Herausforderung wird die Vernetzung innerhalb der ÖGK und auch über das Haus hinaus sein. Ich durfte in vielen Gremien und Einrichtungen rund um die Gesundheitsversorgung in der Steiermark aktiv mitarbeiten. Diese persönlichen Verpflichtungen und Verbindungen sind nur zum Teil übertragbar. Auch die veränderten politischen Rahmenbedingungen werden ihr Spuren zeichnen und der Selbstverwaltung Vieles bzw. Großes abverlangen. Den einheitlichen Leistungskatalog ELK gibt es jetzt schon seit fast fünf Jahren. Warum ist er noch nicht umgesetzt? Mit dem einheitlichen Leistungskatalog stößt die refor- „Eine Frage der Hingabe“
10 Ærzte Steiermark || 12|2024 mierte Sozialversicherung an ihre Grenzen. Mit großem Geschick und viel Einsatz wird es gelingen, die Leistungen zu vereinheitlichen. Bei den Tarifen werden sich die wirklichen Herausforderungen zeigen. Das Management der ÖGK hat zwar an der Reform mitgearbeitet und die Notwendigkeiten mit ins Gesetz geschrieben, muss sich jetzt aber eingestehen, dass diese Vereinheitlichung Jahre – wenn nicht Jahrzehnte – benötigen wird, um finanzierbar zu sein. Unabhängig vom einheitlichen Leistungskatalog müssen auch die regionalen Gegebenheiten und Bedürfnisse Platz finden. Ohne mittel- und zum Teil auch langfristige Annäherungspfade wird es nicht funktionieren. Ich gehe auch davon aus, dass es eine Reform der Reform braucht, um den Erfordernissen nachzukommen. Laut Medienberichten erwartet die ÖGK österreichweit für 2025 einen Abgang von bis zu 800 Millionen Euro. Düstere Prognosen, die dann nicht eintreffen, gibt es offenbar trotz der Kassenreform weiter … Die Abgänge in der ÖGK waren seit Monaten voraussehbar. Die Kosten entwickeln sich – ähnlich wie in der Wirtschaft – wesentlich schneller als die Einnahmen. Auf Grund der Gesamtsituation am Arbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass die Prognosen noch immer zu optimistisch sind. Ich rechne mit einer Milliarde im kommenden Jahr – und so wie es aussieht – auch für 2026 und 2027. Es wird massive Einschnitte brauchen, um den Abgängen Herr zu werden. Wenn wir nicht den Mut aufbringen, den Menschen zu sagen, dass es künftig weniger Leistungen gibt, drohen wir zu kollabieren. Die Lenkung der Patient:innenströme, das Foto: Michaela Grabner/Salondeluxe „Wenn wir nicht den Mut aufbringen, den Menschen zu sagen, dass es künftig weniger Leistungen gibt, drohen wir zu kollabieren.“ Vinzenz Harrer Cover
Cover Ærzte Steiermark || 12|2024 11 Vermeiden von MehrfachInanspruchnahmen und eine geordnete Koordination zwischen den niedergelassenen Leistungen und den Spitälern sind unumgänglich. Man kann die Spitäler nicht entlasten, wenn man nicht in den niedergelassenen Bereich investiert. Die Zuzahlungen der SV-Kassen in die öffentlichen Spitäler sind zu kürzen und das Budget für die Vertragspartner der Kassen zu verstärken. Die Politik darf die Defizite in der Gesundheitsversorgung nicht unterschätzen: Ein funktionierendes Gesundheits- und Sozialsystem bewahrt den sozialen Frieden im Land. Die Kassenreform wird unterschiedlich kommentiert. Was ist Ihre Einschätzung? Die Kassenreform beinhaltet gute Absichten, aber viele Umsetzungshürden. Das Verteilen von Leistungen und Zuständigkeiten für mehrere Bundesländer senkt keine Kosten, sondern erhöht Reisetätigkeiten und bringt disziplinäre Defizite in der Führung der Mitarbeiterstrukturen. Die Unzufriedenheit „PVE sind keine Alternativen zu den Einzelordinationen, sondern eine schlagkräftige Ergänzung.“ Vinzenz Harrer „Mit großen Geschick und viel Einsatz wird es gelingen, die Leistungen zu vereinheitlichen.“ Vinzenz Harrer „Aus Sicht der länderspezifischen Bedürfnisse hat die Reform keine sichtbaren Vorteile gebracht.“ Vinzenz Harrer der Mitarbeiter:innen steigt und stellt über kurz oder lang eine massive Herausforderung dar. Man möchte die modernste Kasse in Europa werden, konzentriert sich auf digitale Innovationen, verändert stabile Prozesse und übersieht, dass die Kernprozesse noch nicht ausreichend gefestigt sind. Das Management ist hier gefordert, sich weniger auf Berater:innen und mehr auf die Erfahrung der langjährigen Mitarbeiter:innen – vor allem der Führungskräfte – zu konzentrieren. Es sind fünf Jahre vergangen, ein Ende ist noch nicht in Sicht. Wie beurteilen Sie das Thema „Ärztemangel“? Was muss da geschehen? Wir haben so viele Ärztinnen und Ärzte wie noch nie. Der Bedarf ist nur zu einem geringen Teil dem Bevölkerungswachstum geschuldet, mehrheitlich wird der Bedarf durch die Überalterung der Bevölkerung getrieben. Einen Teil des Bedarfs kann man dem Fortschritt zurechnen. Wir haben immer mehr Möglichkeiten, den Menschen zu helfen. Eine große Zahl von Ärzt:innen arbeitet Teilzeit in einem Dienstverhältnis und betreibt nebenbei eine Wahlarztordination. Durch diese Gegebenheit fehlen uns die Kapazitäten in den Spitälern und auch bei den Vertragsärzt:innen. Dieser Entwicklung kann man mit Geld nur bedingt entgegenwirken. Neben der klareren Regelung von Mindestarbeitsstunden in den Einrichtungen und der Veränderung im Zuge der Rückerstattung für Wahlarztleistungen muss die Annahme von Kassenverträgen weiter attraktiviert werden. PVE binden laut Gesetz 3 Kassenstellen. Wie stehen Sie zu Primärversorgungseinheiten? Sind sie tatsächlich eine Alternative zu Einzelordinationen? Die PVE sind eine besondere Kooperationsform in der Gesundheitsversorgung. Sie ermöglichen vor allem jungen Ärztinnen und Ärzten den Einstieg in die niedergelassene Versorgung. Durch „Die Kassenreform beinhaltet gute Absichten, aber viele Umsetzungshürden.“ Vinzenz Harrer
12 Ærzte Steiermark || 12|2024 cover Vinzenz Harrer über die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Josef Harb: Der Ausbau der radiologischen Versorgung und die Invertragnahme von an die 20 Primärversorgungseinheiten bzw. -zentren wie auch Primärversorgungsnetzwerken sind sicherlich die sichtbarsten Erfolge. die vor- und nachgelagerten Gesundheits- bzw. Therapieleistungen entsteht ein besonderes Angebot für unsere Versicherten. Ich halte sehr viel von diesen Versorgungseinrichtungen. Sie sind eine wirkliche Weiterentwicklung und helfen uns, den wachsenden Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden. PVE sind keine Alternativen zu den Einzelordinationen, sondern eine schlagkräftige Ergänzung. Wir werden künftig beides brauchen, um eine flächendeckende Versorgung sicherstellen zu können. Werden Sie sich als Funktionär komplett zurückziehen? Ich konnte in den letzten 15 Jahren sehr viel Erfahrung sammeln und ein großes Netzwerk innerhalb der Wirtschaft sowie auch in der Gesundheitsversorgung knüpfen. Diese Erfahrungen möchte ich weiterhin im Sinne einer funktionierenden Interessensvertretung und zum Wohle der Menschen „Eine große Zahl von Ärztinnen und Ärzten arbeitet Teilzeit in einem Dienstverhältnis und betreibt nebenbei eine Wahlarztordination.“ Vinzenz Harrer Foto: Michaela Grabner/Salondeluxe
cover Ærzte Steiermark || 12|2024 13 Die Nachfolgerin Als Nachfolgerin von Vinzenz Harrer für den Landesstellenausschussvorsitz in der ÖGK Steiermark hat die Wirtschaftskammer Mag.a Beatrice Erker, die Obfrau der Fachgruppe Buch- und Medienwirtschaft in der Steiermark, designiert. Erker ist seit 2002 Geschäftsführerin des auf Steuer- und Wirtschaftsrecht spezialisierten dbv-Verlages in Graz. Gegründet hat den Verlag der Vater von Beatrice Erker, Gerhard Erker. Seit 2017 führt das Unternehmen das steirische Landeswappen. Die Verleihung erfolgte anlässlich des 40-jährigen Firmenjubiläums. Als einziger steirischer Fachverlag bietet dbv laut Selbstdarstellung seit 2011 eine umfangreiche Auswahl an E-Produkten vom eigenen E-BookShop bis zu Online-Lösungen für Steuerberater-Homepages in Form von Inframing-Technologie. Das Angebot an elektronischen Produkten sowie an Service-Angeboten im B2B-Bereich wird laufend ausgeweitet. Branchen-Kooperationen wie beispielsweise mit LexisNexis machen die Verlagsinhalte für noch mehr Anwender verfügbar. in diesem Land einbringen. Wie und in welchem Rahmen ich mich weiterhin einbringen kann, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Mein Ausscheiden aus den derzeitigen Wirtschaftsbundnahen Funktionen eröffnet neue Wege und gibt mir die Freiheit, neue Ideen zu verfolgen. Neben einer längst fälligen Reform in der Wirtschaftskammer wird auch das Gesundheitssystem verändert werden müssen. Es gibt sehr Vieles zu tun. Für diese Herausforderungen gilt es, die richtigen Partner und Persönlichkeiten zu finden. Wie ist Ihr Verhältnis zum Vertragspartner Ärztekammer? Ich habe die Ärztekammer und deren Funktionär:innen, wie auch Mitarbeiter:innen zu schätzen gelernt, auch wenn wir in vielen Positionen unterschiedliche Zugänge und Sichtweisen vertreten. Es braucht eine gebündelte, starke Interessensvertretung, die versucht, die Rahmenbedingungen für ihre Mitglieder ständig zu verbessern und das Gesundheitswesen stets weiterentwickelt. Was ich mir wünsche, ist der Mut zur Veränderung und auch zur Erneuerung. Ich hoffe auf die politische Vernunft und den Willen, die Autonomie der Länder zu nutzen, sie zu fördern und nicht bedingungslos zu zentralisieren. Gerade in der Gesundheitsversorgung müssen wir ganz nah bei den Menschen sein, um ihre Sorgen, ihre Nöte und vor allem ihre Bedürfnisse zu spüren. Ich darf mich für die wertvolle Zusammenarbeit mit der Politik, den Interessenvertreter:innen und vor allem bei den unzähligen Vertragspartner:innen für die wertvolle Zusammenarbeit bedanken. Sie alle leisten großartige Arbeit und geben der Bevölkerung das, was man braucht, um gut und vor allem gesund leben zu können. „Sie alle leisten großartige Arbeit und geben der Bevölkerung das, was man braucht, um gut und vor allem gesund leben zu können.“ Vinzenz Harrer Foto: Mathias Kniepeiss
14 Ærzte Steiermark || 12|2024 Studie Patient:innen, die eine Therapie vor Ort bevorzugten, verstarben 88 % in ihrem Zuhause – eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu 59 % bei jenen Patient:innen, bei denen es diese „Notfallinformation“ nicht gab. Alle neun in der Steiermark tätigen Palliativteams für Erwachsene wurden aufgefordert, über ein Jahr lang im eigenen Ermessen die Notfallinformation den von ihnen betreuten Patient:innen und/ oder deren Angehörigen zum Ausfüllen durch ausgebildete Palliativärzt:innen anzubieten. In ihr wurde der Wunsch hinsichtlich Transport im palliativen Akutfall abgefragt. Folgende Optionen konnDort sterben dürfen, wo man möchte Eine Kooperation von KAGes, Med Uni Graz und Elisabethinen Graz zeigt, wie die individuellen Präferenzen von Palliativpatient:innen zum Sterbeort besser berücksichtigt werden können: Ein innovatives Notfallinformationssystem hält diese Präferenzen frühzeitig fest und unterstützt bei der Umsetzung in der Akutsituation. Günter Polt Wenn Palliativpatient:innen an dem von ihnen selbst gewählten Ort (etwa zuhause oder eben auch im Spital oder der Pflegeeinrichtung) versterben dürfen, ist ein wesentlicher Beitrag zu einem „guten Sterben“ geleistet. Die überwiegende Mehrzahl von Palliativpatient:innen äußert solche Wünsche. Allerdings gilt es, diesen Wunschsterbeort rechtzeitig zu erheben und diese Information den in der Akutsituation beteiligten Helfer:innen und Behandler:innen praktikabel zugänglich zu machen, damit der Wunsch in Erfüllung gehen kann. Daher wurde ein Formular - die so genannte Notfallsinformation - entwickelt, auf deren Basis behandelnde Notärzt:innen den zuvor dokumentierten Patient:innenwunsch besser berücksichtigen können. Die Notfallsinformation funktioniert Nun ergab eine von KAGes, Med Uni Graz und Elisabethinen Graz gemeinsam durchgeführte Studie mit über 1.400 Palliativpatient:innen, dass eine gezielte Dokumentation der Wünsche hinsichtlich Transport und Behandlungsort zu einer signifikant höheren Erfüllung des Patient:innenwillens von mobil versorgten PalliativPatient:innen führt: Von den ten gewählt werden: Bevorzugt wird ... y eine Therapie vor Ort (ohne Transfer) y ein Transfer auf eine geeignete stationäre Einrichtung (Krankenhaus) y keine Präferenzen hinsichtlich Transfer Die Entscheidung wurde von einsichtsfähigen Patient:innen oder sonst als mutmaßlicher Patient:innenwille gemeinsam von der Ärztin/ dem Arzt mit den Angehörigen/betreuenden Personen getroffen und dann innerhalb des betreuenden Mobilen Paiiativteams (MPT) an alle Mitarbeiter:innen kommuniziert. Die Notfallinformation selbst blieb vor Ort bei den Patient:innen und die Betreuungspersonen wurden darauf hingewiesen, diese im Fall eines Notarztsystem-Einsatzes vorzuzeigen. Enthalten ist auch eine Telefonnummer des jeweilig zuständigen MPTs, sodass auch auch anderen Helfersystemen ermöglicht wurde, vor einer Entscheidung mit dem MPT Rücksprache zu halten. Der Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Errichtung der Notfallinformation und der Sterbeort der Proband:innen wurden in folgenden 4 Kategorien erhoben: Palliativstation, Krankenhaus, zu Hause, oder Pflegeheim. Jede Änderung Chart Conclusio Anzahl ärztliche Kontakte: median (IQR) Abb. 1 Stichprobenmerkmale nach Interventions- und Kontrollgruppe Gesamtanzahl der Kontakte: median (IQR) Betreuungsdauer (Wochen): median (IQR) Krebserkrankung: n (%) Sterbealter: median (IQR) Frauen: n (%) Kontrollgruppe (n=1.316) Notfallinfo „kein Transport“ (n=85) 0% 10 20 30 40 50 60 70 80 90 Für den Fall der Verschlechterung des Zustandes mit begrenzten kurativen Therapiemöglichkeiten soll hinsichtlich eines Transportes festgehalten wer bevorzugt wird eine Therapie vor Ort ohne Transfer (gewünscht wird eine optimale Symptomenlinderung) bevorzugt wird ein Transfer auf eine geeignete stationäre Einrichtung (Krankenhaus) keine Präferenzen hinsichtlich Transfer (Entscheidung in der Situation durch den Notarzt) Diese Entscheidung resultiert aus einem Gespräch mit dem Mobilen Palliativteam am: Weitere Anmerkungen/Informationen: Diese Information soll dem behandelnden (Not-)Arzt im Kenntnis gebracht werden, um die Entscheidung und Ther unterschrift pflegende(r) angehörige(r unterschrift patient/in unterschrift palliativarzt/-ärztin name alter plz und ort vorname sozialversicherungsnu strasse Das Mobile Palliativteam betreut oben genannte/n Patient/in und ist unter der Telefonnummer für Auskünfte erreichbar. diagnose/grunderkrankung mobiles palliativtea telefonnummer
des Aufenthaltsortes innerhalb dieser Kategorien zwischen dem Zeitpunkt der Errichtung der Notfallinformation und dem Sterbezeitpunkt wurde als Transfer gewertet. Aufenthaltsorte zwischen diesen beiden Zeitpunkten (z. B. zwischenzeitliche Krankenhausaufenthalte) wurden nicht erhoben. Sehr wohl vorgesehen war die Erfassung von Änderungen im Wunsch hinsichtlich des Transfers im Krankheitsverlauf. Studiendesign Danach wurde eine retrospektive Datenanalyse der von den MPTs im Zeitraum 04/2022 bis 03/2023 betreuten und in diesem Zeitraum verstorbenen Palliativpatient:innen durchgeführt. Erhoben wurden zudem Information das Geschlecht, Sterbealter, zugrundeliegende Erkrankung (Krebserkrankung/andere Erkrankung), Betreuungsdauer, Gesamtanzahl der Kontakte des MPTs sowie Anzahl der ärztlichen Kontakte. Alle Daten wurden pseudonymisiert und extern ausgewertet (deskriptive Statistik und logistisches Regressionsmodell). In Letzterem wurde der Zusammenhang zwischen der InBei jenen Patient:innen, die keinen Transport wünschten, verstarben 88,2 % zuhause, d. h. in etwa 9 von 10 Fällen wurde hier dem Patient: innenwillen entsprochen. Kontrollgruppe Notfallinfo „kein Transport“ 1,0 0,9 0,8 0,7 0,6 0,5 Wahrscheinlichkeit zuhause zu versterben ABB. 2 Vorhergesagte Wahrscheinlichkleit zuhause zu versterben tervention und dem tatsächlichen Sterbeort (zu Hause vs. anderer Ort) untersucht und um etwaige konfundierende Faktoren bereinigt. Weiters wurde erhoben, wie zufrieden die MPT mit dem Projekt waren. Insgesamt wurden 1.425 Patient:innen in die Studie eingeschlossen (52,6 % Männer), das Medianalter zum Todeszeitpunkt betrug 78,1 Jahre. 76,9 % der Stichprobe waren Krebspatient:innen. Ergbenisse Insgesamt haben 109 Personen (7,6 %) der Stichprobe an der „Intervention Notfallinformation“ teilgenommen. Davon wiederum gaben 85 Personen (78,9 % der Interventionsgruppe) an, eine Therapie Studie n erden: m Falle eines Einsatzes zur erapiefindung zu erleichtern. (r) information für den behandelnden (not)arzt ummer und geburtsdatum eam Ærzte Steiermark || 12|2024 15 Foto: Fischer, Chart: Conclusio (v.l.n.r.): Andreas Köck, Koordination Palliativbetreuung Steiermark; Ingrid Bruchmann, Koordination Mobiles Palliativteam Hartberg/Weiz/Vorau; Gerold Muhri, Gf. OA Palliativ und Hospizmedizin der Elisabethinen Graz; Anna Schultz, BSc MSc, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie der Med Uni Graz; Günter Polt, Studienautor, MPT Hartberg/Weiz/Vorau; Renate Parz, MPT Hartberg/Weiz/Vorau: Erwin Stolz, MA, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie der Med Uni Graz; Norbert Bauer, Leiter MPT Hartberg/Weiz/Vorau;
16 Ærzte Steiermark || 12|2024 vor Ort, d. h. ohne Transfer, zu bevorzugen. Nur 8 Patient:innen (7,3 %) gaben im Rahmen der Notfallsinformations-Intervention“ an, einen Transport zu wünschen, und 16 (14,7 %) gaben keine Präferenz an. Bei jenen 85 Patient:innen, die keinen Transport wünschten, verstarben 75 (88,2 %) zuhause, d. h. in etwa 9 von 10 Fällen wurde hier dem Patient:innenwillen entsprochen. Bei jenen 8 Personen, die einen Transport wünschten, verstarben nur 3 (37,5 %) zuhause, so wurde auch hier in einer Mehrheit der Fälle der Patient:innenwille umgesetzt. Es zeigte sich ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem im Rahmen der Notfallinformation geäußerten Wunsch einer Therapie vor Ort und dem tatsächlichen Sterbeort. Von den Patient:innen, die keinen Transport wünschten, verstarben 88,2 % zuhause, während von jenen, die nicht an der Intervention teilgenommen hatten, nur 59,7 % zuhause verstarben. Demnach ging die in der Notfallinformation geäußerte Präferenz für eine Behandlung vor Ort und gegen einen Transport mit einer mehr als fünf Mal höheren Chance einher, in Folge auch wirklich zu Hause zu versterben. Durch die im Rahmen der Notfallinformation geäußerte Präferenz konnte die Wahrscheinlichkeit zuhause zu versterben also von 63 % in der Kontrollgruppe auf 89 % in der Interventionsgruppe erhöht werden (Abb. 2, Seite 15). Die Auswertung der von den MPTs ausgefüllten Fragebögen (Rücklauf: 50 %) ergab, dass in der Notfallinformation ein hilfreiches Tool gesehen wird, um den Patient:innenwillen umzusetzen und mit den Patient:innen und deren Angehörigen ins Gespräch über existentielle Themen zu kommen. Gleichzeitig wurde kritisch auf eine mögliche Überforderung mit der Fragestellung und auf einen situativ nicht immer passenden Einsatz hingewiesen. Allen Rückmeldungen gemeinsam war eine gute individuelle Anwendung, die im Einzelfall entschieden werden soll. Diskussion Die Studie erbrachte zudem Hinweise darauf, dass nicht die Betreuungsdauer oder die Gesamtanzahl der Hausbesuche, sondern die Anzahl der ärztlichen Kontakte entscheidend für die Teilnahme an der „Intervention Notfallinformation“ war. Die Anzahl der ärztlichen Hausbesuche war zudem ein Prädiktor dafür, dass Patient:innen zuhause verstarben. Die vorliegende Studie zeigt, dass die Anzahl der ärztlichen Patient:innenkontakte (unabhängig von deren Dauer) entscheidend ist, den Patient:innenwunsch hinsichtlich Sterbeort umzusetzen. Die Betreuungshäufigkeit durch Ärztin/Arzt war der entscheidende Faktor für die Erfüllung des Wunsches nach dem bevorzugten Sterbeort bei den in dieser Studie betreuten Palliativpatient:innen. Demnach ging die in der Notfallinformation geäußerte Präferenz für eine Behandlung vor Ort und gegen einen Transport mit einer mehr als fünf Mal höheren Chance einher in Folge auch wirklich zu Hause zu versterben. Service Individuelle Betreuung, engmaschige ärztliche Begleitung und klare Kommunikation kann eine qualitativ hochwertige Palliativversorgung gewährleisten - so der Sukkus dieser Studie. Die Ergebnisse legen nahe, dass das Modell auch in anderen Regionen angewendet werden könnte, um die Lebensqualität am Lebensende zu steigern. Das Formular für die Notfallsinformation ist für niedergelassene Ärzt:innen und Pflegeheime geeignet und kann bei Guenter.Polt@kages. at angefordert werden. Zudem ist die 4. Auflage des „Leitfaden Palliativmedizinische Notfälle“ kostenlos unter diesem Link verfügbar: www.dr-polt.at/_files/ugd/b1f0 48_6aef68b6796144e084133d95c8d73447.pdf Günther Polt ist Arzt für Allgemeinmedizin (Spezialisierung Palliativmedizin, medizinische Trainingstherapie), Sportwissenschaftler, Lehrbeauftragter an der Medizinischen Universität Graz, Sachverständiger, Gutachter und steirischer Landesschularzt. Foto: Adobe Stock Studie
Ærzte Steiermark || 12|2024 17 Sonderfach Allgemein- & Familienmedizin Foto: Adobe Stock Ab dem 01.01.2025 besteht für Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin gemäß § 262 ÄrzteG 1998 die Möglichkeit, die neue Facharztbezeichnung „Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ zu erwerben. 1) Erwerb der Berufsbezeichnung Fachärzt:in für Allgemeinmedizin und Familienmedizin 1.1. In die Ärzteliste eingetragene Ärzt:innen für Allgemeinmedizin Die ärztegesetzlichen Voraussetzungen für die Antragstellung sind: y Diplom Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin y Ärztliche Berufserfahrung in der Gesamtdauer von zumindest 24 Monaten in Vollzeitbeschäftigung (zumindest 30 Wochenstunden) im Bereich der Grundversorgung (Primärversorgung), jedenfalls aber in der So wird man Fachärztin bzw. Facharzt für Allgemeinmedizin Ärzt:innen für Allgemeinmedizin haben ab 01.01.2025 die Möglichkeit, die Bezeichnung Fachärztin bzw. Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin zu erwerben. Der Antrag an die ÖÄK kann ab diesem Zeitpunkt online gestellt werden. Die Ausbildung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin kann ab 01.06.2026 begonnen werden. Krankheitserkennung und -behandlung im Rahmen des Aufgabengebietes des Sonderfaches Allgemeinmedizin und Familienmedizin (davon sind zumindest sechs Monate innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung nachzuweisen) y Im Falle von Teilzeitbeschäftigung bzw. -tätigkeit verlängert sich die Dauer an nachzuweisender ärztlicher Berufserfahrung im Rahmen des o. a. Aufgabengebietes entsprechend. Die bisher ausgestellten Diplome Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin behalten ihre Gültigkeit, auch wenn die fachärztliche Berufsbezeichnung beantragt wird, und es wird kein neues fachärztliches Diplom ausgestellt. Die Bezeichnung Fachärztin/-arzt für Allgemeinmedizin ist nach Zuerkennung im beruflichen Alltag (z. B. auf dem Ordinationsschild) zu führen. Ärzt:innen für Allgemeinmedizin, die keinen Antrag für das Fach Allgemeinmedizin stellen, bleiben Ärzt:innen für Allgemeinmedizin. 1.2. Nicht in die Ärzteliste eingetragene Allgemein- mediziner:innen Die Übergangsbestimmung zielt darauf ab, jenen PerAb 01.01.2025 können Allgemeinmediziner:innen die Eintragung als Fachärzt:in für Allgemeinmedizin und Familienmedizin beantragen.
18 Ærzte Steiermark || 12|2024 Foto: Adobe Stock Sonderfach Allgemein- & Familienmedizin sonen die Führung der neuen Sonderfachbezeichnung zu ermöglichen, die den Beruf auch tatsächlich auszuüben beabsichtigen. Sollten Sie nicht in die Ärzteliste eingetragen sein und die Berufsausübung beabsichtigen, ist gleichzeitig mit einem Antrag auf Bezeichnungsänderung ein Antrag auf Eintragung in die Ärzteliste zu stellen. Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin besteht erst nach entsprechender Eintragung in die Ärzteliste. 1.3. Allgemeinmediziner:innen, die als Fachärzt:innen eines Sonderfachs tätig sind y Für den Erwerb der Sonderfachbezeichnung ist die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (siehe Pkt. 1.1) notwendig. Kann die Voraussetzung der ärztlichen Berufserfahrung im Bereich der Grundversorgung (Primärversorgung) im beschriebenen Ausmaß nicht erfüllt werden, kann für den Erwerb des Sonderfachs auf Basis der Übergangsbestimmungen stattdessen die fachärztliche Prüfung (siehe Pkt. 3) im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin absolviert werden. y Wird diesfalls die fachärztliche Prüfung nicht positiv absolviert, kann die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin auf der Grundlage der vorhandenen Übergangsbestimmung (§ 262 ÄrzteG 1998) nach gegenwärtiger Rechtslage nicht erworben werden. 1.4. Anerkennung von im Ausland erworbenen gleichartigen Bezeichnungen Eine im Ausland erworbene Berufsbezeichnung für Allgemeinmediziner:innen (z. B. „Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin“ (D); „Huisarts“ (NL), „Especialista en medicina familiar y comunitaria“ (E)) kann nicht automatisch auch in Österreich geführt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Ausbildungen, die nach Abschluss des Medizinstudiums im Ausland absolviert worden sind und die dazu berechtigen, dort als Allgemeinmediziner:in tätig zu sein, in Österreich anerkennen zu lassen. Diese Möglichkeit der Anerkennung ist auf Qualifikationsnachweise (Diplome) beschränkt, die innerhalb der EU (bzw. des EWR und der Schweiz) erworben wurden. Wer in der EU/innerhalb des EWR oder in der Schweiz eine solche postgraduelle Ausbildung auf dem Unter Tätigkeit in der Grund- bzw. Primärversorgung wird ärztliche Versorgung im Sinne einer primären Anlaufstelle bei Gesundheitsproblemen verstanden. Wie stelle ich meinen Antrag? y Online-Formular ab 01.01.2025 auf www.aerztekammer.at/faq-fam y Login mit SSO-Zugangsdaten: Das SSO-Login kann schon jetzt aktiviert werden, Informationen unter https://www.aerztekammer.at/sso y Persönliche Daten angeben y Daten zur Berufserfahrung (Tätigkeit in der Grundversorgung/Primärversorgung) angeben – das Onlineformular beinhaltet eine Ausfüllhilfe! y Nachweise hochladen – Die Nachweise können schon jetzt eingeholt/erstellt werden. Die Formblätter der ÖÄK für die Dienstgeberbestätigung und Eidesstattliche Erklärung finden Sie unter: www.aerztekammer.at/faq-fam y Antrag online abschicken ▶ Der Eingang des Antrags wird per E-Mail bestätigt. Bitte um Verständnis, dass ÖÄK und Landesärztekammer Anträge nicht vorab beurteilen, keine Einschätzung abgeben und keine Auskünfte zu potentiellen Verfahrensausgängen erteilen. Das Verfahren ist kostenlos. Die Anträge werden nach dem Zeitpunkt des Einlangens bearbeitet. Die Verfahrensdauer kann derzeit nicht abgeschätzt werden und richtet sich u. a. nach der Vollständigkeit des Antrags und der Komplexität des Sachverhalts im Einzelfall.
Ærzte Steiermark || 12|2024 19 Gebiet der Allgemeinmedizin absolviert und dabei auch einen Qualifikationsnachweis erwirbt, der den Anforderungen der Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/ EG) entspricht, wird ab dem Zeitpunkt, ab dem für Österreich die neue Sonderfachausbildung auf EU-Ebene bekannt gegeben und in die Berufsanerkennungsrichtlinie aufgenommen worden ist, in Österreich – unabhängig vom Wortlaut der konkreten Berufsbezeichnung im Ausland – als Fachärztin/-arzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin anerkannt. Die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ bzw. „Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ in Österreich zu führen, ist auch hier jedenfalls erst mit entsprechender Eintragung in die Ärzteliste gegeben. 2) ANTRAGSVERFAHREN 2.1. Antragstellung & Fristen Der Antrag kann ab dem 01.01.2025 bei der ÖÄK eingebracht werden. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist keine Frist für die Zulässigkeit der Antragstellung innerhalb der Übergangsregelung vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage diesbezüglich ändern kann. 2.2. Prüfverfahren Die ÖÄK prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Sonderfachbezeichnung von der/dem Antragsteller:in erfüllt werden. Bei Mängeln wird die Verbesserung binnen einer Frist aufgetragen. Erfüllt ein:e in die Ärzteliste eingetragene:r Antragsteller:in alle Voraussetzungen, ist die Sonderfachbezeichnung in die Ärzteliste einzutragen und der:die Antragsteller:in wird schriftlich darüber informiert. Sind die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt, hat die ÖÄK dies mittels Bescheid festzustellen. Dagegen kann der:die Antragsteller:in binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides Beschwerde erheben. Auf die Möglichkeit der Absolvierung der fachärztlichen Prüfung zum Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin ab 01.06.2026 ist hinzuweisen. 2.3. Gebühren Für das Verfahren zum Erwerb der Sonderfachbezeichnung sind keine Gebühren zu entrichten. Ist für den Erwerb der Sonderfachbezeichnung die Absolvierung der fachärztlichen Prüfung erforderlich, ist eine Prüfungsgebühr gemäß Prüfungsordnung zu entrichten. 2.4. Erforderliche Unterlagen y Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular samt y wahrheitsgemäßer Eigenerklärung bezüglich der freiberuflichen BerufserSonderfach Allgemein- & Familienmedizin Welche Tätigkeiten zählen zur Grund- bzw. Primärversorgung? Um die Anforderung an eine „Tätigkeit im Bereich der Grundversorgung (Primärversorgung)“ zu erfüllen, muss sich die im Antrag angeführte Berufserfahrung auf das Aufgabengebiet des Sonderfachs Allgemeinmedizin und Familienmedizin, jedenfalls aber auf Krankheitserkennung und Krankenbehandlung erstrecken und dabei zumindest zwei der vier folgenden Bereiche umfassen: 1. Die Funktion als allgemeine, primäre ärztliche Ansprechstelle für alle Gesundheits- und Krankheitsfragen, insbesondere in Einrichtungen der Primärversorgung, wie z. B. in ärztlichen Ordinationsstätten, Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten, oder in Organisationseinheiten des intramuralen Bereichs oder 2. Prävention, Gesundheitsförderung oder Rehabilitation oder 3. die kontinuierliche Betreuung von Patientinnen und Patienten, allfällige Einleitung der weiterführenden Diagnostik und Therapie, und die Funktion als Orientierungshilfe bei der Auswahl von Versorgungsstrukturen oder 4. die multiprofessionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Relevant für die Antragsbearbeitung sind nicht einzelne Untersuchungsmethoden, sondern die nachvollziehbare Erfüllung des oben dargestellten, geforderten Tätigkeitsprofils. Dies kann auch durch unterschiedliche Berufserfahrungen im Bereich der Grundversorgung (Primärversorgung) im Rahmen des Aufgabengebiets des Sonderfachs Allgemeinmedizin und Familienmedizin erreicht werden. Hinsichtlich der Beurteilung der geforderten Berufserfahrung ist auf eine Summenbetrachtung abzustellen. Die Einordnung des Tätigkeitsprofils unterliegt einer Einzelfallbeurteilung, zu der von der ÖÄK als Behörde im Bedarf auch ein beratender Ausschuss beigezogen werden kann. Die Tätigkeit muss selbstständig oder unselbstständig ausgeübt werden. Auch von Turnusärzt:innen absolvierte Ausbildungszeiten in Allgemeinmedizin in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen, Lehrambulatorien oder Einrichtungen, die der medizinischen Erstversorgung dienen, können berücksichtigt werden.
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