Ærzte Steiermark || 12|2024 45 Niedergelassene Ärztinnen & Ärzte Fotos: Adobe Stock, Schiffer Verschiedene Termine Ihre Verträge bzw. Honorarabrechnungen betreffend Vertragsunterzeichnung Sie haben sich für eine vertragsärztliche Planstelle beworben und diese auch zugesprochen bekommen? Dann wird die ÖGK-Steiermark mit Sicherheit an Sie herantreten, um mit Ihnen den Termin für die Unterzeichnung Ihres Einzelvertrages zu fixieren. Spätestens beim Einschulungstermin in der ÖGKSteiermark (im Normalfall ca. zwei Wochen vor Vertragsbeginn) wird dies dann erfolgen. Für die Invertragnahme mit den „kleinen“ Kassen müssen Sie das dementsprechende Im niedergelassenen, vertragsärztlichen Bereich gibt es verschiedene Termine, welche von den Sozialversicherungsträgern vorgegeben werden. Wir möchten Ihnen eine Zusammenfassung der wichtigsten zur Verfügung stellen. Abrechnungs Service Steiermark KASSENCHECK Alexander Moussa Gerd Wonisch Markus Huber Formular ausgefüllt an die Ärztekammer Steiermark übermitteln. Bitte übermitteln Sie dieses relativ zeitnah nach der Zusage zur vertragsärztlichen Stelle an: ngl. aerzte@aekstmk.or.at Das Formular finden Sie unter: https://www.aekstmk.or.at/ cms/get_doc2.php? artid=3968&docId= 14322) Genehmigungspflichtige Leistungen Einige Leistungen in den Honorarordnungen der Sozialversicherungsträger unterliegen einer Genehmigungspflicht. Dementsprechend sind Ausbildungs- und/oder Gerätenachweise über die Ärztekammer Steiermark bei den Sozialversicherungsträgern einzubringen. Die Ansuchen für die Verrechnung der verschiedenen Leistungen finden Sie unter: https://www. aekstmk.or.at/admin/cms. php?pageName=2-kassen-494 Die ÖGK-Steiermark sieht für genehmigungspflichtige Leistungen folgende Regelung vor: Die Verrechnung kann frühestens jeweils mit Beginn jenes Quartals einsetzen, in welchem die Übermittlung der entsprechenden Unterlagen nachweislich erfolgt, sofern diese spätestens am 20. des zweiten Monats dieses Quartals bei der ÖGK-Steiermark einlangen. Rechnungslegung Honorarabrechnung Ihre Honorarabrechnungen des jeweiligen Abrechnungszeitraumes müssen zu folgenden Zeitpunkten bei den Sozialversicherungsträgern eingelangt sein: y ÖGK-Steiermark: 15. des dem Kalendervierteljahr folgenden Monats y SVS: 10. des dem Abrechnungsmonat folgenden Monats y BVAEB: 10. des dem Abrechnungsmonat folgenden Monats Übermittlung Vorsorgeuntersuchungs-Befundblätter Die Befundblätter können Sie grundsätzlich übermitteln, sobald die jeweilige Vorsorgeuntersuchung abgeschlossen ist. Spätestens sollen die Befundblätter jedoch an jenem Tag abgeschickt werden, an welchem Sie Ihre Honorarabrechnung übermitteln.
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