Leistungsbericht_2024

’24 14 Gebühren für die Sonderklasse Im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Ärztekammer Steiermark und den privaten Krankenversicherungen (PKV) sowie der KAGes hat das Verhandlungsteam unter Kurienobmann Gerhard Posch und seinen beiden Stellvertretern Gerhard Postl sowie Gerald Wolf folgendes sehr erfreuliches Ergebnis erzielt: Die Honorare für die Hauptbehandler (inkl. Anästhesiepauschale) wurden um 3,8 % erhöht und die Honorare für die so genannten „technischen Fächer“ (Radiologie, Nuklearmedizin und Labor) wurden um jeweils 2,9 % angehoben. Ärztliche Nebenbeschäftigungen Den Abbau aller Einschränkungen ärztlicher Nebenbeschäftigungen verlangte die Kurie angestellte Ärztinnen und Ärzte auch im vorigen Jahr. Denn dieser diene in erster Linie den Patient:innen, war Kurienobmann Gerhard Posch überzeugt. Wichtigstes Ziel aller Bemühungen müsse die Reduktion von Wartezeiten in den Spitälern sein, so Posch und sein erster Stellvertreter Gerhard Postl. Nur Dienstgeber, die durch die Beseitigung aller Hemmnisse für ärztliche Nebenbeschäftigungen ihr Vertrauen in die Ärzt:innen zeigen, hätten die Chance, genügend ärztliche Mitarbeiter:innen zu finden. Mit der deutlichen Lockerung der Einschränkungen durch die Dienstrechtsreform 2023 (neues S1-Schema) sei ein wichtiger Schritt in der Steiermark bereits geschehen“, sagten die Spitalsärztevertreter. Dieser Weg müsse nun entschlossen weiter beschritten werden. „AVRAG“-Arbeitsrecht Novelle Für alle Arbeitsverhältnisse, die ab 28. März 2024 geschlossen wurden, gelten mit dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz AVRAG neue gesetzliche Vorgaben. Bei den bislang gültigen Dienstzetteln wurden einzelne Punkte (vorgesehene Verwendung und kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung, Name und Anschrift des Trägers der Sozialversicherung und der Betrieblichen Vorsorgekasse (BVKasse) des Arbeitnehmers, gegebenenfalls der Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung) ergänzt. Neu hinzu kam die explizite Regelung, dass Aus-, Fort- und Weiterbildung vom Arbeitgeber zu bezahlen ist, es sei denn, die Kosten werden von einem Dritten (z. B. AMS) getragen. Infotag neu: Gelungene Premiere Zum ersten „Infotag Recht für Turnusärzt:innen“ in der Ärztekammer für Steiermark kamen am 18. No-

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