2025 wirtschaft&Erfolg Ærzte Steiermark || 01|2025 33 Die wichtigsten Punkte werden hier nochmals angeführt. Ganzjahresvorschreibung 2025: y Bemessungsgrundlage für die Vorschreibung 2025 ist das ärztliche Einkommen laut Einkommensteuerbescheid des Jahres 2023. y Bitte schicken Sie uns ehestmöglich Ihren Einkommensteuerbescheid 2023, damit die Beiträge richtig bemessen werden können. y Sollten Sie Ihren Einkommensteuerbescheid 2023 noch nicht erhalten haben, so übermitteln Sie uns bitte keine anderen Einkommensunterlagen wie z. B. Jahresabschlüsse, Berechnungen o.Ä. y Sofern bis Anfang November 2025 kein Einkommensteuerbescheid 2023 vorliegt, werden die Beiträge auf Basis der Höchstbeitragsgrundlage berechnet. y Falls der Einkommensteuerbescheid 2023 bereits im Herbst 2024 von Ihnen übermittelt wurde, wird dieser nicht noch einmal benötigt. y Sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Ordination auch ein Dienstverhältnis haben, so informieren wir Sie Ende November mit einer „Zwischenabrechnung“ hinsichtlich einer allfälten Quartalseinbehalt berücksichtigt. Die weiteren Termine für die Meldung der Quartalseinbehalte an die ÖGK sind Ende Mai, Ende August und Ende November 2025. Sollte sich zwischen der Meldung des jeweiligen Quartalseinbehaltes und des Quartalsultimos hinsichtlich Ihrer Vorschreibung etwas ändern, so können keine Änderungen der jeweiligen Quartalseinbehaltsmeldung an die ÖGK mehr vorgenommen werden. Wichtige Informationen für das Kalenderjahr 2025 für selbständig tätige Ärzt:innen Kundmachung Änderungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds, der Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung und der Umlagenordnung Die Änderungen wurden von der Vollversammlung bzw. der Erweiterten Vollversammlung am 05.12.2024 beschlossen und zur Vorlage an die Aufsichtsbehörde gemäß § 195 Abs. 3 S 2 ÄrzteG 1998 am 23.12.2024 übermittelt. Die Änderungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds, der Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung und der Umlagenordnung treten mit 01.01.2025 in Kraft. Die geänderten Rechtsgrundlagen sind auf der Homepage der Ärztekammer für Steiermark (www.aekstmk.or.at) abrufbar. Dr. Michael Sacherer e.h. Präsident Mit einem eigenen Schreiben wurden Ende Dezember 2024 alle selbständig tätigen Ärzt:innen über Abläufe und Termine im Beitragsjahr 2025 informiert. ligen Beitragsschuld zum Jahresende. y Bei all jenen Ärzt:innen, die weder einen ÖGKKassenvertrag noch ein Dienstverhältnis haben, ist gemäß der Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung eine Vorauszahlung in Höhe eines Viertels der Vorschreibung zum jeweiligen Quartalsende zu leisten. Formulare Die wichtigsten Formulare, wie z. B. das Antragsformular für die Krankenbeihilfe, das Formularblatt für die Erklärung der Einkünfte, der Antrag für die Ermäßigung der Beitragsorientierten Zusatzversorgung und weitere Formulare finden Sie ab sofort auf der Homepage der Ärztekammer Steiermark im Downloadcenter unter folgendem Link: https://www.aekstmk. or.at/125 Wichtig für Ärzt:innen mit einem ÖGKKassenvertrag: Mit Ende Februar 2025 muss der Österreichischen Gesundheitskasse vom Wohlfahrtsfonds eine Liste mit den jeweiligen Quartalseinbehalten bekannt gegeben werden. Alle Unterlagen, die bis spätestens 16.02.2025 an den Wohlfahrtsfonds übermittelt werden, werden für den ersInfos & Unterlagen Sämtliche Einkommensunterlagen und Formulare können per E-Mail (wff@aekstmk. or.at), aber auch postalisch oder per Fax (0316-8044-136) übermittelt werden. Wie erreicht man die Mitarbeiter:innen des Wohlfahrtsfonds? Tel.: (0316) 8044 DW Carmen Renner 64 Sabine Steirer 65 Mag. Michael Fasching 66 Kirstin Schauer 67 Fax: (0316) 8044-136 E-Mail: wff@aekstmk.or.at
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