Niedergelassene Ärztinnen & Ärzte Der ganz normale Praxiswahnsinn praktisch täglich Von Ulrike Stelzl Ein Weihnachtswunder bitte Um ein Haar hätte es dieses Jahr keine Weihnachtskolumne von mir gegeben: Der Redakteur hat mich taktvoll an die Deadline erinnert, aber tot ist nur mein Hirn. Seit gefühlten Ewigkeiten bin ich krank und rutsche von einem Infekt in den nächsten. Neben mir rotzt und bellt der beste aller Ehemänner. Ich nenne ihn nur mehr meinen Schleimbeutel und drohe, ihn in die Gartenhütte zu sperren. Am laufenden Band schreibe ich Leute krank, die halb so alt und halb so krank sind wie wir. Da will nicht so recht Weihnachtsfriede in mir aufkeimen. Ganz im Gegenteil. Ich könnte schreien (wenn die Laryngitis dies zuließe) und manch einen mit dem anderen erschlagen (wenn nicht die Ärmchen kraftlos runterhingen und mir die Puste nicht schon beim Aufstieg in den ersten Stock wegbleiben würde). Dazu kommt noch, dass ich wirklich traurig bin. Schuld daran ist mein Kater Socks. Ich habe ihn, seitdem er drei Tage alt war. Damals hat seine Mutter ihn mir gebracht. Zuerst dachte ich: „Muss das sein, dass Du mir einen Maulwurf schenkst?“ Eh lieb, aber unnötig. Beim genaueren Hinsehen war das blinde schwarze Tier mit den weißen Füßen aber eine Minikatze. Das Muttertier sah mich an – so nach dem Motto: „Ich hab den eh schon ausgetragen und geboren, jetzt mach du.“ Und verschwand. Zusammen mit meinem Kater Nikolaus und gelegentlichen Stillbesuchen der „Nicht-Vorzeige-Mami“ zogen wir das Tierchen auf und es wurde ein wunderschöner, großer und stattlicher Kater. Und eine süße Schnurrkugel. Im Winter kriegt er plüschiges Fell und wird fett. Wir nennen ihn dann unsere Weihnachtskugel. Alles war ok – bis vor drei Wochen. Da kam Socky eine Woche lang nicht mehr nach Hause. Zuerst haben wir gehofft, dann haben wir getrauert. Und dann saß das Vieh eines schönen Tages am Fenster und krähte mit heiserem Stimmchen. Helle Begeisterung wich dann schnell großer Sorge. Er war total abgemagert und konnte auch nicht fressen. Also sitzt er jetzt stationär in der Tierklinik. Er hat einen schlimmen Infekt, Angina würde man bei uns Menschen sagen, aber leider auch vergrößerte abdominale Lymphknoten unklarer Dignität. Wir hoffen das Beste. Mein Mann und ich feiern statt mit Glühwein und Punsch mit Vitamintee, Zithromax und Novalgin. Und statt Weihnachtsfeier mit Freunden oder Familie hocken wir in der Klinik unter dem Christbaum. Wie Ochs und Esel mit einem seltsamen Krippentier, das uns schnurrend ansabbert. Und wir hoffen auf ein Weihnachtswunder. Dr. Ulrike Stelzl ist niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin. Mehr von ihr gibt es im Buch „Hallo Doc! 2 Der ganz normale Praxiswahnsinn“ (erhältlich bei Amazon) Abwesenheitsmeldungen bei Ordinationsschließung (Urlaub, Krankheit etc.) – via Ärztekammer-Homepage Abwesenheitsmeldungen können einfach und unbürokratisch über unsere Homepage erfolgen. y Bitte loggen Sie sich auf www.aekstmk.or.at in den internen Bereich ein. y Sie finden unter der Rubrik „Niederlassung“ – „Allgemeines“ den Button „Abwesenheiten verwalten“. y Sobald Sie Ihre Eintragung auf der Homepage vorgenommen haben, wird die Meldung an die Ärztekammer und an die Österreichische Gesundheitskasse durchgeführt. y Alle Abwesenheits- und Vertretungsmeldungen werden in der Ärztinnen- und Ärztesuche (www.aekstmk. or.at/46) sowie auf www.styriamed.net (bei styriamed. net-Mitgliedern) veröffentlicht und an das Rote Kreuz weitergeleitet (zur Auskunftserteilung durch das Gesundheitstelefon 1450 sowie zur Veröffentlichung auf der Website www.ordinationen.st). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Informations- und Mitgliederservice Tel. 0316-8044-0 Kassenvertragsärzt:innen müssen Abwesenheiten laut Kassenvertrag bzw. Honorarordnung melden. Eine Bekanntgabe im Internet ist im Sinne des Patient:innenservice sinnvoll. Sie erfolgt über die „Ordinationssuche“ auf der Website der Ärztekammer Steiermark und auf ordinationen.st 46 Ærzte Steiermark || 12|2024 E-Card-Konsultationen Änderungen im E-Card-System (Konsultation nachstecken, Konsultationen ändern usw.) können Sie bei versicherten Patient:innen y der ÖGK bis 14 Tage nach Quartalsende (z.B. 1. Quartal bis zum 14. April) y der SVS bis 14 Tage nach Monatsende y der BVAEB bis 14 Tage nach Monatsende durchführen. Bei der SVS und der BVAEB wird jedoch empfohlen, Korrekturen bis spätestens 5. des Folgemonats durchzuführen. Erfolgt eine Nachsteckung/ Korrektur nach dem 5. des Folgemonats, sollten die dementsprechenden Leistungen in der nächsten Monatsabrechnung verrechnet werden. Nachverrechnung von Leistungen Sollten Sie aus irgendeinem Grund einzelne, erbrachte Leistungen noch nicht mit einem Sozialversicherungsträger verrechnet haben, können Sie das drei Jahre im Nachhinein tun. Wir möchten Sie ersuchen, die angegebenen Termine einzuhalten.
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