Ærzte Steiermark || 12|2024 21 Bereich Sonderfach Allgemein- & Familienmedizin Die Interdisziplinäre Kontakt- und Anlaufstelle I.K.A. in Graz sucht ab sofort eine/n Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin (m/w/d) Teilzeit Die I.K.A. in Graz ist eine ambulante Einrichtung zur Basisversorgung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen von legalen und illegalen Substanzen. Unser Angebot umfasst die allgemein- und suchtmedizinische Grundversorgung inkl. Substitutionsbehandlung, pflegerischer Versorgung, allgemeine psychosoziale Unterstützung sowie Beratung und Begleitung durch ein interdisziplinäres Team. Als niederschwellige und kostenfreie Einrichtung fungieren wir auch als Drehscheibe für Case- und Care-Management. Ihr Verantwortungsbereich: Als Allgemeinmediziner:in übernehmen Sie die allgemeinmedizinische und suchtspezifische Behandlung und Beratung von opioidabhängigen Menschen und arbeiten in einem interdisziplinären Team bestehend aus Ärzt:innen, Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen und Pflegepersonal. Sie arbeiten stark teameingebunden und nehmen an der inhaltlichen Weiterentwicklung der Einrichtung sowie der Qualitätsstandards teil. Voraussetzungen: • Jus Practicandi und Substitutionsdiplom (bzw. Bereitschaft dieses zu absolvieren) • Interesse an der Mitarbeit in einem interdisziplinären Team • Interesse und Engagement für die Behandlung von Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung • Berufserfahrung in der Arbeit mit suchtkranken Menschen von Vorteil Wir bieten: • Anstellungsverhältnis: Teilzeit (= 20 Wochenstunden) • Eine abwechslungsreiche, sinnstiftende und verantwortungsvolle Arbeit • Teamsupervision, Fortbildung, Intervision und Austausch mit einem multiprofessionellen Team • Geregelte, familienfreundliche Arbeitszeiten (keine Journal-, Nacht- und Wochenenddienste!) • Mindestbruttogehalt € 6.479,01/Monat (bei Vollzeit = 37 Wochenstunden). Die tatsächliche Bezahlung ist abhängig von Ihren Vordienstzeiten. Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen an Klarissa Sandhu, BA – Einrichtungsleitung, klarissa.sandhu@ika.or.at Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! necesse est! Tätigkeitsprofil zugrunde lag, das den Anforderungen der Übergangsregelung (siehe Pkt. 1.1) entspricht, können ebenfalls Berücksichtigung finden. Auch im Ausland erbrachte Berufserfahrungen im o.a. Sinn können berücksichtigt werden – allerdings trifft den:die Antragsteller:in in diesen Fällen eine erhöhte Mitwirkungspflicht im Hinblick auf die Vorlage der Unterlagen. Das Leistungsspektrum im Bereich der im Rahmen der Allgemeinmedizin erbrachten ästhetischen Behandlungen wird hingegen nicht als Berufserfahrung im Bereich der Grundversorgung (Primärversorgung) qualifiziert. Eine Berücksichtigung von Karenzzeiten/Mutterschutz oder sonstigen Fehlzeiten ist nicht vorgesehen. Die Antragsstellung für die Bezeichnung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt (nach einem beruflichen Wiedereinstieg und entsprechender Dauer sowie unter Berücksichtigung der Tätigkeit) erfolgen. 3) Facharztprüfung Sonderfach Allgemein- und Familienmedizin Die fachärztliche Prüfung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist ab dem 01.06.2026 absolvierbar. Die erforderlichen legistischen und organisatorischen Änderungen befinden sich derzeit in Erarbeitung. Die Prüfungstermine werden rechtzeitig auf der Homepage der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH veröffentlicht. Die entsprechenden Regelungen und Modalitäten zur Prüfung sind in Ausarbeitung. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine analoge Regelung zur Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin umgesetzt wird und somit Wiederholungsantritte möglich sein werden. Auf Grundlage des positiven Prüfungszertifikates erfolgt die Bezeichnungsänderung gemäß § 262 ÄrzteG 1998, sofern eine Eintragung in die Ärzteliste vorliegt. Ein Diplom wird nicht ausgestellt. Im Ausland absolvierte Facharztprüfungen bzw. einzelne Teile davon werden nicht angerechnet. Mehr zu den Modalitäten und Regelungen des neuen Sonderfachs Allgemeinmedizin und Familienmedizin findet sich auf der Website der ÖÄK unter: https://www.aerztekammer.at/ faq-fam Die in den FAQs enthaltenen Antworten geben die derzeit geltende Rechtslage wieder. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass im Zuge der Umsetzung dieser Übergangsregelungen auch weitere Rechtsvorschriften zu berücksichtigen sein werden, die sich aktuell noch in Ausarbeitung befinden, weshalb der FAQKatalog laufend aktualisiert bzw. ergänzt wird.
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