’24 Balance niedergelassener Ärzt:innen deutlich verbessern und eine nachhaltige und zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung gewährleisten soll. Voraussetzung sind die Ordinationsöffnungszeiten von mindestens 23 Stunden an 4 Werktagen, davon mindestens 2 Nachmittage bis 18:30 Uhr. Für Samstagsordinationen im Ausmaß von mindestens 4 Stunden kann eine Nachmittagsordination auf 15:30 Uhr reduziert werden. Zusätzlich darf sich die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit und damit die Sachleistungsversorgung durch die 4-Tage-Woche nicht reduzieren. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, beantragen Kassenärzt:innen, die dies wollen, die Umstellung ihres Kassenvertrags auf die 4-Tage-Woche mindestens 3 Monate vor Beginn der Änderung der Ordinationszeiten. Dazu braucht es ein Versorgungskonzept und eine schriftliche Zustimmung der Kolleg:innen in der Region/im Sprengel. Die Bewilligung einer 4-Tage-Woche wird maximal für 5 Jahre erteilt und durch die ÖGK schriftlich bestätigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer 4-Tage-Woche. Das Pilotprojekt gilt bis 31.12.2028 – vorbehaltlich einer Überprüfung und möglichen Verlängerung vor Ablauf der Laufzeit. Wird die neue Regelung nicht beantragt oder nicht gewährt, bleiben die in § 11 des Gesamtvertrages geregelten Mindestöffnungszeiten unberührt. Jobsharing/Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten, Einzelpraxen mit bewilligter Anstellung oder erweiterter Stellvertretung sind von den Regelungen zur 4-Tage-Woche ausgenommen. Sie verpflichten sich, die geltenden Öffnungszeiten gemäß § 11 des Gesamtvertrages einzuhalten und die ärztliche Versorgung in vollem Umfang sicherzustellen. Neue Reihungsrichtlinie Die Reihungsrichtlinie wurde umfassend reformiert und trat mit 1. Juli 2024 in Kraft. Bisher wurden Einzelvertragsärzt:innen bei Annahme eines Kassenvertrages mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags aus sämtlichen Reihungsräumen gestrichen. Nun erfolgt eine Streichung nur noch aus der Liste jenes Reihungsraumes, in welchem die Vertragsarztstelle angetreten wird. Zusätzlich zu den sonstigen Punkten aus der fachlichen Eignung können 4 Punkte generiert werden, wenn eine Tätigkeit als angestellte:r Ärztin/ Arzt oder erweiterte:r Stellvertreter:in in der Ordination der/ des Planstellenvorgängerin bzw. -vorgängers nachgewiesen werden kann, sofern die Tätigkeit unmittelbar vor Ende der Bewerbungsfrist durchgehend minde22 Auf Augenhöhe: Durch Peers können Verbesserungspotenziale in Ordinationen erkannt und umgesetzt werden.
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